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Ausschuss für Arbeit und Soziales

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Wahlperiode 2011-2016

Vorsitzender: Dag Wehner, Kalbach

Stellvertreter:

  • Beate Fischer, Fulda
  • Martin Becker, Hünfeld
  • Helmut Schönberger, Eichenzell

Mitglieder

  • Albert Abel, Hünfeld, CWE
  • Martn Becker, Hünfeld, CDU
  • Beate Fischer, Fulda, SPD
  • Annette Fladung, Ebersburg, Grüne
  • Annette Hardegen, Rasdorf, CDU
  • Martina Hering, Hünfeld, CDU
  • Beate Kann, Fulda, CDU
  • Gaby Kerber, Hilders, CDU
  • Deborah Kottusch, Fulda, Grüne
  • Stefan Lauer, Künzell, CDU
  • Mark Matthies, Flieden, FDP
  • Torsten Schmitt, Poppenhausen, CDU
  • Helmut Schönberger, Eichenzell, Grüne
  • Christiane von Pape, Künzell, CDU
  • Sabine Waschke, Neuhof, SPD
  • Dag Wehner, Kalbach, CDU
  • Heribert Werner, Hofbieber, SPD


Wahlperiode 2006-2011

Vorsitzender: Dag Wehner, Kalbach

Stellvertreter:

  • Martin Becker, Hünfeld
  • Beate Fischer, Fulda
  • Oskar Ruhl, Eiterfeld

Mitglieder

  • Dag Wehner, Kalbach CDU
  • Martin Becker Hünfeld CDU
  • Rosa Emich Fulda CDU
  • Emil Schwalbach CDU
  • Ulrike Müller-Erb Eichenzell CDU
  • Gaby Kerber Petersberg CDU
  • Angelika Kiel CDU
  • Andreas Schäfer Ehrenberg CDU
  • Peter Mannert Neuhof CDU
  • Beate Fischer Fulda SPD
  • Götz Föge Hünfeld SPD
  • Adelheid Eurich Bad Salzschlirf SPD
  • Uta Eddeling Bündnis 90 / Die Grünen
  • Albert Abel Hünfeld CWE
  • Otto Arnold Bad Salzschlirf FDP
  • Oskar Ruhl Eiterfeld FWG

Inhaltsverzeichnis

Sitzung 19. November 2012

Bericht einer Besucherin:

Einer der Tagesordnungspunkte dieser Sitzung befasst sich mit dem Antrag der LINKEN.offenen Liste, die Angemessenheitsgrenzen der Wohnungsmieten beim Kommunalen Kreisjobcenter (ALG II) - an die Realität anzupassen und von 4,35 €/m² in der Stadt und 4,05 €/m² im Landkreis zu erhöhen.

Landrat Woide nimmt Stellung zu dem Antrag und führt aus, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen seien.

Herr Vogel vom Amt für Arbeit und Soziales betont, dass sich der Antrag nicht nur auf die Angemessenheitsgrenzen im Bereich des SGB II, sondern auch des SGB XII beziehen muss. Er erläutert dann die Grundlagen für Höchstbeträge der KDU (Anm. d. V.: Kosten der Unterkunft und Heizung), den §22 SGB II, § 35 SGB XII, die Rechtssprechung des SGB sowie ein schlüssiges Konzept des Landkreises Fulda. Lt. SGB müsse der Höchstbetrag angemessen sein. Das Bundessozialgericht fordere als Grundlage ein schlüssiges Konzept, das abstrakt und konkret zu ermitteln sei. Der Landkreis ermittele diese Beträge nach einem bereits vorhandenen schlüssigen Konzept unter Berücksichtigung einer angemessenen Wohnfläche und angemessener Kaltmiete pro qm, höherer qm-Kaltmietkosten bei kleineren Wohnungen sowie Wohnungen oberhalb der Normgrenze und unterhalb der Obergrenze. Bei der Ermittlung der angemessenen Kaltmiete seien Bestandsmieten ohne Absenkungen, Wohnungsangebote des örtlichen Wohnungsmarktes - privat, von Gesellschaften, im sozialen Wohnungsbau - sowie Erhebungen der Angebotsdaten aus Printmedien und Onlineportalen berücksichtigt. Es lägen 6375 Datensätze im eigenen Bestand aus Leistungen nach SGB II und SGB XII vor. Unterschieden werde zwischen dem Vergleichsraum I als zentralem Landkreis mit dem Stadtgebiet Fulda und den Randgemeinden und dem Vergleichsraum II als peripherem Landkreis. Die erhobenen Daten werden bestätigt durch ein externes Gutachten der Firma empirica ag in Bonn vom 24.03.2011, hier wurde eine Richtwerttabelle erstellt. Es müssten Möglichkeiten der Anpassung der Höchstbeträge geprüft werden, dies sei ein politischer Prozess und läge im Entscheidungsbereich des Kreistages. Wenn die Angemessenheitsgrenze im Vergleichsraum I lt. Antrag auf 4,70 Euro festgesetzt werden soll, könnte in Zukunft die Frage gestellt werden, wie dieser Entschluss zustande gekommen sei. Angemessen müsse die Untergrenze und die Obergrenze sein. Grundlage einer Entscheidung des Kreistages sollte ein schlüssiges Konzept sein mit einem eventuellen Beschluss, freiwillig mehr zu zahlen um den Menschen zu helfen. Es sei auch eine Satzungslösung möglich, aber auch hier müsse ein schlüssiges Konzept Grundlage sein.

