Stadtverordnetenversammlung Juli 2006

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Die Einladung

(worddokument downloadbar hier [1]

Am

Montag, 10.07.2006, 18.00 Uhr,

findet im Fürstensaal des Stadtschlosses eine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda statt.

Fulda, 30.06.2006

Die Stadtverordnetenvorsteherin:

Margarete Hartmann


Tagesordnung I:

1. Resolutionen hinsichtlich der Einführung von Studiengebühren

2. Aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Fulda für das Jahr 2006

3. Kenntnisnahme der Ergebnisse des Wettbewerbs und der Vorplanungen zum Universitätsplatz als Grundlage für die weiteren Planungen und Vertragsverhandlungen

4. Änderung der Satzung für den Denkmalbeirat beim Magistrat der Stadt Fulda

5. Wahl von Mitgliedern städtischer Gremien - Wahlperiode 2006 - 2011

- Betriebskommission „Parkstätten, Gas und Wasser Fulda

- Schulkommission

- Gruppenwasserwerk Florenberg

6. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge - SV 10.07.2006

7. Ergänzungssatzung der Stadt Fulda, Stadtteil Lehnerz „Am Blumenweg“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches

- Beschluss über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3(1) BauGB;

- Beschluss über die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden gemäß § 4(1) BauGB;

- Beschluss über die Offenlegung gemäß §§ 3(2) u. 4(2) BauGB.

8. Bebauungsplan Nr. 31, Änd. 1 „Verlängerte Buttlarstraße“ der Stadt Fulda im verein-fachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Aufstellungsbeschluss, Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (1), 3 (2) u. 4 (2) BauGB.

9. Bebauungsplan Nr. 102, Änderung Nr. 7 ‘Industriepark Fulda - West’ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Aufstellungsbeschluss, Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (1), 3 (2) u. 4 (2) BauGB.

10. Grundstücksangelegenheiten


Tagesordnung II:

1. Weiterentwicklung der Organisations- und Rechtsstruktur des Sondervermögens Eigenbetrieb „Parkstätten, Gas und Wasser Fulda“

2. Änderung der Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren

3. Wahl/Wiederwahl von Ortsgerichtsmitgliedern für die Stadtbezirke Fulda I - IV und VI

4. Inanspruchnahme von Deckungsreservemitteln für überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2005

5. Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Rodges Nr. 1 „Erweiterung Rodges“ und gleichzeitig Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 102 „Industrie-park Fulda West“ Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

6. Förderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ für den Bereich „Südliche Innenstadt Fulda“ Gebietsfestlegung nach § 171b BauGB

7. Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West“ Fördergebiet „Südliche Innenstadt Fulda“ Informationsvorlage für die städtischen Gremien: Rückblick - Ausblick

8. Sanierungsbedarf im Bereich der Florengasse

9. Erweiterung des Geltungsbereiches des Hessischen Landesprogramms „Einfache Stadterneuerung“ des Erneuerungsgebietes „Kernstadt Fulda“

10. Abschluss und Abrechnung der Sanierungsmaßnahme „Westliche Innenstadt“


Anmerkung zu Top 6 der TO I:

Die Übersicht der Anfragen und Anträge kann über „http://www.fulda.de Bürgerservice / Stadtverwaltung / Politische Gremien“ eingesehen werden; die vollständigen Unterlagen liegen im Bürgerbüro zur Einsicht aus.

[Bearbeiten] Die Anfragen

(Liste downloadbar hier: [2]

1 Anfrage der FDP-Fraktion betr. die Gehwegplatten am Platz der Weißen Rose

2 Anfrage der FDP-Fraktion betr. die Baugebiete „Bastion“ und „Wohnpark Wäldchen“ im Bereich der Fulda Galerie

3 Anfrage der SPD-Fraktion betr. die Sanierung bzw. den Neubau der Mainstraße [3]

4 Anfrage der SPD-Fraktion betr. die Verlagerung der Adecco- Hauptverwaltung [4]

5 Anfrage der SPD-Fraktion betr. versch. Straßen und Verkehr im Südend [5]

6 Anfrage der CDU-Fraktion betr. die Kürzungen der Regionalmittel für den ÖPNV

7 Anfrage der CDU-Fraktion betr. die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel am Stadtrand

8 Anfrage der CDU-Fraktion betr. den Stand hinsichtlich der beabsichtigten Änderung der Kreisumlage für Sonderstatusstädte

9 Anfrage der CWE-Fraktion betr. den Planungsstand des Ausbaues der Frankfurter Straße

10 Anfrage der CWE-Fraktion betr. die geplanten Sanierungen der ehemaligen Mülldeponien Bronnzell und Löschenrod

11 Anfrage der Wählergruppe Die LINKE.Offene Liste betr. die Übereinstimmung der Blockrandbebauung Rabanusstraße mit der Gestaltungssatzung der Stadt Fulda Anfrage hier

12 Anfrage der Wählergruppe Die LINKE.Offene Liste betr. den Einsatz von Arbeitslosen mit Mehraufwandsentschädigung (1 Euro-Jobs) bei Stellen in städt. Verantwortung Anfrage hier

13 Anfrage der Wählergruppe Die LINKE.Offene Liste betr. Veröffentlichung von Niederschriften und Beschlüssen Anfrage hier

14 Anfrage der Partei Die Republikaner betr. die Übersendung von Ergebnisniederschriften des Magistrats

15 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. die geplante Novellierung des Hess. Naturschutzgesetzes

16 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Bibliotheken für ganztägig arbeitende Schulen

17 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. die Anliegerversammlungen „Entwicklung südliche Innenstadt“

18 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. die Anbringung von Werbebannern und Plakaten im Stadtgebiet

19 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. die Unterrichtsaufnahme in der neuen Schule in der Fulda Galerie

20 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Straftaten während der Fußballweltmeisterschaft

21 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. großflächigen Einzelhandel in Nachbargemeinden

22 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. den Bewuchs im Rand des Schlossgartenspielplatzes

[Bearbeiten] Anträge

Liste als word dokument downloadbar hier: [6]

