Stadtverordnetenversammlung Juli 2006

Aus Fuldawiki

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Inhaltsverzeichnis

Die Einladung

(worddokument downloadbar hier [1]

Am

Montag, 10.07.2006, 18.00 Uhr,

findet im Fürstensaal des Stadtschlosses eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda statt.

Fulda, 30.06.2006

Die Stadtverordnetenvorsteherin:

Margarete Hartmann


Tagesordnung I:

1. Resolutionen hinsichtlich der Einführung von Studiengebühren

2. Aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Fulda für das Jahr 2006

3. Kenntnisnahme der Ergebnisse des Wettbewerbs und der Vorplanungen zum Universitätsplatz als Grundlage für die weiteren Planungen und Vertragsverhandlungen

4. Änderung der Satzung für den Denkmalbeirat beim Magistrat der Stadt Fulda

5. Wahl von Mitgliedern städtischer Gremien - Wahlperiode 2006 - 2011

- Betriebskommission „Parkstätten, Gas und Wasser Fulda“

- Schulkommission

- Gruppenwasserwerk Florenberg

6. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge - SV 10.07.2006

7. Ergänzungssatzung der Stadt Fulda, Stadtteil Lehnerz „Am Blumenweg“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches

- Beschluss über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3(1) BauGB;

- Beschluss über die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden gemäß § 4(1) BauGB;

- Beschluss über die Offenlegung gemäß §§ 3(2) u. 4(2) BauGB.

8. Bebauungsplan Nr. 31, Änd. 1 „Verlängerte Buttlarstraße“ der Stadt Fulda im verein-fachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Aufstellungsbeschluss, Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (1), 3 (2) u. 4 (2) BauGB.

9. Bebauungsplan Nr. 102, Änderung Nr. 7 ‘Industriepark Fulda - West’ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Aufstellungsbeschluss, Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (1), 3 (2) u. 4 (2) BauGB.

10. Grundstücksangelegenheiten


Tagesordnung II:

1. Weiterentwicklung der Organisations- und Rechtsstruktur des Sondervermögens Eigenbetrieb „Parkstätten, Gas und Wasser Fulda“

2. Änderung der Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren

3. Wahl/Wiederwahl von Ortsgerichtsmitgliedern für die Stadtbezirke Fulda I - IV und VI

4. Inanspruchnahme von Deckungsreservemitteln für überplanmäßige und außerplanmä-ßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2005

5. Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Rodges Nr. 1 „Erweiterung Rodges“ und gleichzeitig Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 102 „Industrie-park Fulda West“ Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

6. Förderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ für den Bereich „Südliche Innenstadt Fulda“ Gebietsfestlegung nach § 171b BauGB

7. Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West“ Fördergebiet „Südliche Innenstadt Fulda“ Informationsvorlage für die städtischen Gremien: Rückblick - Ausblick

8. Sanierungsbedarf im Bereich der Florengasse

9. Erweiterung des Geltungsbereiches des Hessischen Landesprogramms „Einfache Stadterneuerung“ des Erneuerungsgebietes „Kernstadt Fulda“

10. Abschluss und Abrechnung der Sanierungsmaßnahme „Westliche Innenstadt“


Anmerkung zu Top 6 der TO I:

Die Übersicht der Anfragen und Anträge kann über „www.fulda.de Bürgerservice / Stadtverwaltung / Politische Gremien“ eingesehen werden; die vollständigen Unterlagen liegen im Bürgerbüro zur Einsicht aus.

Die Anfragen

(Liste downloadbar hier: [2]

1 Anfrage der FDP-Fraktion betr. die Gehwegplatten am Platz der Weißen Rose

2 Anfrage der FDP-Fraktion betr. die Baugebiete „Bastion“ und „Wohnpark Wäldchen“ im Bereich der Fulda Galerie

3 Anfrage der SPD-Fraktion betr. die Sanierung bzw. den Neubau der Mainstraße [3]

4 Anfrage der SPD-Fraktion betr. die Verlagerung der Adecco- Hauptverwaltung [4]

5 Anfrage der SPD-Fraktion betr. versch. Straßen und Verkehr im Südend [5]

6 Anfrage der CDU-Fraktion betr. die Kürzungen der Regionalmittel für den ÖPNV

7 Anfrage der CDU-Fraktion betr. die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel am Stadtrand

8 Anfrage der CDU-Fraktion betr. den Stand hinsichtlich der beabsichtigten Änderung der Kreisumlage für Sonderstatusstädte

9 Anfrage der CWE-Fraktion betr. den Planungsstand des Ausbaues der Frankfurter Straße

10 Anfrage der CWE-Fraktion betr. die geplanten Sanierungen der ehemaligen Mülldeponien Bronnzell und Löschenrod

11 Anfrage der Wählergruppe DIE LINKE. Offene Liste betr. die Übereinstimmung der Blockrandbebauung Rabanusstraße mit der Gestaltungssatzung der Stadt Fulda Anfrage hier

12 Anfrage der Wählergruppe DIE LINKE. Offene Liste betr. den Einsatz von Arbeitslosen mit Mehraufwandsentschädigung (1 Euro-Jobs) bei Stellen in städt. Verantwortung Anfrage hier

13 Anfrage der Wählergruppe DIE LINKE. Offene Liste betr. Veröffentlichung von Niederschriften und Beschlüssen Anfrage hier

14 Anfrage der Partei Die Republikaner betr. die Übersendung von Ergebnisniederschriften des Magistrats

15 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. die geplante Novellierung des Hess. Naturschutzgesetzes

16 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Bibliotheken für ganztägig arbeitende Schulen

17 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. die Anliegerversammlungen „Entwicklung südliche Innenstadt“

18 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. die Anbringung von Werbebannern und Plakaten im Stadtgebiet

19 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. die Unterrichtsaufnahme in der neuen Schule in der Fulda Galerie

20 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Straftaten während der Fußballweltmeisterschaft

21 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. großflächigen Einzelhandel in Nachbargemeinden

22 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. den Bewuchs im Rand des Schlossgartenspielplatzes

Anträge

Liste als word dokument downloadbar hier: [6]

  • Antrag der SPD-Fraktion betr. die Sicherung von Interessen der Stadt durch städtebauliche Verträge [7]
  • Antrag der SPD-Fraktion betr. die Sanierung von Straßen im Stadtgebiet [8]
  • Antrag der SPD-Fraktion betr. die Einrichtung einer Ampelanlage an der Kreuzung Mainstraße/Ronsbachstraße [9]
  • Antrag der SPD-Fraktion betr. die flächendeckende Einrichtung von „DSL“ [10]
  • Antrag der CDU-Fraktion betr. die Hinweisbeschilderung auf der A 66 von Frankfurt nach Fulda
  • Antrag der CDU-Fraktion betr. die Beleuchtung der Fußgängerunterführung unter der Bardostraße
  • Antrag der CWE-Fraktion betr. den Grundsatzbeschluss zur Randbebauung und Gestaltung des Universitätsplatzes
  • Antrag der Wählergruppe Die LINKE. Offene Liste betr. Nichtbefassung bezüglich des Änderungsantrages zur Satzung des Denkmalbeirates Antrag hier
  • Antrag der Partei Die Republikaner betr. die Einrichtung einer „Blauen Papiertonne“
  • Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. die Radwegelücken zwischen der Innenstadt und der Auffahrt zum Milseburg-Radweg
  • Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Gefahrstellen der in das Schulviertel führenden Radwege
  • Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Öffnung des Pausenhofes der Domschule zu unterrichtsfreien Zeiten
  • Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Bürgerversammlungen zur Umgestaltung des Universitätsplatzes und angrenzender Bereiche

Anträge und Anfragen Die LINKE.Offene Liste

Anfrage: Veröffentlichung von Niederschriften und Beschlüssen

Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 10. Juli 2006:

Betreff: Veröffentlichung von Niederschriften und Beschlüssen

Fulda, den 23.6.06

Die LINKE.Offene Liste fragt den Magistrat:

1. Wo und wann sind die Niederschriften und Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung des letzten halben Jahres veröffentlicht worden?