Die Auswertung des neuen Gutachtens könne zu einer Erhöhung der Angemessenheitsgrenze im Vergleichsraum I für Haushalte mit 1 oder 2 Personen sowie im Vergleichsraum II für Haushalte mit 2 Personen führen. In den anderen Haushalten beider Vergleichsräume wurden geringe Senkungen errechnet. Es müsse dann die Entscheidung getroffen werden, ob hier dann die Erstattungen angepasst werden müssten oder der Besitzstand gewahrt werden kann.

Die Auswirkungen einer Anpassung wären bei Annahme des gestellten Antrages kurzfristig Mehrausgaben in Höhe von 400.000 bis 500.000 Euro jährlich. Da man eine Anpassung der Mieten durch Wohnungsbaugesellschaften vermuten müsse, sei mittelfristig mit jährlichen Mehrausgaben von 1,5 Mio Euro zu rechnen.

Im Anschluss wurden die vermuteten Zahlen der Erhöhung der Ausgaben bei Fortschreibung des schlüssigen Konzeptes genannt.

Im Allgemeinen müsse mit einem steigenden Mietpreisniveau gerechnet werden.

Der Wohnungsmarkt im Landkreis Fulda sei ein heterogener Wohnungsmarkt mit sinkender Nachfrage im peripheren Raum und starker Nachfrage im Großraum Fulda. Es gäbe einen Mangel an kleinen Wohnungen, auch durch den Anstieg von Single-Haushalten und einer steigenden Zahl von Studierenden. Es gäbe nur 3467 geförderte Wohnungen mit Preisbindung und es "müsste dringend was für den Wohnungsbau getan werden, damit der Druck nachlässt."

Im Anschluss fragt ein Ausschussmitglied, ob es möglich sei, im peripheren Bereich Bustickets zur Verfügung zu stellen, um die Attraktivität zu steigern. Als Antwort erhält er die Auskunft, dass dies eine freiwillige Leistung sein würde, da Beträge für Beförderung bereits in der Regelleistung enthalten seien. Landrat Woide merkt an, dass schon heute im Bereich der Schülerbeförderung auch für die Oberstufe gezahlt werde und bei Arbeitsaufnahme eine Förderung im Einzelfall geprüft werden kann.

Herr Woide führt aus, dass der Hintergrund der Anfrage die vom Bundesamt für Statistik errechnete Mietpreissteigerung auf Bundesebene sei. Herr Vogel betont, dass diese errechnete Mietpreissteigerung auf das gesamte Bundesgebiet bezogen sei. Es gäbe für einzelne Kommunen gesonderte Auswertungen, nicht aber für Fulda. Daher könne man die Bundesstatistik nicht pauschal auf Fulda übertragen.

Landrat Woide führt aus, dass Einigkeit im Ziel bestehe und dass es um die Klärung einer Rechtsfrage gehe. Die Angemessenheit sei keine politische sondern eine Rechtsfrage. Daran müsse sich der Ausschuss orientieren. Er plädiere für die Fortschreibung des schlüssigen Konzeptes, was eh zu tun sei, auch wenn der Kreistag die Erhöhung beschließe.

Daraufhin spricht Landrat Woide Herrn Wahl als Antragssteller an. Er fragt, ob er einer Ablehnung des Antrages und einer Empfehlung an den Kreistag, das schlüssige Konzept fortzuschreiben zustimmen könne.

Herr Wahl antwortet daraufhin, dass dies dann aber zeitnah geschehen müsse.

Im weiteren Dialog wird dann geklärt, dass unter zeitnah eine Zeitspanne bis zum Frühjahr 2013 festgehalten werden kann.