  • Antrag der SPD-Fraktion betr. die Sicherung von Interessen der Stadt durch städtebauliche Verträge [7]
  • Antrag der SPD-Fraktion betr. die Sanierung von Straßen im Stadtgebiet [8]
  • Antrag der SPD-Fraktion betr. die Einrichtung einer Ampelanlage an der Kreuzung Mainstraße/Ronsbachstraße [9]
  • Antrag der SPD-Fraktion betr. die flächendeckende Einrichtung von „DSL“ [10]
  • Antrag der CDU-Fraktion betr. die Hinweisbeschilderung auf der A 66 von Frankfurt nach Fulda
  • Antrag der CDU-Fraktion betr. die Beleuchtung der Fußgängerunterführung unter der Bardostraße
  • Antrag der CWE-Fraktion betr. den Grundsatzbeschluss zur Randbebauung und Gestaltung des Universitätsplatzes
  • Antrag der Wählergruppe Die LINKE. Offene Liste betr. Nichtbefassung bezüglich des Änderungsantrages zur Satzung des Denkmalbeirates Antrag hier
  • Antrag der Partei Die Republikaner betr. die Einrichtung einer „Blauen Papiertonne“
  • Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. die Radwegelücken zwischen der Innenstadt und der Auffahrt zum Milseburg-Radweg
  • Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Gefahrstellen der in das Schulviertel führenden Radwege
  • Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Öffnung des Pausenhofes der Domschule zu unterrichtsfreien Zeiten
  • Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Bürgerversammlungen zur Umgestaltung des Universitätsplatzes und angrenzender Bereiche

[Bearbeiten] Anträge und Anfragen Die LINKE.Offene Liste

[Bearbeiten] Anfrage: Veröffentlichung von Niederschriften und Beschlüssen

Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 10. Juli 2006:

Betreff: Veröffentlichung von Niederschriften und Beschlüssen

Fulda, den 23.6.06

Die LINKE.Offene Liste fragt den Magistrat:

1. Wo und wann sind die Niederschriften und Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung des letzten halben Jahres veröffentlicht worden?

2. Welche Gründe sprechen gegen die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen auf den Webseiten der Stadt?


In vielen hessischen Städten können Bürger die Protokolle der Stadtverordnetensitzung auf Verlangen/Nachfragen einsehen. In anderen Städten wie z.B. Marburg, Frankfurt und in kürze auch Gießen sind diese sogar auf der städtischen Internetpräsenz für jeden abrufbar.


[Bearbeiten] Anfrage: Einsatz von Arbeitslosen mit Mehraufwandsentschädigung ( 1 Euro Jobs) bei Stellen in städtischer Verantwortung

Fulda, den 23.6.06

Die LINKE.Offene Liste fragt den Magistrat:

1. In welchen Verwaltungen, Betriebsamt, Schulen in Trägerschaft der Stadt Fulda wurden bis zum Stichtag 1.6.06 wieviele Arbeitsgelegenheiten für sog. 1 Euro Jobber geschaffen?

2. Wieviele Personen waren zum Stichtag 1.6.06 an der Bardoschule als Arbeitslose mit Mehraufwandsentschädigung eingesetzt? Was genau umfasst deren Aufgabenbereich?


Wir bitten neben der mündlichen Beantwortung die datailierten Zahlen in der Niederschrift festzuhalten.

[Bearbeiten] Anfrage: Übereinstimmung Blockrandbebauung Rabanusstraße mit Gestaltungssatzung der Stadt Fulda

1. Entsprechen die Architektenentwürfe des Q-Park Preisgerichtes der Gestaltungssatzung der Stadt Fulda?


z.B. „...bekennt sich die Stadt Fulda ausdrücklich zur Ermöglichung zeitgenössischen und experimentellen Bauens. Sie schafft hierfür Raum durch entsprechende Ausgestaltung von Bebauungsplänen, soweit die beplanten Gebiete nicht in direktem räumlichen oder optischen Bezug zu historischer oder gewachsener ... Bausubstanz stehen...“ aus der Gestaltungssatzung beschlossen am 13.2.2006

[Bearbeiten] Antrag: Antrag auf Nichtbefassung bzgl. des Änderungsantrages zur Satzung des Denkmalbeirates

Begründung In der Durchführungsverordnung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes Organisation und Verfahren der Denkmalbehörden - Hessen – Hessisches Ministeriums für Wissenschaft und Kunst Vom 11. Mai 2005 (StAnz. 2005 S. 1904) GLl.-Nr.: 76 heißt es

8. Denkmalbeiräte

...Darüber hinaus sollte dem Denkmalbeirat auch je ein Vertreter der im Kreistag beziehungsweise der Stadtverordnetenversammlung vertretenen politischen Parteien mit beratender Stimme angehören.

In der Mustersatzung wird dies dann so aufgeführt:

(3) Die im Kreistag/in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien entsenden je eines ihrer Mitglieder oder einen fachkundigen Bürger ihres Vertrauens mit beratender Stimme in den Denkmalbeirat.

Da diese Durchführungsverordnung nach der Änderung der HGO vom 1. April 2005 bzgl. Fraktionsstatus erlassen wurde, sind hiermit ausdrücklich je ein Mitglied aller in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien gemeint.

Vielmehr sollte geprüft werden, inwieweit die bisher geltende Satzung des Denkmalbeirates Fulda noch der Durchführungsverordnung vom 11. Mai 2005 entspricht.

Insbesondere diese Grundsätze finden in der Fuldaer Satzung keine Anwendung:

„soll jeder Magistrat oder Kreisausschuss nach Anhörung des Landesamts für Denkmalpflege Hessen einen sachverständigen, unabhängigen Denkmalbeirat berufen.“ „Es ist erwünscht, dass der Denkmalbeirat die denkmalpflegerischen Belange in seinem Arbeitsgebiet gegenüber der Öffentlichkeit vertritt und die Vereine und Institutionen, die Denkmalpflege fördern und vertreten, berät und unterstützt“ .

Aus diesen Gründen beantragen wir Nichtbefassung des Antrages.

Eine Änderung der Satzung sollte in Übereinstimmung mit der im Staatsanzeiger veröffentlichten Durchführungsverordnung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 11. Mai 2005 erfolgen.


[Bearbeiten] Verlauf

[Bearbeiten] Anwesende

Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr; Ende der Sitzung: 22:00 Uhr

Anwesend:

Die Stadtverordnetenvorsteherin: Margarete Hartmann (CDU)

Die Mitglieder der

Christlich Demokratischen Union: Hans-Dieter Alt, Thomas Bach, Mathias Bergener, Esther Eckart, Georgios Eklemes, Ursula Feling-Al-Hami, Stefan Frauenholz, Michael Gehring, Stefan Grauel, Dorothee Hauck-Hiersch, Franz-Josef Heimann, Daniele Heinzerling, Thomas Hering, Harald Hochgreef, Michael Hodes, Winfried Jordan, Karl-Martin Kanne, Dr. Rainer Klaus, Walter Krah, Katharina Kramer, Marie-Luise Kremser, Stefan Lauer, Michael Liebsch, Patricia Micheel-Sprenger, Johannes Orth, Dr. Albert Post, Michael Ruppel, Stefan Semler, Gerhard Stollberg, Reinhold Weber, Andrea Werner, Albert Wiegand. Margarete Ziegler-Raschdorf