2. Welche Gründe sprechen gegen die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen auf den Webseiten der Stadt?


In vielen hessischen Städten können Bürger die Protokolle der Stadtverordnetensitzung auf Verlangen/Nachfragen einsehen. In anderen Städten wie z.B. Marburg, Frankfurt und in kürze auch Gießen sind diese sogar auf der städtischen Internetpräsenz für jeden abrufbar.


Anfrage: Einsatz von Arbeitslosen mit Mehraufwandsentschädigung ( 1 Euro Jobs) bei Stellen in städtischer Verantwortung

Fulda, den 23.6.06

Die LINKE.Offene Liste fragt den Magistrat:

1. In welchen Verwaltungen, Betriebsamt, Schulen in Trägerschaft der Stadt Fulda wurden bis zum Stichtag 1.6.06 wieviele Arbeitsgelegenheiten für sog. 1 Euro Jobber geschaffen?

2. Wieviele Personen waren zum Stichtag 1.6.06 an der Bardoschule als Arbeitslose mit Mehraufwandsentschädigung eingesetzt? Was genau umfasst deren Aufgabenbereich?


Wir bitten neben der mündlichen Beantwortung die datailierten Zahlen in der Niederschrift festzuhalten.

Anfrage: Übereinstimmung Blockrandbebauung Rabanusstraße mit Gestaltungssatzung der Stadt Fulda

1. Entsprechen die Architektenentwürfe des Q-Park Preisgerichtes der Gestaltungssatzung der Stadt Fulda?


z.B. „...bekennt sich die Stadt Fulda ausdrücklich zur Ermöglichung zeitgenössischen und experimentellen Bauens. Sie schafft hierfür Raum durch entsprechende Ausgestaltung von Bebauungsplänen, soweit die beplanten Gebiete nicht in direktem räumlichen oder optischen Bezug zu historischer oder gewachsener ... Bausubstanz stehen...“ aus der Gestaltungssatzung beschlossen am 13.2.2006

Antrag: Antrag auf Nichtbefassung bzgl. des Änderungsantrages zur Satzung des Denkmalbeirates

Begründung In der Durchführungsverordnung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes Organisation und Verfahren der Denkmalbehörden - Hessen – Hessisches Ministeriums für Wissenschaft und Kunst Vom 11. Mai 2005 (StAnz. 2005 S. 1904) GLl.-Nr.: 76 heißt es

8. Denkmalbeiräte

...Darüber hinaus sollte dem Denkmalbeirat auch je ein Vertreter der im Kreistag beziehungsweise der Stadtverordnetenversammlung vertretenen politischen Parteien mit beratender Stimme angehören.

In der Mustersatzung wird dies dann so aufgeführt:

(3) Die im Kreistag/in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien entsenden je eines ihrer Mitglieder oder einen fachkundigen Bürger ihres Vertrauens mit beratender Stimme in den Denkmalbeirat.

Da diese Durchführungsverordnung nach der Änderung der HGO vom 1. April 2005 bzgl. Fraktionsstatus erlassen wurde, sind hiermit ausdrücklich je ein Mitglied aller in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien gemeint.

Vielmehr sollte geprüft werden, inwieweit die bisher geltende Satzung des Denkmalbeirates Fulda noch der Durchführungsverordnung vom 11. Mai 2005 entspricht.

Insbesondere diese Grundsätze finden in der Fuldaer Satzung keine Anwendung:

„soll jeder Magistrat oder Kreisausschuss nach Anhörung des Landesamts für Denkmalpflege Hessen einen sachverständigen, unabhängigen Denkmalbeirat berufen.“ „Es ist erwünscht, dass der Denkmalbeirat die denkmalpflegerischen Belange in seinem Arbeitsgebiet gegenüber der Öffentlichkeit vertritt und die Vereine und Institutionen, die Denkmalpflege fördern und vertreten, berät und unterstützt“ .

Aus diesen Gründen beantragen wir Nichtbefassung des Antrages.

Eine Änderung der Satzung sollte in Übereinstimmung mit der im Staatsanzeiger veröffentlichten Durchführungsverordnung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 11. Mai 2005 erfolgen.


Verlauf

Resolution Studiengebühren

Resolution (Variante der SPD)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda fordert die Hessische Landesregierung auf, den Gesetzentwurf zur Einführung von Studiengebühren zurückzuziehen.

Der Hochschulstandort Fulda wird durch einen zu erwartenden Rückgang der Zahl der Studierenden gerade im IT – Bereich und in den Wirtschaftswissenschaften leiden. Gerade der Ausbau der Hochschule Fulda hat der gesamten Region wertvolle Impulse gegeben.

Die Fuldaer Stadtverordnetenversammlung wendet sich gegen die dreifachen Gebühren für Studierende aus Nicht – EU – Ländern. Hierdurch werden die Bemühungen der Bundesregierung zur Stärkung der wissenschaftlichen Infrastruktur insbesondere für afrikanische Staaten konterkariert.


Resolution (Variante GRÜNE)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda wendet sich entschieden gegen die Einführung von Studiengebühren in Hessen und unterstützt die Proteste der Studierenden in Fulda und ganz Hessen dagegen. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, unter Ausschöpfung aller ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, auf die Landesregierung einzuwirken, diesen Beschluss wieder zurückzunehmen. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Landesregierung auf, endlich ihre Verantwortung für die Finanzierung der Hochschulen wahrzunehmen und den Hochschulen eine angemessene Ausstattung für ihre künftige Weiterentwicklung zu gewährleisten.


Diskussion:

Die Resolutionsvorschläge wurden nicht verlesen (z.B. für die Zuhörer), inhaltlich wurden die vorliegenden Resolutionen nicht diskutiert.

Gerhard Stollberg (CDU) beantragte Nichtbefassung mit dem Argument sie seien letztes Mittel, müßten speziell die Stadt betreffen, würden äußert selten eingesetzt, umso mehr Resolutionen verabschiedet würden um so weniger Gewicht hätten sie.

Es sei weiterhin eine landespolitische Entscheidung, so könne beispielsweise die Mehrwertsteuererhöhung auch nicht im Stadtparlament diskutiert werden

Bernhard Lindner entgegnete, dass sehr wohl die Stadt mit der Entwicklung der Hochschule betroffen sei man wolle nur nicht CDU Stadtverordnete wie Margarete Ziegler-Raschdorf in Verlegenheit bringen, in Fulda in einer Resolution gegen etwas zu stimmen, was sie als Landtagsabgeordnte mittragen müsse. Er erwähnte die Resolution der Stadtverordnetenversammlung in Darmstadt, auf die hier im Wiki bereits im Mai hingewiesen wurde. Die inhaltlichen Argumentationen von Herrn Lindner sind in der Niederschrift nicht enthalten.

Der Geschäftsordnungsantrag der CDU Fraktion auf Nichtbefassung wird abgestimmt:


Abstimmungsergebnis:

Der Antrag auf Nichtbehandlung wurde mit den Stimmen von CDU, FDP CWE angenommen.

In der Niederschrift: "39 Ja-Stimmen, 16 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltung(en)"


Presse ON vorab 6.7.06: Veröffentlichung Resolutionsentwurf Grüne [11]

FZ 12.7.06: "Die von SPD und Grünen vorgeschlagenen Resolutionen gegen Studiengebühren kippte die CDU von der Tagesordnung" [12]

Tagesordnung II

Die Punkte der Tagesordnung II wurden in den Auschüssen abgestimmt und am Block in der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung gestellt.

Eine Ausnahme bildete der Punkt 5., der Bebauungsplan Stadtteil Rodges und Industriepark Fulda West dieser wurde wegen einer sich abzeichnenden Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zurückgezogen.

Bebauungsplan Stadtteil Rodges und Industriepark Fulda West

Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Rodges Nr. 1 „Erweiterung Rodges“ und gleichzeitig Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 102 „Industriepark Fulda West“ Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

In den Ausschüssen wurden diese beiden Punkte behandelt. Pläne und Details sind in den Ausschussprotokollen enthalten. Auf Wunsch gibt die Linke.Offene Liste Einsicht in die Unterlagen.

Bei der Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Industriepark Fulda West handelt es sich um die Freigabe zur Bebauung der bislang reservierten Grundstücke für einen Bahnanschluss.