Auf die Frage, ob Absenkungen vorgesehen sind, antwortet Woide, dass er dies nicht möchte.

Herr Vogel äußert sich dahingehend, dass niemand Angemessenheitsgrenzen in einzelnen Bereichen absenken will, der Besitzstand müsse gewahrt bleiben. Denn sonst müsse er Mengen von Menschen zum Umzug auffordern. Wie er es bei Neuanmietungen rechtlich rechtfertigen solle, wisse er jedoch nicht. Für vorhandenen Wohnraum werde es keine Absenkung geben.

Der Beschluss, den Antrag abzulehnen, wird im Anschluss einstimmig gefasst.


11.2.2013 Nachtrag von B. Licht

Der hier vorgelegte Bericht stellt sehr gut und gründlich die geführte Debatte da, doch ein kleiner, aber sehr wichtiger Punkt wird nicht angesprochen.

Ich war auch Zuhörerin in dem Ausschuss:

Nachdem Herr Wahl gefragt wurde, ob er bereit ist, unter den neuen Vorgaben, der Ablehnung seines Antrags zuzustimmen, entgegnete Herr Wahl, dass er um eine zeitnahe Umsetzung bittet. Landrat Woide fragte daraufhin die beiden Fachleute Herrn Stock und Herrn Vogel vom Amt für Arbeit und Soziales, ab wann die Erhöhung der Mieten bei Ein- und Zweipersonenhaushalten umgesetzt werden kann. Beide Fachleute waren sich einig: die Zahlen liegen vor, eine Umsetzung geht ab 1.1.2013. Daraufhin legte Landrat Woide sofort ein Veto ein und sagte: "Frühjahr reicht!".

Was das bedeutet: Obwohl Herr Vogel in seinem Vortrag dargelegt hatte, dass eine Erhöhung der Kaltmieten bei Ein- und Zweipersonenhaushalten ansteht und auch ab 1.1.2013 umgesetzt werden kann, verschob Landrat Woide das auf ein nicht näher bestimmbares "Frühjahr" (ca. ab 1. April frühestens). Für die vielen Ein- und Zweipersonenhaushalte, die keine günstigen Wohnungen gefunden haben oder die noch auf der Suche sind, heißt das: eventuell selbst gezahlte Beträge für die Wohnungsmieten müssen noch weitere Monate aus dem sowieso schon knappen Regelsatz draufgelegt werden, obwohl der Landkreis weiß, dass die 4,35 Euro pro m² viel zu wenig sind und er ab 1.1.2013 hätte mehr bezahlen müssen. Für die Leute, die auf Wohnungssuche sind und keine günstige Wohnung finden (können), bedeutet das: sie bekommen keine Umzugskosten und keine Kaution. Das stellt viele für ein kaum lösbares Problem, denn jeder weiß, wie schwierig die Lage auf dem Wohnungsmarkt mittlerweile ist.

Hier betrügt der Landkreis Fulda, vertreten durch den Landrat, wissentlich und vorsätzlich viele betroffene ALG II-Empfänger um nicht wenig Geld. Die Öffentlichkeit kriegt davon nichts mit.

8.4.2013 Zweiter Nachtrag von B. Licht

Nach neuesten Informationen des Kreisjobcenters wurden tatsächlich die Mietpauschalen, die der Landkreis für Ein- und Zweipersonenhaushalte bereit ist zu zahlen, ab 1. April 2013 angehoben:

Zahlte der Landkreis für eine Wohnung in der Stadt Fulda 4,35 € pro m² x 50 m² = 217,50 € hat er jetzt den m²-Preis um 5 ct. angehoben und zahlt 4,40 € pro m² x 50 m² = 220 € (kein Witz)

Für einen Zweipersonenhaushalt hat er aber etwas mehr draufgelegt: Erhöhung von bisher 261 € für 60 m² ging er auf 280 € hoch.

Momentan sucht eine Bekannte von mir eine Wohnung: letze Woche gab es sieben Wohnungen in Zeitung und Internet, auf die ein Preis unter 220 € stimmte. Und keine der angegebenen Wohnungen hatte 50 m², alle waren z.T. wesentlich kleiner (zw. 17 und 35 m²) das heißt, dass der m²-Preis jeweils über 4,40 € lag. Und keine der Wohnungen stand wirklich für meine Bekannte zur Verfügung (wollten alle keine Hartz IV-Empfänger).