Sozialdemokratischen Partei Deutschlands: Horst Altstadt, Edith Bing, Gabriele Garms, Rainer Götz, Peter Jennemann, Mario Kalschne, Bernhard Lindner, Werner Lüth, Peter Makowka, Hannelore Schultheis, Hans-Joachim Tritschler, Heidelinde Weinberger

Partei - Bündnis 90/Die Grünen: Prof. Dr. Thomas Göller, Knut Heiland, Ute Riebold, Katja Schmirler, Ernst Sporer

Freien Demokratischen Partei: Michael Thomas Grosch, Jürgen Lenders, Helge Mühr

Christlichen Wählereinheit: Gerhard Becker, Rainer Kohlstruck

Wählergruppe - Die Linke.Offene Liste: Günter Maul

Republikaner: Anton Josef Rummel

Vom Magistrat: Oberbürgermeister Gerhard Möller, Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel (bis 21:00 Uhr), Stadtbaurätin Cornelia Zuschke, die Stadträtinnen/Stadträte Wolfgang Arnold, Wolf-Rüdiger Bellinger, Waldemar Eckert, Sibylle Herbert, Rita Lehmkuhl, Werner Krah. Reinhold Schäfer, Annegret Schmitt, Eberhardt Strott

Vom Ausländerbeirat: Nihat Dalmis

Entschuldigt fehlen von der Fraktion:

Christlich Demokratischen Union: Steffen Werner

Vom Magistrat: Lothar Plappert, Christa Joa-Sporer

[Bearbeiten] Resolution Studiengebühren

Resolution (Variante der SPD)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda fordert die Hessische Landesregierung auf, den Gesetzentwurf zur Einführung von Studiengebühren zurückzuziehen.

Der Hochschulstandort Fulda wird durch einen zu erwartenden Rückgang der Zahl der Studierenden gerade im IT – Bereich und in den Wirtschaftswissenschaften leiden. Gerade der Ausbau der Hochschule Fulda hat der gesamten Region wertvolle Impulse gegeben.

Die Fuldaer Stadtverordnetenversammlung wendet sich gegen die dreifachen Gebühren für Studierende aus Nicht – EU – Ländern. Hierdurch werden die Bemühungen der Bundesregierung zur Stärkung der wissenschaftlichen Infrastruktur insbesondere für afrikanische Staaten konterkariert.


Resolution (Variante GRÜNE)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda wendet sich entschieden gegen die Einführung von Studiengebühren in Hessen und unterstützt die Proteste der Studierenden in Fulda und ganz Hessen dagegen. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, unter Ausschöpfung aller ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, auf die Landesregierung einzuwirken, diesen Beschluss wieder zurückzunehmen. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Landesregierung auf, endlich ihre Verantwortung für die Finanzierung der Hochschulen wahrzunehmen und den Hochschulen eine angemessene Ausstattung für ihre künftige Weiterentwicklung zu gewährleisten.


Diskussion:

Die Resolutionsvorschläge wurden nicht verlesen (z.B. für die Zuhörer), inhaltlich wurden die vorliegenden Resolutionen nicht diskutiert.

Gerhard Stollberg (CDU) beantragte Nichtbefassung mit dem Argument sie seien letztes Mittel, müßten speziell die Stadt betreffen, würden äußert selten eingesetzt, umso mehr Resolutionen verabschiedet würden um so weniger Gewicht hätten sie.

Es sei weiterhin eine landespolitische Entscheidung, so könne beispielsweise die Mehrwertsteuererhöhung auch nicht im Stadtparlament diskutiert werden

Bernhard Lindner entgegnete, dass sehr wohl die Stadt mit der Entwicklung der Hochschule betroffen sei man wolle nur nicht CDU Stadtverordnete wie Margarete Ziegler-Raschdorf in Verlegenheit bringen, in Fulda in einer Resolution gegen etwas zu stimmen, was sie als Landtagsabgeordnte mittragen müsse. Er erwähnte die Resolution der Stadtverordnetenversammlung in Darmstadt, auf die hier im Wiki bereits im Mai hingewiesen wurde. Die inhaltlichen Argumentationen von Herrn Lindner sind in der Niederschrift nicht enthalten.

Der Geschäftsordnungsantrag der CDU Fraktion auf Nichtbefassung wird abgestimmt:


Abstimmungsergebnis:

Der Antrag auf Nichtbehandlung wurde mit den Stimmen von CDU, FDP CWE angenommen.

In der Niederschrift: "39 Ja-Stimmen, 16 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltung(en)"


Presse ON vorab 6.7.06: Veröffentlichung Resolutionsentwurf Grüne [11]

FZ 12.7.06: "Die von SPD und Grünen vorgeschlagenen Resolutionen gegen Studiengebühren kippte die CDU von der Tagesordnung" [12]

[Bearbeiten] Tagesordnung II

Die Punkte der Tagesordnung II wurden in den Auschüssen abgestimmt und am Block in der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung gestellt.

Eine Ausnahme bildete der Punkt 5., der Bebauungsplan Stadtteil Rodges und Industriepark Fulda West dieser wurde wegen "einer sich abzeichnenden Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes" zurückgezogen.

[Bearbeiten] Bebauungsplan Stadtteil Rodges und Industriepark Fulda West

Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Rodges Nr. 1 „Erweiterung Rodges“ und gleichzeitig Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 102 „Industriepark Fulda West“ Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

In den Ausschüssen wurden diese beiden Punkte behandelt. Pläne und Details sind in den Ausschussprotokollen enthalten. Auf Wunsch gibt die Linke.Offene Liste Einsicht in die Unterlagen.

Bei der Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Industriepark Fulda West handelt es sich um die Freigabe zur Bebauung der bislang reservierten Grundstücke für einen Bahnanschluss.

Angedacht ist hier eine BiomasseKraftwerk, durch diese Umwidmung des Bebauungsplanes kann hier im vereinfachten Verfahren bebaut werden. Dadurch erfahren u.U. städtische Gremien später oder gar nicht von der Entwicklung des Vorhabens.

Kann es sein, dass das Zurückziehen des Antrages mit der späteren Pressemeldung vom 20.7.06 zusammenhängt, nachdem das Land Hessen Bahnanschlüsse fördert? (Anmerkung des Besuchers nach ein paar Tagen Abstand)


Presse:

(FZ) Keine Züge für Fulda-West - Stadt verkauft Flächen, die eigentlich für Gleise reserviert waren [13]

(osthessennews) Werden über 1 Million Tonnen Güter von der Straße auf die Schiene verlagert? [14]


[Bearbeiten] andere Punkte Tagesordnung II

wurden am Block mit 52 Ja, 2 Gegenstimmen und 2 Stimmenthaltungen angenommen

[Bearbeiten] 1. Weiterentwicklung der Organisations- und Rechtsstruktur des Sondervermögens Eigenbetrieb „Parkstätten, Gas und Wasser Fulda“

Was steckt dahinter:

Ein Beispiel dafür, wie eine GmbH, die "Fuldaer Parkstätten GmbH zurück in einen städtischen Eigenbetrieb überführt wird. Motiv war eine "Verschlankung" der Verwaltung (Zuschke).