Angedacht ist hier eine BiomasseKraftwerk, durch diese Umwidmung des Bebauungsplanes kann hier im vereinfachten Verfahren bebaut werden. Dadurch erfahren u.U. städtische Gremien später oder gar nicht von der Entwicklung des Vorhabens.

Kann es sein, dass das Zurückziehen des Antrages mit der späteren Pressemeldung vom 20.7.06 zusammenhängt, nachdem das Land Hessen Bahnanschlüsse fördert? (Anmerkung des Besuchers nach ein paar Tagen Abstand)


Presse:

(FZ) Keine Züge für Fulda-West - Stadt verkauft Flächen, die eigentlich für Gleise reserviert waren [13]

(osthessennews) Werden über 1 Million Tonnen Güter von der Straße auf die Schiene verlagert? [14]


andere Punkte Tagesordnung II

wurden am Block mit 52 Ja, 2 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen angenommen

1. Weiterentwicklung der Organisations- und Rechtsstruktur des Sondervermögens Eigenbetrieb „Parkstätten, Gas und Wasser Fulda“

Was steckt dahinter:

Ein Beispiel dafür, wie eine GmbH, die "Fuldaer Parkstätten GmbH zurück in einen städtischen Eigenbetrieb überführt wird. Motiv war eine "Verschlankung" der Verwaltung (Zuschke).

2. Änderung der Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren

Was steckt dahinter:

3. Wahl/Wiederwahl von Ortsgerichtsmitgliedern für die Stadtbezirke Fulda I - IV und VI

Was steckt dahinter:

Ortsgerichtsmitglieder sind ehrenamtliche "Schlichter" in den Ortsteilen, die zur Entlastung der Justiz im Vorfeld versuchen Regulungen unter Streitparteien herbeizuführen.

4. Inanspruchnahme von Deckungsreservemitteln für überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2005

Was steckt dahinter:

5. zurückgezogen

6. Förderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ für den Bereich „Südliche Innenstadt Fulda“ Gebietsfestlegung nach § 171b BauGB

Was steckt dahinter:

7. Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West“ Fördergebiet „Südliche Innenstadt Fulda“ Informationsvorlage für die städtischen Gremien: Rückblick - Ausblick

Was steckt dahinter:

8. Sanierungsbedarf im Bereich der Florengasse

Was steckt dahinter:

Für den Bereich Florengasse wurde die Voruntersuchung zur Sanierungsbedürftigkeit eingeleitet. Dies hört sich formal und nicht wichtig an, ist aber die Vorstufe zur Erklärung des Bereiches zum Sanierungsgebiet. Laut Zuschkesteht das Ergebnis quasi schon fest, nach ihrer Auffassung ist die Ausweisung zum Sanierungsgebiet unumgänglich. Interessant: In der Woche, als der Bauausschuss den Beschluss zur Eröffnung des Sanierungsverfahren festklopfte, kaufte Investor Kropp das Molkereigelände. Die Hausbesitzer in der Florengasse haben nun mit umfangreichen Untersuchungen ihrer Grundstücke zu rechnen, eine Auskunftspflicht bis in die familären Verhältnisse hinein besteht. Mehr siehe Sanierungsgebiet Florengasse und Molkereigelände.

9. Erweiterung des Geltungsbereiches des Hessischen Landesprogramms „Einfache Stadterneuerung“ des Erneuerungsgebietes „Kernstadt Fulda“

Was steckt dahinter:

10. Abschluss und Abrechnung der Sanierungsmaßnahme „Westliche Innenstadt“

Was steckt dahinter:

Universitätsplatz

Kenntnisnahme der Ergebnisse des Wettbewerbs und der Vorplanungen zum Universitätsplatz als Grundlage für die weiteren Planungen und Vertragsverhandlungen

Es wurde klargestellt, dass heute keine Beschlussfassung anstünde und wollte schon zum nächsten Tagesordnungspunkt übergehen.

Den Stadtverordneten wurde nichts zur Kenntnis gegeben. Jedoch wurde in der Woche zuvor für den 6.7. zu einer nur zwei Tage zuvor angekündigten Ausschußsitzung (siehe Amtliche Bekanntmachung FZ v. 4.7.06) des Bau- gemeinsam mit dem Haupt- und Finanzausschuß eingeladen. Dazu wurden umfangreiche Papiere und Zeichnungen verteilt.

Nur die Mitglieder bzw. Faktionsvorsitzenden der dort anwesenden Parteien verfügen wohl über die wichtigen Unterlagen. Wir werden die Unterlagen im Beitrag Universitätsplatz und Universitätsplatz Blockrandbebauung dokumentieren

Ute Riebold von der Fraktion der GRÜNEN ergriff jedoch das Wort und gab eine Stellungnahme ab.

Q-Park betreibe in Fulda schon 940 Stellplätze in bester Lage, laut Ausage von Q-Park befinde man sich in Fulda auf äußerst niedrigem Preisnivau, es steht zu befürchten, dass die Preise angehoben würden. Sie kritisierte weiter den oberirdischen Alieferungsverkehr, die Planung des Abrisses führt den Denkmalschutz ad adsurdum, dies lege den Verdacht der „Vetternwirtschaft“ in der CDU nahe. Das geplante Gebäude sei nur 1,40 m niedriger als der gegenüber liegende Kaufhof, Fehler in der Darstellung und Planung liegen vor, das Gebäude mache den Dalberg-Schulhof zu einem „dunklen Loch“. Das Schulhofgelände wird für 1 Euro verkauft. "Überdies verletze der Magistrat das achte Gebot („Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten“), wenn er dem Investor Q-Park Kompetenz beim Bau von Geschäftshäusern attestiere." (FZ Bericht).

Abschließend ging sie auf Alternativen für den Schulsport während der Bauphase ein.

Oberbürgermeister Gerhard Möller antwortete auf die Stellungnahme verärgert, Riebold befände sich auf einer moralischen Anhöhe das 8. Gebot zu bemühen. Zum Vorwurf der Vetternwirtschaft betonte er die besondere Qualität des "workshops" dort wurde in allen facetten diskutiert und der Landesdenkmalpfleger war eingebunden. Er führte die Referenzlisten von 22 Projekten an, bei denen Q-Park in Stadtzentren an Gebäude erstellt habe (z.B münchen, oberanger 35).

Schließlich zeigte sich Möller empört darüber, das die Anlieger-Eigentümer zu einer Beteiligungsversammlung eingeladen waren, zu Frau Riebold gewand schimpfte er "sie waren trotzdem erschienen". Weiterhin fahre sie "vollaufgeblasene Argumentationslinien"

Stadtbaurätin Cornelia Zuschke zeigte sich ebenfalls empört und forderte Riebold auf ihre Anschuldigungen zurücknehmen, es gebe keine Schweinerein hinter verschlossenen Türen, Unterlagen wurden öffentlich gemacht.

Ute Riebold entgegnete und mußte gegen Anwürfe aus den CDU Bänken ausrufen "kann ich mal ausreden, verdammt noch mal", Eine Entwicklungsgsellschaft sei nicht der Bauträger Q-Park, sie habe recherchiert und angerufen und bekam keinen derartigen Bau genannt. Weiterhin sei sie Anliegerin der Ecke Bahnhofstraße/Heinrichstraße und mußte sich in die Anliegerversammlung (Juni 2006) hineinschleichen, das angesprochene "fz forum" (November 2005) sei nicht Bürgerbeteiligung sondern schlicht eine Veranstaltung Lokalzeitung mit ausgesuchtem Publikum gewesen.

Peter Jennemann (SPD), in dieser Legislaturperiode mit dem Vorsitz im Umweltausschuß belohnt, fand harte Worte: Riebold könne sich Details nicht merken, konstatierte eine schlampige Vorbereitung und bezichtigte sie "Geschäftsordnungsspielereien". Die SPD werde darauf achten, dass das Lastenheft abgearbeit wird.

Die Aussprache wurde beendet "ich gehe davon aus das Verwaltung wie bisher weiter arbeiten soll"

Eine Abstimmung fand wie angekündigt nicht statt.