3. Sitzung - 12.02.2007

Die Tagesordnungspunkte

TOP 1. Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2007 mit Haushaltsplan - Einzelplan 4

TOP 2. SGB II - Bilanz/Ergebnisse 2006 - Präsentation Woide/Stock (Leiter Amt für Arbeit und Soziales)

TOP 3. Vorstellung der Organisationsstruktur des Amtes für Arbeit und Soziales - Präsentation Stock

TOP 4. Verschiedenes - Beratung FDP-Antrag zur Veräußerung der kommunalen Altenhilfe GmbH


zu TOP 1:

Ein Thema unter TOP 1. stellte die Situation von Flüchtlingskindern aus Krisenregionen dar.

Die Freie Wählergemeinschaft FWG fragte nach der Herkunft der Flüchtlingskinder.

Die Antwort von Herrn Wingenfeld (Erster Kreisbeigeordneter)lautete: Die Kinder landen auf dem Flughafen Frankfurt am Main und werden von dort aus auf soziale Träger und Kommunen bundesweit verteilt. Sie werden in Heimen untergebracht und bis zur Volljährigkeit unterstützt.

Die Christliche Wählereinheit CWE fragte nach der weiteren Bleiberechtsregelung und dem weiteren Status. Auf diese Frage erfolgte jedoch keine konkrete Antwort.

Herr Klotzsche (FDP) erkundigte sich nach Fällen, in denen sich Familien über ein Vorschicken der Kinder einen Aufenthaltsstatus in der BRD sichern wollen.

Die Entgegnung von Herrn Wingenfeld ergab: Nein, die Kinder kommen alleine.

Mario Klotzsche (FDP) konnte nach dieser Antwort und der Auskunft, dass iranische Familien ihre Kinder alleine nach Deutschland schicken, um deren Chancen auf eine gute Ausbildung zu verbessern, seinen zynischen Kommentar anscheinend nicht zurückhalten: "Hoffentlich nicht zum Studium der Atomphysik!"

Bemerkenswert und besorgniserregend an der Diskussion war nach Ansicht des Kreistagsmitglieds der LINKEN.Offenen Liste, Lukas Larbig, wie sich die Ausschussmitglieder lediglich um "finanzielle Belastungen" durch Flüchtlingskinder sorgten.


TOP 2 und TOP 3: "Kommunale Arbeitsförderung im LK Fulda" und "Organisationsstruktur des Amtes für Arbeit und Soziales"

Dieses Thema wurde mit einer Präsentation des Leiters des "Amtes für Arbeit und Soziales", Herr Stock eingeführt:

Schlagworte der Präsentation:

"wir sind Dienstleister"

"Fördern und fordern"

"Aktivierung"

Der Landkreis sieht seine Aufgabe darin "nah an der Wirtschaft" zu handeln und den primären Schwerpunkt auf "passgenauer Bedienung der regionalen Unternehmen" zu legen.

Ebenso geht es aber mit Blick auf die Langzeitarbeitslosen ALG II -Empfänger um das "passgenaue Fordern": Das bedeutet, dass Druck mit gezielten Konsequenzen und konsequenter Umsetzung von Sanktionen ausgeübt wird.

Zum Thema "Förderung" schlüsselte Herr Stock auf:

  • Es gibt zur Zeit Aktivierungsangebote für 3548 Personen (Qualifizierung, Jugend"förderung", Zuschüsse an Arbeitgeber)
  • "Serviceorientierung" an dem, was Arbeitgeber brauchen, wird groß geschrieben
  • Vor allem der Landrat sucht die Nähe zu den Unternehmen und Wirtschaftsverbänden
  • Es soll nur passgenaue und keine Qualifizierung "auf Vorrat" geben

Diese Angebote ergaben 2656 Integrationen in den 1. Arbeitsmarkt.

Die eigeninitiative Arbeitssuche ist hier inklusive gerechnet, das heißt, die schreibt sich das Amt für Arbeit und Soziales auch auf die Fahnen!


Die aktuellen Zahlen des Amtes für Arbeit und Soziales über die betroffenen Personen:

Es gibt 5938 Bedarfsgemeinschaften mit 12333 Personen.

Die Zahl der erwerbstätigen Hilfebedürftigen beträgt 8368, die Zahl der Erwerbslosen 3572. Das bedeutet von den 8268 Empfängern von ALG II sind nur 3572 arbeitslos gemeldet, und damit ist die reale Arbeitslosigkeit im Landkreis mehr als doppelt so hoch als statistisch erfasst!

Gruppen, die einen besonderen Förderbedarf benötigen, sind die unter 25-jährigen, hier 227 Personen und die über 50-jährigen, im Kreis Fulda 994 Personen.