[Bearbeiten] 2. Änderung der Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren

Was steckt dahinter:

In Fulda besteht eine Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren. So müssen Gastwirte z.B. 4,10 Euro pro qm und Monat für die Sondernutzung zahlen. Bislang mußten die Gebühren dazu im Voraus für die gesamte Nutzungszeit (z.B. von Mai bis Oktober) entrichtet werden. Die Satzung wurde dahingehend geändert, daß die Beträge monatlich fällig werden und auch Bussgelder verhängt werden können, wenn sich die Antragsteller der Sondernutzung nicht an die Auflagen halten.

[Bearbeiten] 3. Wahl/Wiederwahl von Ortsgerichtsmitgliedern für die Stadtbezirke Fulda I - IV und VI

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes die in der Vorlage genannten Personen zu Ortsgerichtsvorstehern bzw. Ortsgerichtsschöffen für die Ortsgerichtsbezirke Fulda l - IV und VI zu wählen und dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes zur Ernennung vorzuschlagen.

Die Vorschlagsliste wurde dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.

Was steckt dahinter:

"Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens" [15]

Die Aufgaben der Ortsgerichtsmitglieder sind :

  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften
  • Sterbefallsanzeigen
  • Sucherung von Nachlässen
  • Mitwirkung des Ortsgerichts bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen

[16]

[Bearbeiten] 4. Inanspruchnahme von Deckungsreservemitteln für überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2005

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Inanspruchnahme von Deckungsreservemitteln im Haushaltsjahr 2005 in Höhe von 4.457,15 € unter Bezugnahme auf den Beschluss Nr. 549/2001 vom 22.10.2001 bzw. 711/2001 vom 14.12.2001 zustimmend zur Kenntnis.

Alle 2005 benötigen Mehrausgaben wurden in der Jahresrechnung 2005 nachgewiesen und finden dort ihre Deckung.


Was steckt dahinter: Naja 4000 € überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben is ja wirklich nicht viel, also wohl nur ein formaler Akt.


5. zurückgezogen

[Bearbeiten] 6. Förderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ für den Bereich „Südliche Innenstadt Fulda“ Gebietsfestlegung nach § 171b BauGB

Aus der Niederschrift:

137/2006 SVV Die Stadt Fulda wurde mit dem Gebiet "Südliche Innenstadt" in das städtebauliche Förderprogramm "Stadtumbau in Hessen" aufgenommen.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Stadtumbaugebiet nach § 171b BauGB in den Grenzen des beigefügten Lageplans förmlich festzulegen. Der Lageplan ist insoweit Bestandteil des Beschlusses.

Was steckt dahinter: In den Planungen war das Gebiet Südliche Innenstadt kleiner, einige Straßenzüge, wie Petersgasse und Am Bahnhof kamen dazu. Dies wohl weil auf Anraten es günstig erschien die Straßenzüge hineinzunehmen.

[Bearbeiten] 7. Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West“ Fördergebiet „Südliche Innenstadt Fulda“ Informationsvorlage für die städtischen Gremien: Rückblick - Ausblick

Aus der Niederschrift:

136/2006 SVV Die Stadt Fulda wurde im November 2005 in das Stadtumbauprogramm des Landes Hessen aufgenommen.

Das Fachamt berichtet über die städtischen Aktivitäten für den Entwicklungsschwerpunkt "Südliche Innenstadt" der vergangenen Jahre und gibt einen Ausblick auf die bevorstehenden Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele.

Was steckt dahinter: Ganz toll wir kriegen Zuschüsse ;-)

[Bearbeiten] 8. Sanierungsbedarf im Bereich der Florengasse

Aus der Niederschrift:

138/2006 SW Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht des Stadtplanungsamtes zur Kenntnis und beschließt den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in dem abgegrenzten Gebiet entsprechend dem beigefügten Lageplan, zur Untersuchung der Sanierungsbedürftigkeit.

Was steckt dahinter:

Für den Bereich Florengasse wurde die Voruntersuchung zur Sanierungsbedürftigkeit eingeleitet. Dies hört sich formal und nicht wichtig an, ist aber die Vorstufe zur Erklärung des Bereiches zum Sanierungsgebiet. Laut Zuschkesteht das Ergebnis quasi schon fest, nach ihrer Auffassung ist die Ausweisung zum Sanierungsgebiet unumgänglich. Interessant: In der Woche, als der Bauausschuss den Beschluss zur Eröffnung des Sanierungsverfahren festklopfte, kaufte Investor Kropp das Molkereigelände. Die Hausbesitzer in der Florengasse haben nun mit umfangreichen Untersuchungen ihrer Grundstücke zu rechnen, eine Auskunftspflicht bis in die familären Verhältnisse hinein besteht. Mehr siehe Sanierungsgebiet Florengasse und Molkereigelände.

[Bearbeiten] 9. Erweiterung des Geltungsbereiches des Hessischen Landesprogramms „Einfache Stadterneuerung“ des Erneuerungsgebietes „Kernstadt Fulda“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fulda befürwortet die Erweiterung des Erneuerungsgebietes Kernstadt Fulda gemäß beigefügtem Plan und beschließt formell die Gebietserweiterung.

Was steckt dahinter: ???

[Bearbeiten] 10. Abschluss und Abrechnung der Sanierungsmaßnahme „Westliche Innenstadt“

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage des Fachamtes für den Abschluss und für die Abrechnung der Sanierungsmaßnahme "Westliche Innenstadt" zur Kenntnis. Sie beschließt folgende Vorgehensweise:

1. Das Ende der Sanierung für die "Westliche Innenstadt" soll auf den 31.12.2008 festgelegt werden.

2. Die ermittelten Ausgleichsbeträge sollen über Vereinbarungen mit den Bügern unter Berücksichtigung entsprechender Abschläge vorgenommen werden.

3. Nach dem 31.12.2008 sollen die noch offeren Ausgleichsbeträge per Bescheid veranschlagt werden.

4. Zum 31.12.2008 soll durch das Stadtplanungsamt die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Westliche Innenstadt abgewickelt werden.