(Besucherbericht) siehe auch Programm - Stadtentwicklung

Satzungsänderung Denkmalbeirat

Herr Alt (CDU) begründete den Antrag auf Satzungsänderung des Denkmalbeirates dahingehend, dass das Gremium verkleinert werden solle. Der CDU Antrag, dass nur noch Fraktionen teilnehmen sollen wurde im Ältestenrat (unter Beteiligung der SPD) modifiziert: Statt bisher 6 Parteienvertretern mit beratender Stimme (CDU,SPD,GRÜNE,CWE,FPD,REP) soll der Parteienproporz zum Tragen kommen: dies bedeut 3 CDU, 2 SPD, 1 Grüne

Günter Maul erinnert an den bestehenden Antrag der LINKE.Offene Liste auf Nichtbefassung wegen fehlener Übereinstimmung mit der Durchführungsverordnung des Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Dokument aus dem Staatsanzeiger hier [15]]

Der SPD Fraktionsvorsitzende Bernhard Lindner will eine dezidierte Aussage, ob die rechtliche Situation geprüft sei, damit keine Legenden geschmiedet werden können.

OB Gerhard Möller antwortet das Rechtsamt habe geprüft, es sei keine Verpflichtung die Mustersatzung so zu verwenden, es sei Sache des Parlamentes, wie Beteilungungsrechte organisiert werden sollten

Stadtverordneter Ernst Sporer (GRÜNE) entgegnet der Erlass sei ganz aktuell aus 2005 und bezweifelt die rechtliche Situation, man solle auch das demokratische Rückrat haben, die kleinen Parteien nich auszuschießen.

Herr Lenders (FDP) gibt zu bedenken, dass die Rechte der Stadtverordnten als beratendes Gremium sowieso recht beschränkt seien, der Landesgesetzgeber hat sich dabei etwas gedacht: unabhängig von Fraktionszwängen soll größtmöglicher Konsens erreicht werden. So wir die Meinungsvielfalt verkleinert, er benutze den Ausdruck "Arroganz der Macht" und "Demonstration von Macht", "mit Bürgernähe hat das nichts zu tun", war sein statement.

Lindner (SPD) sieht Denkmalbeirat als "Hilforganisationen des Magistrates" von sachkundigen Bürgern, die politische Seite soll begrenzt sein, Landesrecht sei Eingriff in kommunale Selbstbestimmung.

Stollberg (CDU) sieht eine erhebliche Ausweitung durch Wegfall der 5% Hürde, 5 sachkundige Bürger als beratende aus der Stadtverordnten genügen, Regelung widerspricht nicht der Durchführungsverordnung, "es ist keine Sollvorschrift"

Ute Riebold (Grüne) rief aus: die beratenden Stadtverordneten wurden bisher nie ausgegrenzt, "jetzt kriegen Sie das Muffensausen nur weil plötzlich auch ein Vertreter der Linken in der Stadtverordnetenversammlung sitzt"

Günter Maul (Die LINKE.Offene Liste) "Sie entziehen uns jede Grundlage der Mitarbeit"

Rainer Götz (SPD) zeigt sich überrascht "von der Vehemenz wie 1 Mann-Fraktionen überall dabei sein wollen", Sachverstand soll einfließen.

Alt CDU "ich will unterstreichen was Herr Götz (SPD) gesagt hat,es ist nicht ursächliche Angelegenheit, dass Stadtverordnte dort sitzen" man sei so nicht arbeitsfähig.


Ernst Sporer entgegnet: Argument "keine Arbeitsfähigkeit" sei Popanz, Parteienarroganz.

Per Abstimmung wurde die Satzungsänderung beschlossen, die Stadtverordneten von CWE, FDP, LINKE.Offene Liste und REP aus der Teilnahme am Denkmalbeirat auszuschließen.

(genaue Abstimmungsergebnisse nach Erhalt der Niederschrift)

Presse: FZ 13.7.06 D[16]

Wahlen zu Gremien

Gruppenwasserwerk Florenberg

Betriebskommission „Parkstätten, Gas und Wasser Fulda“

Zu besetzen sind: 7 Sitze CDU, 2 SPD, 1 GRÜNE, 1 FDP, 1 CWE

Von 58 Stadtverordneten stimmten 34 für CDU Liste, 12 SPD, 6 GRÜNE, 3 FDP, 3 CWE


Schulkommission

mehr nach Erhalt der Niederschrift

Aktuelle Stunde, Anträge und Anfragen

Zunächst versuchte Gerhard Stollberg (CDU) die Sitzungszeit angesichts des schönen Sommerwetters auf 21 Uhr zu begrenzen, Lindner (SPD) widerspricht, dies sei hier die letzte Möglichkeit die Anliegen vor der Sommerpause loszubekommen.

Im Folgenden hatte man bei manchen Berichterstattern und Antworten das merkwürdige Gefühl, dass das jeweilige Thema in die Länge gezogen wurde, um die öffentliche Beantwortung mancher Anfragen hinauszuzögen (z.B. bei CDU und detaillierte Ausführungen zu Kreisumlage und Jennemann (SPD) zu Bauvorhaben in der Mainstraße)

Aktuelle Stunde

Zur Frage der SPD zum dritten beitragfreien Kindergartenjahr und die Auswirkungen für Fulda sagte Sozialdezernent Dippel die Beantwortung nach der Sommerpause zu

Herr Lenders von der FDP fragt nach dem Sonderflugplatz Eichenzell und ob eine Beteiligung der Stadt Fulda geplant sei. Weiterhin wollte er wissen was sich seit der Ablehnung von Sickels geändert habe

Werner Lüth (SPD) ist der Menung die Thematik gehe über aktuelle Stunde hinaus. Oberbürgermeister Gerhard Möller beantwortet die Frage dahingehend, dass es nichts über das in der Zeitung stehende hinaus gäbe, man sei im Vorfeld informiert worden. Bei den Anliegern bestehe. Er betonte es handle sich dabei um einen Sonderfluugplatz und nicht um einem Flughafen.

Anfragen

Anfrage der CDU-Fraktion betr. die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel am Stadtrand

Die CDU-Stadtverordnetenfraktion verfolgt mit Sorge die Diskussion über die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel am Stadtrand. Sie begrüßt die Ankündigung, ein gemeinsames Gutachten für die Stadtregiona zur künftigen Entwicklung in Aufrag zu geben.

Frage 1: Welche Themenschwerpunkte soll das Gutachten beinhalten?

Antwort von Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Zielsetzung der interkommunalen Studie ist es, die unterschiedlichen Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden in der Stadtregion zu definieren und konkrete Umsetzungsvorschläge für die weitere abgestimmte Zusammenarbeit von Fulda, Eichenzell, Künzell und Petersberg zu unterbreiten.

Methodisch werden zunächst die Austauschbeziehungen in der Stadtregion in einer Interdependenzanalyse ermittelt, Stärken, Schwächen, Entwicklungschancen und Konfliktpotentiale benannt. Die Analyse soll zusammengeführt werden in einem abgestimmten Leitbild, innerhalb dessen die Kommunen eigenständig die für sie jeweils erfolgversprechenden Potentiate entwickeln können. Inhaltlich wird sich die Studie vorrangig mit folgenden Themenfeldern befassen: Siedlungsentwicklung, Gewerbeentwicklung, Einzelhandel und Versorgungsstrukturen sowie die infrastrukturelle Ausstattung des Oberzentrums und seiner Nachbargemeinden. Zu diesen Themenfeldern können auf der Grundlage des Gutachtens jeweils Vereinbarungen zwischen den Gemeinden der Stadtregion geschlossen werden.

Leitgedanke bei der Erstellung der Studie ist es, dass die Stadtregion Fulda mit ihren etwa 100.000 Einwohnern ihre Wettbewerbsposition als Standort für Wohnen, Wirtschaft, Gewerbe stärken kann und dass die Stadtregion auch zukünftig die Anforderungen an eine gute öffentliche Infrastruktur erfüllen kann.

Frage 2: Wie wird diese Studie finanziert?

Antwort:

In einer Konkretisierungsphase der Ausschreibung werden die Planungsbüros in Kürze einen Kostenplan nachreichen. Die geschätzten Kosten liegen bei ca. 100.000 Euro. Je nachdem, wie viele Bausteine des Gutachtens im Landesprogramm "Stadtumbau West" als förderfähig anerkannt werden, sind Landeszuschüsse bis zu 75 % zu erwarten. Es ist vorgesehen, dass vorbehaltlich der Zustimmung der kommunalen Gremien, die verbleibenden Kosten zu 2/3 von der Stadt Fulda und zu 1/3 von den drei Nachbargemeinden getragen werden.