Personen, die sich in Arbeitsgelegenheiten (gemeinhin bekannt als 1 EURO-Jobs) befinden = 468, und in "Jugendmaßnahmen" = 692.

1096 Personen haben ein so geringes Erwerbseinkommen (unter 400 €, Arbeitszeit unter 15h/Woche), dass sie ergänzende Lohnzahlungen erhalten müssen.

In 2006 befanden sich von den 7413 Arbeitslosen in "Betreuung" der Agentur für Arbeit = 46,8% und beim Amt für Arbeit und Soziales = 53,2%, das heißt die Mehrzahl der Arbeitslosen wird vom Amt "betreut".


Auch Zahlen über die Kosten wurden genannt:

Das Gesamtvolumen der Ausgaben SGB II in 2006 betrug 77,3 Mio, davon Personal- u. Verwaltungskosten 6,8 Mio.

Für ALG II wurden 43,1 Mio gezahlt.

14,1 Mio Kosten für die Unterbringung bezahlte die Kommune.

Leistungen, die der Bund für die Kosten der Unterbringung übernahm, waren 5,8 Mio oder 31,3%

Weitere Eingliederungsleistungen betrugen 7,5 Mio.

In seinen weiteren Ausführungen schämte sich der Leiter des Amtes für Arbeit und Soziales Herr Stock nicht, öffentlich zu bekennen, dass Hartz IV tendenziell dazu geführt hat, dass die Löhne allgemein runtergegangen sind.

Ebenso unbefangen wurde über die so genannte "Problemgruppe Geringverdiener" – ca. 1100 Personen im Landkreis Fulda gesprochen, die so wenig verdienen, dass sie Lohnzuschüsse erhalten müssen, damit sie nicht verhungern.

Dazu Lukas Larbig von der LINKEN.Offenen Liste: Interessant ist, wie unvermittelt diese Tatsachen ausgesprochen werden. Niemand der Anwesenden bezweifelte, dass Hartz IV die Löhne drückt.

Andererseits machte sich auch niemand größere Sorgen darum.

Symptomatisch war auch das Problem des Kleinrechnens der Arbeitslosenzahlen. Dies gilt zwar nicht nur für den Landkreis Fulda sondern aufgrund von bundesweiten Richtlinien überall. Es ist aber trotzdem erschreckend zu sehen, dass über doppelt so viele Personen arbeitslos sind, als statistisch erfasst.


TOP 4:

Brisant war der Antrag der FDP: "Veräußerung der Altenhilfe GmbH des Landkreises Fulda"

Der Erste Kreisbeigeordnete Wingenfeld versprach, dass zur Veräußerung der kommunalen Altenhilfe GmbH eine "Prüfung erfolgen wird...."

Mario Klotzsche von der FDP erläuterte, es solle eine Überprüfung zu Rentabilität sowie gesetzlichem Rahmen stattfinden. Private Träger könnten die Aufgabe kostengünstiger erfüllen, weil beim Landkreis die Ausgabenquote höher sei als bei privaten Trägern.

Herr Wingenfeld bestätigte diese Ausführungen der FDP mit der Bemerkung, dass vor allem die Personalkostenquote des Kreises hoch sei im Vergleich zu privaten Trägern.

Ein Grund ist die Landkreis-Vergütung nach Tarifvertrag.

Herr Klotzsche führte weiter an: Für den Landkreis ergeben sich dauerhafte Defizite durch die Wettbewerbssituation von Privatanbietern der Altenhilfe und kommunalen Anbietern.

Dazu Lukas Larbig von der LINKEN.Offenen Liste: Es zeichnet sich ab, dass der Antrag der FDP im Kreistag auf breite Zustimmung trifft. Zwar geht es zunächst "nur" um eine Prüfung. Was gemäß der neuen HGO-Richtlinien (Privatisierung aller Daseinsbereiche) daraus wird, sollte jedem klar sein. Nach einer Prüfung muss verkauft werden!

2.Sitzung

Tagesordnungspunkte waren die Anfragen zum Thema Hartz IV der Kreistagssitzung vom 11.September 2006

Genauerer Bericht folgt, hier schonmal die Papiere, die zur Beantwortung der Fragen verteilt wurden.

Bild:Kreisausschuss1.jpg

Bild:Kreisausschuss2.jpg


Konstituierende Sitzung 8. Mai 2006

Sitzung fand im Nebenraum nach der Kreistagssitzung statt. Hier wurde noch nichts weiter besprochen.

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