Was steckt dahinter: Zahlemann und Söhne - Jetzt geht es um bares Geld. Die Grundeigentümer müssen nun etwa 20 Jahre nach der Sanierung den Wertzuwachs ihrer Grundstücke bezahlen. Pro Grundstük sind dies etwa 10 000 bis 20000 Euro, je nach Größe. Pro Quadratmeter wurde ein Wertzuwachs von 40 Euro errechnet. Zum Vergleich: in der Rhön bekommt man erschlossene Grundstücke für etwa die Hälfte.

Dies müssen sich die Bewohner des Sanierungsgebietes in spe in der Florengasse vor Augen halten. Heute werden sie geködert mit Abschreibungsmöglichkeiten und ihre Kinder und Enkel werden zur Kasse gebeten.

[Bearbeiten] Universitätsplatz

Kenntnisnahme der Ergebnisse des Wettbewerbs und der Vorplanungen zum Universitätsplatz als Grundlage für die weiteren Planungen und Vertragsverhandlungen

Es wurde klargestellt, dass heute keine Beschlussfassung anstünde und wollte schon zum nächsten Tagesordnungspunkt übergehen.

Den Stadtverordneten wurde nichts zur Kenntnis gegeben. Jedoch wurde in der Woche zuvor für den 6.7. zu einer nur zwei Tage zuvor angekündigten Ausschußsitzung (siehe Amtliche Bekanntmachung FZ v. 4.7.06) des Bau- gemeinsam mit dem Haupt- und Finanzausschuss eingeladen. Dazu wurden umfangreiche Papiere und Zeichnungen verteilt.

Nur die Mitglieder bzw. Faktionsvorsitzenden der dort anwesenden Parteien verfügen wohl über die wichtigen Unterlagen. Die Unterlagen sind im Beitrag Haupt- und Finanzausschuss von uns dokumentiert. Weitere Fotos, Infos, Hintergrund zum Vetternwirtschaftvorwurf hier Universitätsplatz, Universitätsplatz Blockrandbebauung, Manfred Reith.

Ute Riebold von der Fraktion der GRÜNEN ergriff jedoch das Wort und gab eine Stellungnahme ab.

Q-Park betreibe in Fulda schon 940 Stellplätze in bester Lage, laut Ausage von Q-Park befinde man sich in Fulda auf äußerst niedrigem Preisnivau, es steht zu befürchten, dass die Preise angehoben würden. Sie kritisierte weiter den oberirdischen Alieferungsverkehr, die Planung des Abrisses führt den Denkmalschutz ad adsurdum, dies lege den Verdacht der „Vetternwirtschaft“ in der CDU nahe. Das geplante Gebäude sei nur 1,40 m niedriger als der gegenüber liegende Kaufhof, Fehler in der Darstellung und Planung liegen vor, das Gebäude mache den Dalberg-Schulhof zu einem „dunklen Loch“. Das Schulhofgelände wird für 1 Euro verkauft. "Überdies verletze der Magistrat das achte Gebot („Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten“), wenn er dem Investor Q-Park Kompetenz beim Bau von Geschäftshäusern attestiere." (FZ Bericht).

Abschließend ging sie auf Alternativen für den Schulsport während der Bauphase ein.

Oberbürgermeister Gerhard Möller antwortete auf die Stellungnahme verärgert, Riebold befände sich auf einer moralischen Anhöhe das 8. Gebot zu bemühen. Zum Vorwurf der Vetternwirtschaft betonte er die besondere Qualität des "workshops" dort wurde in allen facetten diskutiert und der Landesdenkmalpfleger war eingebunden. Er führte die Referenzlisten von 22 Projekten an, bei denen Q-Park in Stadtzentren an Gebäude erstellt habe (z.B münchen, oberanger 35).

Schließlich zeigte sich Möller empört darüber, das die Anlieger-Eigentümer zu einer Beteiligungsversammlung eingeladen waren, zu Frau Riebold gewandt schimpfte er "sie waren trotzdem erschienen". Weiterhin fahre sie "vollaufgeblasene Argumentationslinien"

Stadtbaurätin Cornelia Zuschke zeigte sich ebenfalls empört und forderte Riebold auf ihre Anschuldigungen zurücknehmen, es gebe keine Schweinerein hinter verschlossenen Türen, Unterlagen wurden öffentlich gemacht.

Ute Riebold entgegnete und mußte gegen Anwürfe aus den CDU Bänken ausrufen "kann ich mal ausreden, verdammt noch mal", Eine Entwicklungsgsellschaft sei nicht der Bauträger Q-Park, sie habe recherchiert und angerufen und bekam keinen derartigen Bau genannt. Weiterhin sei sie Anliegerin der Ecke Bahnhofstraße/Heinrichstraße und mußte sich in die Anliegerversammlung (Juni 2006) hineinschleichen, das angesprochene "fz forum" (November 2005) sei nicht Bürgerbeteiligung sondern schlicht eine Veranstaltung Lokalzeitung mit ausgesuchtem Publikum gewesen.

Peter Jennemann (SPD), in dieser Legislaturperiode mit dem Vorsitz im Umweltausschuß belohnt, fand harte Worte: Riebold könne sich Details nicht merken, konstatierte eine schlampige Vorbereitung und bezichtigte sie "Geschäftsordnungsspielereien". Die SPD werde darauf achten, dass das Lastenheft abgearbeit wird.

Die Aussprache wurde beendet "ich gehe davon aus das Verwaltung wie bisher weiter arbeiten soll"

Eine Abstimmung fand wie angekündigt nicht statt.

(Besucherbericht) siehe auch Programm - Stadtentwicklung

Unterlagen über die detaillierten Planungen hier: Haupt- und Finanzausschuss

[Bearbeiten] Satzungsänderung Denkmalbeirat

Herr Alt (CDU) begründete den Antrag auf Satzungsänderung des Denkmalbeirates dahingehend, dass das Gremium verkleinert werden solle. Der CDU Antrag, dass nur noch Fraktionen teilnehmen sollen wurde im Ältestenrat (unter Beteiligung der SPD) modifiziert: Statt bisher 6 Parteienvertretern mit beratender Stimme (CDU,SPD,GRÜNE,CWE,FPD,REP) soll der Parteienproporz zum Tragen kommen: dies bedeut 3 CDU, 2 SPD, 1 Grüne

Günter Maul erinnert an den bestehenden Antrag der LINKE.Offene Liste auf Nichtbefassung wegen fehlener Übereinstimmung mit der Durchführungsverordnung des Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Dokument aus dem Staatsanzeiger hier [17]]

Der SPD Fraktionsvorsitzende Bernhard Lindner will eine dezidierte Aussage, ob die rechtliche Situation geprüft sei, damit keine Legenden geschmiedet werden können.