Frage 3: Hält es der Magistrat für denkbar, über die kiinftige Planung zur Gewerbeflächenentwicklung gemeinsame Vereinbarungen (in der Stadtregion) zu treffen und diese evtl. vertraglich zu fixieren?

Antwort:

Die Studie soll ausdrücklich Grundlage für verbindliche Vereinbarungen der zukünftigen Zusammenarbeit sein. Diese Vereinbarungen werden zum einen Leitlinien für die gesamte Stadtregion, aber auch zur eigenständigen Weiterentwicklung der einzelnen Kommunen sein.

Es werden aber auch konkrete Projektvorschläge definiert zur weiteren Zusammenarbeit. Dies kann z. B. die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur mit Kostenverrechnung sein oder die gemeinsame Außendarstellung als Wirtschaftsraum mit 100.000 Einwohnern. Die Gewerbeflächenentwicklung wird ein entscheidender Themenschwerpunkt der Studie sein. Aufgrund der Analyseergebnisse soll mit den Nachbargemeinden Fuldas ein Konsens gefunden werden, damit z. B. die Gewerbe- und Handelsansiedlung nicht ständig Konfliktfeld bleibt, sondern vielmehr gemeinsam Chancen genutzt werden können.

Wie konkret die Vereinbarungen nachher aussehen, hängt natürlich stark von dem Prozess der Konsensfindung über die gutachterlichen Ergebnisse ab.


Diskussion und Nachfragen:

Antwort auf Nachfrage zum zeitlichen Rahmen: Rs solle nicht auf die lange Bank geschoben werden. Bis Jahresende laufe die Diskussionsphase, es soll innerhalb eines Jahrs abgewickelt werden.

Nachfrage Bernhard Lindner (SPD), ob das Gutachten auch die westlichen Gemeinden z.B. Großenlüder beinhalte:

Eher Nein, nur die vier genannten Petersberg, Künzell, Eichenzell, Fulda

Lenders (FDP) sieht bei zuschke Hinwendung zur Neudefinition von Begriffen wie Regionalversamlung

Zuschke: es spiegelt nur das wider, was entsteht, der Oberzentrumsbegriff dürfe nicht verschwinden, muss sich an Kernstadt ausrichten.

Tritschler (SPD): Notwendig sei noch weiter drüber hinaus zu planen zB. Lauterbach etc.

Jenneman (SPD) wirft ein, warum dann Westring bauen, wenn die westlichen Gemeinden nicht einbezogen sind?


2. Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion betr. Ausbau der Mainstraße

Antwort von Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage 1: Wie wird die Kreuzung Mainstraße / Ronsbachstraße gestaltet, um eine optimale Sicherheit für die Schulkinder aber auch Passanten zu gewährleisten?

Antwort:

Die Fußgängerführung im Knoten Mainstraße / Ronsbachstraße ist anhand von mehreren Varianten mit Polizei, Verkehrsbehörde und Vertretern von Schule und Eltern erörtert worden. Im Ergebnis wurde folgende Regelung vorgeschlagen und festgelegt:

Eine Vollsignalisierung der gesamten Kreuzung ist wegen der Nähe zur Ampelanlage Frankfurter Straße und zur Ampelanlage Kohlhäuser Straße nicht möglich. Für die Überquerung der Mainstraße soll es deshalb bei der Fußgängerampel bleiben. Sie wurde soweit wie möglich von der Kreuzung abgerückt, um eine einwandfreie Sicht auf die Ampelanlage zu gewährleisten. In den beiden Ästen der Ronsbachstraße werden jeweils Überquerungshilfen eingerichtet und durch Änderung der Wegeführung sowie Beseitigung von Bewuchs die Sichtbarkeit wesentlich verbessert. Querungshilfen sind auf Anraten der Polizei und gemäß den Empfehlungen zur Schulwegsicherung geeigneter und weniger unfallträchtig als Zebrastreifen. Als Ergebnis der Abstimmung mit der Schule wird noch eine zusätzliche Querungshilfe in der südlichen Ronsbachstaße unmittelbar vor dem Schuleingang gebaut. Insgesamt ist also die stark befahrene Mainstraße mit einer Fußgängerampel und die weniger befahrene Ronsbachstraße mit mehreren Querungshilfen ausgestattet.

Frage 2: Gibt es Maßnahmen, die die Sicherheit der Schülerinnen und Schüller während der Bauphase sichern?

Antwort: Durch den abschnittsweisen Ausbau ist grundsätzlich immer eine ordnungsgemäße Fußgängerführung möglich. Darüber hinaus sind in der Ausschreibung weitere Sicherungsmaßnahmen vorgesehen. Dabei handelt es im wesentlichen um einen Bauzaun zur Sicherung der Gehwege und um eine mobile Ampelanlage, die entsprechend dem Baufortschritt eingesetzt wird. Der Bauzeitenplan ist in Absprache mit der Baufirma so getaktet, dass die Gehwege unmittelbar vor der Schule in den Ferien gebaut werden können.


3. Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. die Beauftragung einer Planungsgruppe mit einer Studie für die Stadtregion Fulda hinsichtlich der Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel

Antwort von Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der strittigen Ausweisung weiterer Standorte für großflächigen Einzelhandel in Nachbargemeinden - gibt es diesbezüglich beispielsweise ein Moratorium bis die Stadtregion ihre gemeinsamen Stärken von einer Planungsgruppe hat begutachten lassen?

Antwort:

Bezüglich des geplanten Konzeptes für den Rhönhof Eichenzell sind bereits in 2002 die maximal zulässigen Verkaufsflächen mit einer Obergrenze von 5.200 qm zwischen dem Regierungspräsidium Kassel, der Stadt Fulda und der Gemeinde Eichenzell abgestimmt worden. Bezüglich einer Erweiterung dieser Planungen konnte bisher kein Konsens mit der Gemeinde Eichenzell erzielt werden, a.a. wegen der zu erwartenden Auswirkungen auf die Stadtregion Fulda mit ihrem Oberzentrum.

Bezüglich des Gewerbestandortes ,,Alte Ziegelei in Petersberg hat die Stadt Fulda in 2004 in Abstimmung mit der Regionalplanung beim RP Kassel dem heute bereits fertiggestellten Nahversorgungszentrum rund um die Märkte ALDI und REWE unter der Voraussetzung zugestimmt, dass in den weltered Bauabschnitten auf der Ziegelei die Einzelhandelsnutzung ausgeschlossen ist. Damit solute eine weitere Beeinträchtigung des Oberzentrums und der Fuldaer Innenstadt vermieden werden.

Beide Gemeinden wollen die erst vor kurzer Zeit von der Regionalplanung vorgegebenen Obergrenzen für Einzelhandelsflächen aufgrund konkreter Erfordernisse nicht mehr einhalten. Die geplante interkommunale Studie ist nich auf den Themenschwerpunkt Einzelhandel beschränkt, sondern behandelt das gesamte Geflecht von Austauschbeziehungen in der Stadtregion. Die Lösung der Konflikte um die Handelsansiedlungen ist also nur ein Aspekt in der Studie. Mit der Abhandlung dieses Aspektes in der Studie wird aber eine wesentliche Forderung der Regionalplanung an die Genehmigung von nicht integrierten Handelsflächen erfüllt. Diese Genehmigungsvoraussetzungen sind, dass die zentralen Funktionen des Obezentrums nicht beeinträchtigt werden und dass diese Einrichtungen im Rahmen einer gemeinsamen Entwicklungsplanung des obezentralen Siedlungsbereiches entstehen.

Insofern liefert die geplante Studie die Informations- und Entscheidungsgrundlage auch für die konsensorientierte Definition von Handels- und Versorgungsschwerpunkten. Damit wird auch eine interkommunale Abstimmung über die aktuellen Handelsflächenerweiterungen ermöglicht, die auch andere Aspekte der kommunalen Entwicklung einbezieht. Zielsetzung ist, dass eine weitergehende Zusammenarbeit in den Bereichen Siedlungsentwicklung. Gewerbeentwicklung, öffentliche Infrastruktur und Handel gefördet werden kann.

Frage 2: Wie lauten die Vorgaben der betreffenden Ausschreibung ?

Antwort

Zielsetzung der interkommunalen Studie ist es, die unterschiedlichen Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden in der Stadtregion zu definieren und konkrete Umsetzungsvorschläge für die weitere abgestimmte Zusammenarbeit von Fulda, Eichenzell, Künzell und Petersberg zu unterbreiten.

Methodisch werden zunächst die Austauschbeziehungen in der Stadtregion in einer Interdependenzanalyse ermittelt, Stärken, Schwächen, Entwicklungschancen und Konfliktpotentiale benannt. Die Analyse soll zusammengeführt werden in einem abgestimmten Leitbild, innerhalb dessen die Kommunen eigenständig die für die jeweils erfolgversprechenden Potentiate entwickeln können. Inhaltlich wird sich die Studie vorrangig mit folgenden Themenfeldern befassen: Siedlungsentwicklung, Gewerbeentwicklung, Einzelhandel und Versorgungsstrukturen sowie die infrastrukturelle Ausstattung des Oberzentrums und seiner Nachbargemeinden. Zu diesen Themenfeldern können auf der Grundlage des Gutachtens jeweils Vereinbarungen zwischen den Gemeinden der Stadtregion geschlossen werden.

Leitgedanke bei der Erstellung der Studie ist es, dass die Stadtregion Fulda mit ihren etwa 100.000 Einwohnern ihre Wettbewerbsposition als Standort für Wohnen, Widschaft, Gewerbe stärken kann und dass die Stadtregion auch zukünftig die Anforderungen an eine gute öffentliche Infrastruktur erfüllen kann.

Die Studie soll Grundlage für verbindliche Vereinbarungen der zukünftigen Zusammenarbeit sein. Dies werden zum einen Leitlinien für die gesamte Stadtregion, aber auch zur eigenständigen Weiterentwicklung der einzelnen Kommunen sein.

Es werden aber such konkrete Projektvorschläge definiert zur weiteren Zusammenarbeit. Dies kann z. B. die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur mit Kostenverrechnung sein oder die gemeinsame Außendarstellung als Wirtschaftsraum mit 100.000 Einwohnern. Die Gewerbeflächenentwicklung wird ein entscheidender Themenschwerpunkt der Studie mein. Aufgrund der Analyseergebnisse soll mit den Nachbargemeinden Fuldas ein Konsens gefunden werden, damit z. B. die Gewerbe- und Handelsansiedlung nicht ständig Konfliktfeld bleibt, sondern vielmehr gemeinsam Chancen genutzt werden können.

Frage 3: Was würde ein Mehr an planerischer Selbständigkeit bei Bebauungsplänen und Gebietsausweisungen bei erfolgreicher Profilentwicklung der Stadtregion konkret bedeuten?

Antwort: Tatsächlich werden in den vergangenen Jahren von der Regionalplanung zunehmend Genehmigungen für Sondergebiete davon abhängig gemacht, dass Oberzentren und ihre Nachbarkommunen eine gemeinsame Entwicklungsplanung betreiben. Auch die Städtebauförderung wird in Zukunft eng an das Vorhandensein regionaler Kooperationsprozesse gekoppelt sein.

In den Genehmigungsverfahren ist zu erwarten, dass vorwiegend der Konsens zwischen den Nachbarkommunen von der Regionalplanung eingefordert wird. Um diesen Konsens zukünftig zu fördern, ist zunächst eine Analyse der Stadtregion Fulda und der Austauschbeziehungen nötig. Bei nichtvorhandenen Konzepten sind neben den Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren Abweichungen von Regionalplanungen erforderlich. Eine Beteiligung der Regionalpläne ist somit unabdingbar. Integrierte Handlungskonzepte erleichtern und verschnellern spätere Verfahren und machen jeweilige Gutachten evtl. entbehrlich.


4. Anfrage der FDP-Stadtverordnetenfraktion betr. die Baugebiete "Bastion" und "Wohnpark Wäldchen" im Bereich Fulda Galerie

Antwort von Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage 1: Warum kommt es zu einer Überlagerung des Bauabschnitts "Bastion" mit dem Geltungsbereich des "Wohnpark Wäldchen" Fulda Galerie Nr. 6?

Antwort:

Die Überlagerung der Grenzen der Bebauungspläne "Wäldchen und "Bastion" entstand aufgrund der bautiefen des Baufensters nördlich der Werner-Schmid-Straße. In der überarbeiteten Fassung für die erneute Offenlage wird keine Überlagerung mehr vorhanden sein.

Frage 2: Diese Überlagerung ist lt. Bebauungsplan mit einer Stützmauer versehen. Wie hoch wird diese Mauer sein und wird diese die Anwohner des Wohnpark Wälchen, speziell die Anwohner der Wassily Kandinsky-Straße beeinflussen?

Antwort:

Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird der Geltungsbereich und damit auch die geplante Mauer um ca. 6.00 m am nördlichen Rand zurückgenommen und kann damit auch niedriger ausgeführt werden. Im ungünstigsten Fall im Bereich der Eckausbildung wird die Mauer einschließlich Brüstung aus topographischen Gründen ca. 3,00 m Höhe aufweisen.

Im weiteren Verlauf Richtung Norden bzw. Süden verringert sich die Höhe der Mauer aufgrund des ansteigenden Geländes. Ein Einfluss der Mauer auf die angrenzenden Grundstücke in 20 - 25 m Entfernung ist nicht feststellbar.

Frage 3: Welche Art von Gebäuden sind speziell auf diesem Eckstück vorgesehen und welche Höhe werden diese voraussichtlich einnehmen?

Antwort: Das am nordöstlichen Rand vorgesehene Baufenster sieht eine Wohnbebauung mit dreigeschossiger Bauweise und Flachdach vor. Die Attikahöhe beträgt 9,50 m. Dieser Wert wird gemessen am Fahrbahnrand - Oberkante Bordstein - der an das Baugrundstück angrenzenden öffentlichen Erschließungsstraße.


5. Anfrage der CWE-Stadtverordnetenfraktion betr. die geplante Sanierung der ehemaligen Mülldeponien Bronnzell und Löschenrod

Antwort von Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage 1: Ist es bekannt um welche Art von Gewerbemüll es sich handelte?

Antwort:

Die ehemaligen Mülldeponien in Bronnzell und Eichenzell-Löschenrod wurden von Anfang der 60er bis Anfang der 70er Jahre vor allem mit Haus- und Gewerbeabfällen aus der Stadt Fulda, darunter auch Abfällen des Klinikums und der US-Streitkräfte, sowie Abfällen aus Kreisgemeinden verfüllt.

Wie seinezeit üblich erfolgte keine Getrenntsammlung, wir müssen daher davon ausgehen, dass sämtliche Abfälle, die in Fulda anfielen, in den ehemaligen Sandgruben deponiert wurden.

Frage 2: Wie ist der Zeit und Kostenrahmen?

Antwort:

Wegen der Beschaffung der erforderlichen großen Bodenmengen zur Gestaltung der Deponieabdeckung - insgesamt etwa 175.000 m3 - sollen die beiden Altlasten nacheinander gesichert werden. Die Deponiesicherungen warden voraussichtlich jeweils zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen. Mit der ersten baulichen Sicherung soll in 2007 begonnen werden.

Nach der vorliegenden Planung sind zur Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen für die Altlast Bronnzell ca. 3,1 Millionen € und für die Altlast Eichenzell-Löschenrod ca. 5,3 Millionen € erforderlich.

Nach der Altlastenfinanzierungsrichtlinie des Landes stehen für solche Maßnahmen Fördermittel zur Verfügung. Um die Altlastensicherung möglichst kurzfristig vornehmen zu können, verhandelten Frau Stadtbaurätin und Herr Oberbürgermeister persönlich mit der Landesregierung und erreichten Förderquoten von 85 % für Bronnzell und 90 % für Eichenzell-Löschenrod. Der städtische Eigenanteil wird daher voraussichtlich ca. 465.000,00 € für die Altlast Bronnzell und ca. 530.000,00 € für die Altlast Eichenzell-Löschenrod betragen.

Frage 3: Wie hoch wird die Belastung Bronnzells durch den Baustellenverkehr?