OB Gerhard Möller antwortet das Rechtsamt habe geprüft, es sei keine Verpflichtung die Mustersatzung so zu verwenden, es sei Sache des Parlamentes, wie Beteilungungsrechte organisiert werden sollten

Stadtverordneter Ernst Sporer (GRÜNE) entgegnet der Erlass sei ganz aktuell aus 2005 und bezweifelt die rechtliche Situation, man solle auch das demokratische Rückrat haben, die kleinen Parteien nich auszuschießen.

Herr Lenders (FDP) gibt zu bedenken, dass die Rechte der Stadtverordnten als beratendes Gremium sowieso recht beschränkt seien, der Landesgesetzgeber hat sich dabei etwas gedacht: unabhängig von Fraktionszwängen soll größtmöglicher Konsens erreicht werden. So wir die Meinungsvielfalt verkleinert, er benutze den Ausdruck "Arroganz der Macht" und "Demonstration von Macht", "mit Bürgernähe hat das nichts zu tun", war sein statement.

Lindner (SPD) sieht Denkmalbeirat als "Hilforganisationen des Magistrates" von sachkundigen Bürgern, die politische Seite soll begrenzt sein, Landesrecht sei Eingriff in kommunale Selbstbestimmung.

Gerhard Stollberg (CDU) sieht eine erhebliche Ausweitung durch Wegfall der 5% Hürde, 5 sachkundige Bürger als beratende aus der Stadtverordnten genügen, Regelung widerspricht nicht der Durchführungsverordnung, "es ist keine Sollvorschrift"

Ute Riebold (Grüne) rief aus: die beratenden Stadtverordneten wurden bisher nie ausgegrenzt, "jetzt kriegen Sie das Muffensausen nur weil plötzlich auch ein Vertreter der Linken in der Stadtverordnetenversammlung sitzt"

Günter Maul (Die LINKE.Offene Liste) "Sie entziehen uns jede Grundlage der Mitarbeit"

Rainer Götz (SPD) zeigt sich überrascht "von der Vehemenz wie 1 Mann-Fraktionen überall dabei sein wollen", Sachverstand soll einfließen.

Alt CDU "ich will unterstreichen was Herr Götz (SPD) gesagt hat,es ist nicht ursächliche Angelegenheit, dass Stadtverordnte dort sitzen" man sei so nicht arbeitsfähig.


Ernst Sporer entgegnet: Argument "keine Arbeitsfähigkeit" sei Popanz, Parteienarroganz.

Per Abstimmung wurde die Satzungsänderung beschlossen, die Stadtverordneten von CWE, FDP, LINKE.Offene Liste und REP aus der Teilnahme am Denkmalbeirat auszuschließen.


Bei 6 Ja-Stimmen und 10 Enthaltungen wird der Antrag auf Nichtbefassung von Die LINKE.Offene Liste mehrheitlich abgelehnt.

Danach wird über den Antrag auf Änderung der Satzung abgestimmt. Die Satzungsänderung gem. dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss sie wird bei 12 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

39 Ja-Stimmen, 12 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltungte(n)

Interessant ein Teil der SPD Fraktion stimmte dem Antrag zu, ein anderer Teil enthielt sich.


Presse: FZ 13.7.06 D[18]

Veröffentlichung der Satzungsänderung FZ 3.8.06

[Bearbeiten] Wahlen zu Gremien

161/2006 SVV Wahl von Mitgliedern städtischer Gremien - Wahlperiode 2006 - 2011

Für die Stimmauszählung der geheimen Wahl wird unter dem Vorsitz der Stadtverordnetenvorsteherin ein Wahlvorstand mit zwei Wahlhelfern gebildet:

Die CDU-Fraktion benennt Herrn Stefan Grauel, die SPD-Fraktion Frau Heidelinde Weinberger.

[Bearbeiten] Betriebskommission „Parkstätten, Gas und Wasser Fulda“

Die Stadtverordnetenversammlung wählt aus ihrer Mitte 11 Stadtverordnete für die Dauer ihrer Wahl. Gewählt wird schriftlich und geheim per Listenwahl.

Es lieges Wahlvorschläge der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und CWE vor. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Die Wahlvorschläge für die Listenwahlen basieren auf dem Stärkeverhältnis der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung (Berechnung "Hare-Niemeyer). Es besteht Einvernehmen, dass bei abweichenden Wahlausgängen die Vorschlagslisten ergänzt werden können.

Die Wahl führt zu folgendem Ergebnis:

Zahl der Wähler/innen 58

für den CDU-Wahlvorschlag stimmten 34

für den SPD-Wahlvorschlag stimmten 12

für den Grünen-Wahlvorschlag stimmten 6

für den FDP-Wahlvorschlag stimmten 3

für den CWE-Wahlvorschlag stimmten 3


Die 11 Sitze verteilen sich wie folgt:

CDU 6

SPD 2

Grüne 1

FDP 1

CWE 1

Damit sind gewählt:

CDU

  • Hans-Dieter Alt, Stellvertreter/-in: Harald Hochgreef
  • Dr. Rainer Klaus, Stellvertreter/-in: Thomas Bach
  • Michael Hodes, Stellvertreter/-in: Katharina Kramer
  • Margarete Hartmann, Stellvertreter/-in: Stefan Lauer
  • Walter Krah, Stellvertreter/-in: Reinhold Weber
  • Gerhard Stollberg, Stellvertreter/-in: Karl Martin Kanne

SPD

  • Bernhard Lindner, Werner Lüth
  • Heidelinde Weinberger, Stellvertreter/-in: Horst Altstadt

Grüne

FDP

  • Jürgen Lenders, Stellvertreter/-in: Helge Mühr

CWE

  • Gerhard Becker, Stellvertreter/-in: Rainer Kohlstruck

[Bearbeiten] 2. Wahl von Mitgliedern in die Schulkommission

Die Mitglieder der Schulkommission wurden in der Sitzung am 15.05.06 nicht vollständig gewählt. Es steht noch aus die Wahl von je bis zu 5 sachkundigen Einwohnern, vorgeschlagen vom Stadtelternbeirat


Der Stadtelternbeirat legt folgenden Wahlvorschlag vor:


Birgit Krähling Ahornweg 18

Klaus Wilhelm Adenauerstraße 14

Simone Döring Aachenerstraße 15

Lolita Banik-Reith Dr. Schneiderstraße 6

Nachrücker:

Hans-Joachim Vogel An der Liede 19

Dirk Beck Haimbacherstraße 51

Dagmar Palm Tonkaute 3

Rose Finkler Aufeldweg 31


Der Stadtschülerrat legt folgenden Wahlvorschlag vor:

Mitglied:

Lillith Stukenberg

Edwin Kömpel


Nachrücker:

Roy Rottleb

Mario Kalschne

Es liegen in beiden Fällen weniger Wahlvorschläge vor, als Sitze zu vergeben sind. Insofern kann, wenn sinch kein Widerspruch engibt, offen abgestimmt werden. In offerer Abstimmung werden alle vorgeschlagenen einstimmig gewählt

[Bearbeiten] 3. Wahl der Vertreter/innen in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Gruppenwasserwerk Florenberg

Diese Wahl wurde bereits in der Sitzung am 15.05. vollzogen. Seitens der GWV war allerdings ein Wahlvorschlag abgegeben worden, der bei einem Vertreter einen Hinderungsgrund auslöst. Herr Szepanek ist Mitglied des Verbandsvorstandes, was in der Sitzung am 15.05. nicht bekannt war. Insofern sollte, wie im Ältestenrat vereinbart, die Wahl hinsichtlich der Vertreter der GWV wiederholt werden.

Von der GWV werden nunmehr vorgeschlagen:

Mitglied: Norbert Krimmel (GWV) Stellvertreter: Manfred Gerhard (GWV) Da sich kein Widerspruch engibt, werden die beiden Vorgeschlagenen in oftener Abstimmung einstimmig gewählt.

[Bearbeiten] Aktuelle Stunde, Anträge und Anfragen

Zunächst versuchte Gerhard Stollberg (CDU) die Sitzungszeit angesichts des schönen Sommerwetters auf 21 Uhr zu begrenzen, Bernhard Lindner (SPD) widerspricht, dies sei hier die letzte Möglichkeit die Anliegen vor der Sommerpause loszubekommen.

Im Folgenden hatte man bei manchen Berichterstattern und Antworten das merkwürdige Gefühl, dass das jeweilige Thema in die Länge gezogen wurde, um die öffentliche Beantwortung mancher Anfragen hinauszuzögen (z.B. bei CDU und detaillierte Ausführungen zu Kreisumlage und Jennemann (SPD) zu Bauvorhaben in der Mainstraße)

[Bearbeiten] Aktuelle Stunde

1. Frage der SPD_Stadtverordnetenfraktione betr. Auswirkungen bzgl. eines beitragsfreien dritten Kindergartenjahres.

Die Frage beantwortet der Oberbürgermeister und ergänzend der Bürgermeister. 2. Frage der FDP-Fraktion betr. die geplante Einrichtung eines Sonderlandeplatzes in Eichenzell. Die Frage beantwortet der Oberbürgermeister. 3. Frage der SPD-Fraktionen betr. Konsequenzen für die Inanspruchnahme des Westrings aufgrund des angekiindigten LKW-Fahrverbots auf der B 254. Die Frage beantwortet der Oberbürgermeister.


Zur Frage der SPD zum dritten beitragfreien Kindergartenjahr und die Auswirkungen für Fulda sagte Sozialdezernent Dippel die Beantwortung nach der Sommerpause zu

Herr Lenders von der FDP fragt nach dem Sonderflugplatz Eichenzell und ob eine Beteiligung der Stadt Fulda geplant sei. Weiterhin wollte er wissen was sich seit der Ablehnung von Sickels geändert habe

Werner Lüth (SPD) ist der Menung die Thematik gehe über aktuelle Stunde hinaus. Oberbürgermeister Gerhard Möller beantwortet die Frage dahingehend, dass es nichts über das in der Zeitung stehende hinaus gäbe, man sei im Vorfeld informiert worden. Bei den Anliegern bestehe. Er betonte es handle sich dabei um einen Sonderfluugplatz und nicht um einem Flughafen.

[Bearbeiten] Anfragen

[Bearbeiten] Anfrage der CDU-Fraktion betr. die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel am Stadtrand

Die CDU-Stadtverordnetenfraktion verfolgt mit Sorge die Diskussion über die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel am Stadtrand. Sie begrüßt die Ankündigung, ein gemeinsames Gutachten für die Stadtregiona zur künftigen Entwicklung in Aufrag zu geben.

Frage 1: Welche Themenschwerpunkte soll das Gutachten beinhalten?

Antwort von Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Zielsetzung der interkommunalen Studie ist es, die unterschiedlichen Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden in der Stadtregion zu definieren und konkrete Umsetzungsvorschläge für die weitere abgestimmte Zusammenarbeit von Fulda, Eichenzell, Künzell und Petersberg zu unterbreiten.

Methodisch werden zunächst die Austauschbeziehungen in der Stadtregion in einer Interdependenzanalyse ermittelt, Stärken, Schwächen, Entwicklungschancen und Konfliktpotentiale benannt. Die Analyse soll zusammengeführt werden in einem abgestimmten Leitbild, innerhalb dessen die Kommunen eigenständig die für sie jeweils erfolgversprechenden Potentiate entwickeln können. Inhaltlich wird sich die Studie vorrangig mit folgenden Themenfeldern befassen: Siedlungsentwicklung, Gewerbeentwicklung, Einzelhandel und Versorgungsstrukturen sowie die infrastrukturelle Ausstattung des Oberzentrums und seiner Nachbargemeinden. Zu diesen Themenfeldern können auf der Grundlage des Gutachtens jeweils Vereinbarungen zwischen den Gemeinden der Stadtregion geschlossen werden.

Leitgedanke bei der Erstellung der Studie ist es, dass die Stadtregion Fulda mit ihren etwa 100.000 Einwohnern ihre Wettbewerbsposition als Standort für Wohnen, Wirtschaft, Gewerbe stärken kann und dass die Stadtregion auch zukünftig die Anforderungen an eine gute öffentliche Infrastruktur erfüllen kann.

Frage 2: Wie wird diese Studie finanziert?

Antwort:

In einer Konkretisierungsphase der Ausschreibung werden die Planungsbüros in Kürze einen Kostenplan nachreichen. Die geschätzten Kosten liegen bei ca. 100.000 Euro. Je nachdem, wie viele Bausteine des Gutachtens im Landesprogramm "Stadtumbau West" als förderfähig anerkannt werden, sind Landeszuschüsse bis zu 75 % zu erwarten. Es ist vorgesehen, dass vorbehaltlich der Zustimmung der kommunalen Gremien, die verbleibenden Kosten zu 2/3 von der Stadt Fulda und zu 1/3 von den drei Nachbargemeinden getragen werden.

Frage 3: Hält es der Magistrat für denkbar, über die künftige Planung zur Gewerbeflächenentwicklung gemeinsame Vereinbarungen (in der Stadtregion) zu treffen und diese evtl. vertraglich zu fixieren?