Antwort: Der Stadtteil Bronnzell soll so wenig wie möglich durch Baustellenverkehr belastet werden. Die Abwicklung des Baustellenverkehrs bei der Sicherung der Altlast Bronnzell soll überwiegend von Süden erfolgen. Dazu wird der Anschluss der Alten Eichenzeller Straße an die L 3307, der an der Unterführung unter der B 27 beginnt, genutzt.

Frage 4: Ist die Absicherung des Grundwassers noch intakt? Es ist anscheinend lediglich eine Absicherung nach oben replant. Befindet sich eine Drainage im Boden?

Antwort:

Wie seinerzeit üblich, erhielten die zu verfüllenden Gruben in Bronnzell und Löschenrod keinerlei Untergrundabdichtung oder Grundwasserdrainagen. Über mögliche Auswirkungen auf das Grundwasser machte man sich bis in die 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts keine Gedanken. Im Vordergrund stand, mit den Abfällen die sogenannten "Landschaftsschäden, die der Abbau von Kies oder Sand hinterlassen hatte, zu beheben.

Da die abgelagerten Abfallmengen (Bronnzell ca. 224.000 m3, Löschenrod ca. 490.000 m3) bei Stilllegung der Deponien auch keine qualifizierte Oberflächenabdeckungen, sondern nur geringmächtige Übererdungen erhielten und zum Teil landwirtschaftlich genutzt wurden, kann Niederschlagswasser den Abfallkörper durchsickern und in das Grundwasser gelangen. Dies benötigt also eindringende Feuchtigkeit. Durch organische Umsetzungsprozesse entstehende Deponiegase könnten dariiber hinaus punktuell in explosiblen Konzentrationen entweichen.

Um Niederschlagseinträge und Deponieausgasung zu minimieren, sind qualifizierte Abdeckungen der Oberflächen mit definiertem Schichtenaufbau (Ausgleichs- bzw. Gasentladungsschicht aus Grobschotter, mineralische Dichtungsschicht, Drainschicht und Rekultivierungsschicht), Oberflächenmodellierung und Gaskamine vorgesehen.

Die Abfälle sollen so bald wie möglich durch Aufbringen dieser, bis zu 3 m mächtigen begrünten "Deckel vor Regenwasser geschützt und an unkontrollierter Ausgasung gehindert werden. Der aktuell teilbefestigte Lagerplatz der Firma Wende soll, um weiter genutzt werden zu können, eine Frostschutzschicht sowie eine vollständige Versiegelung durch Auftrag einer bituminösen Decke erhalten.


6. Anfrage der Wählergruppe DIE LINKE. Offene Liste betr. die Blockrandbebauung Rabanusstraße

Antwort von Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage 1: Entsprechen die Architektenentwürfe des Q-Park Preisgerichtes der Gestaltungssatzung der Stadt Fulda?

Antwort:

Ja, siehe Präambel :...über Erhalt und Entwicklung hinausgehende herausragende Struktur- und Architekturkonzepte sind dabei besonders erwünscht . Dieser Zielstellung wurde mit dem Architektenwettbewerb Rechnung getragen.

Der in der Anfrage der linken Liste zitierte Abschnitt der Präambel bezieht auf (Neu-) Baugebiete mit Bebauungsplanverfahren, ist bei der Blockrandbebauung Rabanusstraße also nicht relevant.

Grundsätzlich sind durch das Beteiligungsverfahren im Rahmen der Auslobung auch die Voraussetzungen für die Anwendung des §14 (Verfahren) geben. Die entsprechende Priifung der Notwendigkeit wird im Baugenehmigungsverfahren abzuhandeln sein.


7. Anfrage der Partei Die Republikaner betr. die Übersendung von Niederschriften der Sitzungen des Magistrats

Antwort von Oberbürgermeister Gerhard Möller

Frage: Ist es möglich, dass neben den Fraktionsvorsitzenden auch die Vertreter der Parteien und Wählergruppen in der Stadtverordnetenversammlung, die nicht einer Fraktion angehören, die Niederschriften des Magistrats erhalten?


Antwort:

§ 50 Hessische Gemeindeordnung (HGO) regelt Aufgaben und Befugnisse der Stadtverordnetenversammlung, u. a. das Kontrollrecht. Von Bedeutung ist, dass immer nur das Organ diese Funktion wahrnimmt, nicht aber das einzelne Mitglied des Gremiums. ln Abs. 2 ist festgelegt, dass die Stadtverordnetenversammlung verschiedene Instrumente zur Verfügung hat, um diese Kontrollfunktion wahrnehmen zu können. Unter anderem kann die Kontrolle gem. § 50 Abs. 2 S. 4 durch die "Übersendung von Ergebnisniederschriften der Sitzungen des Magistrats an die Stadtverordnetenvorsteherin und die Vorsitzenden der Fraktionen erfolgen, sofern die Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Beschluss fasst. Die Tatsache, dass es der Stadtverordnetenversammlung freigestellt ist, einen solchen Beschluss zu fassen oder nicht, belegt eindeutig, dass, auch wenn er nicht gefasst wird und somit keine Niederschriften iibersandt werden, die Kontrollfunktion des Organs insgesamt nicht in Frage gestellt ist. Wenn ein solcher Beschluss gefasst werden soll, so ist nach dem Wortlaut des § 50 HGO der in Frage kommende Personenkreis klar umschrieben, nämlich die Stadtver-ordnetenvorsteherin und die Vorsitzenden der Fraktionen. Dariiber hinaus sieht das Gesetz keine Adressaten vor. Dass es mit einem solchen Beschluss zu einer Ungleichbehandlung von Fraktionen und "Nichtfraktionen kommt , steht außer Zweifel. Dies ist jedoch nicht der einzige Regelungsbereich in der HGO, der zu einer Ungleichbehandlung führt. Wir unterstellen dem Gesetzgeber allerdings, dass er sich dessen bei Änderung des § 36a HGO - Fraktionen - darüber im Klaren war und dies in Kauf nimmt bzw. dies so gewollt hat. Insofern ist aus der Sicht des Magistrats ein rechtmäßiger Beschluss gefasst worden. Für eine weitergehende Beschlussfassung im Sinne der Anfrage besteht nach Auffassung des Magistrats kein Raum.

8. Anfrage der CDU-Stadtverordnetenfraktion betr. der Kreisumlage der Sonderstatusstädte

Antwort von Oberbürgermeister Gerhard Möller

Frage 1: Wie Ist der Stand des Überbrückungsverfahrens? Antwort:

Mit Artikel 5 des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2006 (GVBI. 1, S. 22) vom 30.01.2006 wurde das Finanzausgleichsgesetz neu geregelt.

Zum Ausgleich für die erst ab dem 01. Januar 2007 geltende Reduzierung des Ermäßigungssatzes für die Kreisumlage der Sonderstatusstädte von 50 % auf 43,5 % muss die Stadt Fulda an den Landkreis Fulda bis zum 30. September 2006 596.000 Euro zahlen.

Diese Einmalzahlung der Stadt Fulda an den Landkreis Fulda wird mit einem Zuschuss des Landkreises an die Stadt für die Erneuerung der Klimatechnik des Schlosstheaters, für die Schaffung neuer Aufenthalts- und Cafeteriabereiche in den städt. Gymnasien, für den Anbau einer KfzWerkstatt an der Ferdinand-Braun-Schule sowie einer Nachforderung aus der Abrechnung des Schullastenausgleichs verrechnet.

Frage 2: Welche Einschätzung gibt es, wie die Landesregierung den Finanzausgleich künftig gestalten will?

Antwort:

Die Antwort auf diese Frage kann nur spekulativ sein.

Adressat für diese Frage müsste richtigerweise die Hessische Landesregierung sein. Anlässlich der diesjährigen Kommunalkonferenz hat der Hessische Finanzminister Karlheinz Weimar Problembereiche des Kommunalen Finanzausgleichs wie folgt erläutert:

Unzureichende Einbeziehung der Abundanz in das Ausgleichssystem:

Die Kommunen in Hessen, die über besonders hohe Steuer- oder Umlageeinnahmen verfügen, erhalten eine sog. Mindestschlüsselzuweisung, die je nach Gemeindetyp zwischen 5 € und 48 € pro Einwohner liegen. Zusätzliche Steuereinnahmen führen so zu keinen Einbußen bei den Schlüsselzuweisungen.

2. Wegen der Finanzkraftgarantie kein Anreiz, sich um eigene Steuerquellen zu bemühen:

Durch zusätzliche Schlüsselzuweisungen wird den hessischen Kommunen garantiert, dass sie zusammen mit ihrer Steuerkraft/Umlagekraft 80 % ihrer Bedarfszahl erreichen. Durch diese Vollauffüllung fehlt die Anreizfunktion, sich um eigene Steuerquellen zu kümmern.

3. Historisch gewachsene Veredelung der Einwohner - bei unzureichender Berücksichtigung der zentralörtlichen Funktion im ländlichen Raum:

Die Einwohner der kreisangehörigen Gemeinden werden im KFA bei den Schlüsselzuweisungen in Abhänigkeit der Gemeindegrößen gewichtet. Dieser Hauptansatzstaffel wurde später noch die Berücksichtigung der zentralörtlichen Funktion nach der Festlegung im Landesentwicklungsplan in Form einer Mindestgarantie übergestülpt. Das historisch gewachsene System benachteiligt kleinere Mittelzentren im ländlichen Raum, deren Einwohner zwar wegen der zentralörtlichen Funktion mindestens zu 125 % angesetzt, damit aber nur um 1 % höher gewichtet werden, als die der Gemeinden mit Einwohnern zwischen 10.000 und 15.000 ohne zentralörtliche Funktionen. Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern erhalten schon über die Größenklassenzuschläge eine höhere Gewichtung als 125 %, so dass die Einwohner der meisten Mittelzentren im siidhessischen Verdichtungsraum höher bewertet werden, als die der kleineren Mittelzentren im ländlichen Raum.

4. Eingeschränkte Ausgleichswirkungen durch die Vorabaufteilung der Schlüsselmasse auf die drei kommunale Gruppen (Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden):

Die Vorabaufteilung fiihrt bei einer unterschiedlichen Entwicklung der städtischen Steuereinnahmen wegen der geringen Anzahl der kreisfreien Städten zu starken Verwerfungen bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen innerhalb dieser Gruppe. Außerdem unterbricht die Vorabaufteilung der Schlüsselmassen den Ausgleich zwischen den Gemeinden und kreisfreien Städten.

5. Umstrittene Besserstellung der Landkreise mit einer Sonderstatusstadt: Zur Zeit wird die Finanzkraft der Sonderstatusstädte ihren Landkreisen bei der Umlagekraftmesszahl night volt angerechnet, senders nur soweit sie zur Kreisumlage herangezogen wird. Der Ermäßigungsbetrag, der den Sonderstatusstädten bei der Kreisumlage gewährt wird, wird somit auch bei der Umlagekraft ihrer Landkreise berücksichtigt. Dadurch erhalten die Landkreise mit Sonderstatusstädten mehr Schlüsselzuweisungen, als sie bei gleicher Finanzkraft der Städte ohne das Sonderstatusprivileg bekommen hätten.


9. Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion betr. die Verlagerung der AdeccoHauptverwaltung nach Düsseldorf

Antwort von Oberbürgermeister Gerhard Möller

Frage: Seit wann ist dem Magistrat Verlagerung der Adecco-Hauptverwaltung nach Düsseldorf bekannt?

Antwort:Ich habe am frühen Abend des 30. März 2006 durch Medienanfragen von der geplanten Unternehmensentscheidung erfahren. Dies konnte man bereits am 31. März 2006 burch die aktuelle Ausgabe von Osthessen-News erfahren (gleiches durch die FZ). Die Osthessen-News hat Folgendes geschrieben:

"Auch Fuldas Oberbürgermeister Gerhard Möller (CDU) erfuhr durch die Redaktion von Osthessen-News am Spätnachmittag von den geplanten Veränderungen und wollte es erst gar nicht glauben. Die Stadt Fulda ist betroffen und enttäuscht. Wenn die Informationen zutreffen, bedeutet das einen herben Verlust.

Er fühle sich "wie vor den Kopf geschlagenl", denn Fulda habe für den Verbleib von Adecco alles gegeben - und sogar Konflikte mit dem Denkmalschutz in Kauf genommen, sagte Möller. Er wolle jetzt mehr Informationen sammeln und versuchen, mit den bescheidenen Möglichkeiten für den Standort viel zu retten ....."

Am 01. April 2006 hat die SPD in Osthessen-News Folgendes veröffentlicht: "Zudem könne man auf böse Gedanken kommen, wenn man noch einmal Revue passieren lasse, dass zu Beginn des Kommunalwahlkampfs unter großer Beteiligung der örtlichen CDU eine pompöse Einweihung gefeiert wurde und unmittelbar nach durchgeführter Wahl die Verlagerungsabsicht herauskomme. Die SPD werde such bei der Stadtregierung kritisch nachfragen, seit wann die Verlagerungsabsichten dort bekannt waren. Diese Angelegenheit werde ein parlamentarisches Nachspiel haben....."

Am 03. April 2006 haben DIE GRÜNEN in Osthessen-News Folgendes formuliert: "Bleibt die Frage, wie lange der OB wirklich schon von der geplanten Verlegung des Hauptsitzes von Adecco Deutschland weiß."

In Osthessen-News wie auch in fulda-info.de habe ich am 06. April und in der FZ am 10. April 2006 den Zeitpunkt der Erstinformation vom 30. März bekräftigend klargestellt. Am Dienstag, 11. April, hat die FZ Geschäftsführer Uwe Beyer von Adecco wie folgt zitiert:

"Das heißt aber nicht, dass die Stadt Fulda entscheidende Fehler gemacht hätte oder Standortnachteile hat", sagte Beyer. Er verteidigte zudem Oberbürgermeister Gerhard Möller (CDU) gegen den Vorwurf der Opposition, im Februar mit der Adecco-Zentrale Wahlkampf betrieben zu haben. Er selbst, so Beyer, sei zu diesem Zeitpunkt noch davon ausgegangen, "den Standort langfristig beizubehalten.

Ich muss jetzt die Frage stellen: Was soll am 10.07.2006 die erneute Frage nach einer längst gegebenen Antwort?


10. Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN betr. die Gestaltungssatzung

Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage 1: lnwiefern sind die vier grellbunten, großformatigen Werbebanner (Bonifatiusmusical) an der Außenseite der Schlossgartenmauer (Affengalerie) mit der neuen Gestaltungssatzung - insbesondere mit ihrer Präambel und dem § 1 vereinbar?

Antwort:

Es handelt sich um eine zeitlich befristete Werbung, die insofern nicht anschließend von §11 der Gestaltungssatzung berührt ist, sondern als Einzelfall greift.

Frage 2: Wie lange muss die bereits seit vielen Monaten andauernde Beeinträchtigung dieser historischen Ansicht noch hingenommen werden?

Antwort:

Bis zum Ende der Spielzeit September 2006 letztmalig.

Frage 3: Inwiefern ist die Verunstaltung des Gebäudes Peterstor 14/Ecke Gutenbergstrafße (Gasthof Gambrinushalle/Albert Hodes) mit 12 großformatigen Werbebannern der Haargalerie mit der Gestaltungssatzung vereinbar (im Erdgeschoss und in den oberen beiden Stockwerken sind je 4 Fenster vollständig mit Fotoplakaten zugehängt)?

Antwort:

Gar nicht, für die Werbeanlage wurde keine Genehmigung beantragt. Die Eigentümer wurden nach Anbringung der Werbeanlage von der Unteren Denkmalschutzbehörde im Beisein des Bezirkskonservators auf den auch denkmalrechtlichen Verstoß aufmerksam gemacht und eine befristete Duldung der Werbeanlage bis zum 31.07.06 ausgesprochen. Die Eigentümer haben dies im Gespräch akzeptiert


Fortsetzung der Berichterstattung über folgende Tagesordnungspunkte folgt in den nächsten Stunden und Tagen

siehe auch Programm - Demokratie ausbauen - statt abbauen


Weblinks

Beispiel eines im Internet veröffentlichten Wortprotokolls einer Sitzung der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung [17]

Persönliche Werkzeuge