Antwort:

Die Studie soll ausdrücklich Grundlage für verbindliche Vereinbarungen der zukünftigen Zusammenarbeit sein. Diese Vereinbarungen werden zum einen Leitlinien für die gesamte Stadtregion, aber auch zur eigenständigen Weiterentwicklung der einzelnen Kommunen sein.

Es werden aber auch konkrete Projektvorschläge definiert zur weiteren Zusammenarbeit. Dies kann z. B. die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur mit Kostenverrechnung sein oder die gemeinsame Außendarstellung als Wirtschaftsraum mit 100.000 Einwohnern. Die Gewerbeflächenentwicklung wird ein entscheidender Themenschwerpunkt der Studie sein. Aufgrund der Analyseergebnisse soll mit den Nachbargemeinden Fuldas ein Konsens gefunden werden, damit z. B. die Gewerbe- und Handelsansiedlung nicht ständig Konfliktfeld bleibt, sondern vielmehr gemeinsam Chancen genutzt werden können.

Wie konkret die Vereinbarungen nachher aussehen, hängt natürlich stark von dem Prozess der Konsensfindung über die gutachterlichen Ergebnisse ab.


Diskussion und Nachfragen:

Antwort auf Nachfrage zum zeitlichen Rahmen: Rs solle nicht auf die lange Bank geschoben werden. Bis Jahresende laufe die Diskussionsphase, es soll innerhalb eines Jahrs abgewickelt werden.

Nachfrage Bernhard Lindner (SPD), ob das Gutachten auch die westlichen Gemeinden z.B. Großenlüder beinhalte:

Eher Nein, nur die vier genannten Petersberg, Künzell, Eichenzell, Fulda

Lenders (FDP) sieht bei zuschke Hinwendung zur Neudefinition von Begriffen wie Regionalversamlung

Zuschke: es spiegelt nur das wider, was entsteht, der Oberzentrumsbegriff dürfe nicht verschwinden, muss sich an Kernstadt ausrichten.

Tritschler (SPD): Notwendig sei noch weiter drüber hinaus zu planen zB. Lauterbach etc.

Jenneman (SPD) wirft ein, warum dann Westring bauen, wenn die westlichen Gemeinden nicht einbezogen sind?


[Bearbeiten] 2. Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion betr. Ausbau der Mainstraße

Antwort von Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage 1: Wie wird die Kreuzung Mainstraße / Ronsbachstraße gestaltet, um eine optimale Sicherheit für die Schulkinder aber auch Passanten zu gewährleisten?

Antwort:

Die Fußgängerführung im Knoten Mainstraße / Ronsbachstraße ist anhand von mehreren Varianten mit Polizei, Verkehrsbehörde und Vertretern von Schule und Eltern erörtert worden. Im Ergebnis wurde folgende Regelung vorgeschlagen und festgelegt:

Eine Vollsignalisierung der gesamten Kreuzung ist wegen der Nähe zur Ampelanlage Frankfurter Straße und zur Ampelanlage Kohlhäuser Straße nicht möglich. Für die Überquerung der Mainstraße soll es deshalb bei der Fußgängerampel bleiben. Sie wurde soweit wie möglich von der Kreuzung abgerückt, um eine einwandfreie Sicht auf die Ampelanlage zu gewährleisten. In den beiden Ästen der Ronsbachstraße werden jeweils Überquerungshilfen eingerichtet und durch Änderung der Wegeführung sowie Beseitigung von Bewuchs die Sichtbarkeit wesentlich verbessert. Querungshilfen sind auf Anraten der Polizei und gemäß den Empfehlungen zur Schulwegsicherung geeigneter und weniger unfallträchtig als Zebrastreifen. Als Ergebnis der Abstimmung mit der Schule wird noch eine zusätzliche Querungshilfe in der südlichen Ronsbachstaße unmittelbar vor dem Schuleingang gebaut. Insgesamt ist also die stark befahrene Mainstraße mit einer Fußgängerampel und die weniger befahrene Ronsbachstraße mit mehreren Querungshilfen ausgestattet.

Frage 2: Gibt es Maßnahmen, die die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler während der Bauphase sichern?

Antwort: Durch den abschnittsweisen Ausbau ist grundsätzlich immer eine ordnungsgemäße Fußgängerführung möglich. Darüber hinaus sind in der Ausschreibung weitere Sicherungsmaßnahmen vorgesehen. Dabei handelt es im wesentlichen um einen Bauzaun zur Sicherung der Gehwege und um eine mobile Ampelanlage, die entsprechend dem Baufortschritt eingesetzt wird. Der Bauzeitenplan ist in Absprache mit der Baufirma so getaktet, dass die Gehwege unmittelbar vor der Schule in den Ferien gebaut werden können.

[Bearbeiten] 3. Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. die Beauftragung einer Planungsgruppe mit einer Studie für die Stadtregion Fulda hinsichtlich der Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel

Antwort von Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der strittigen Ausweisung weiterer Standorte für großflächigen Einzelhandel in Nachbargemeinden - gibt es diesbezüglich beispielsweise ein Moratorium bis die Stadtregion ihre gemeinsamen Stärken von einer Planungsgruppe hat begutachten lassen?

Antwort:

Bezüglich des geplanten Konzeptes für den Rhönhof Eichenzell sind bereits in 2002 die maximal zulässigen Verkaufsflächen mit einer Obergrenze von 5.200 qm zwischen dem Regierungspräsidium Kassel, der Stadt Fulda und der Gemeinde Eichenzell abgestimmt worden. Bezüglich einer Erweiterung dieser Planungen konnte bisher kein Konsens mit der Gemeinde Eichenzell erzielt werden, a.a. wegen der zu erwartenden Auswirkungen auf die Stadtregion Fulda mit ihrem Oberzentrum.

Bezüglich des Gewerbestandortes ,,Alte Ziegelei in Petersberg hat die Stadt Fulda in 2004 in Abstimmung mit der Regionalplanung beim RP Kassel dem heute bereits fertiggestellten Nahversorgungszentrum rund um die Märkte ALDI und REWE unter der Voraussetzung zugestimmt, dass in den weltered Bauabschnitten auf der Ziegelei die Einzelhandelsnutzung ausgeschlossen ist. Damit solute eine weitere Beeinträchtigung des Oberzentrums und der Fuldaer Innenstadt vermieden werden.

Beide Gemeinden wollen die erst vor kurzer Zeit von der Regionalplanung vorgegebenen Obergrenzen für Einzelhandelsflächen aufgrund konkreter Erfordernisse nicht mehr einhalten. Die geplante interkommunale Studie ist nich auf den Themenschwerpunkt Einzelhandel beschränkt, sondern behandelt das gesamte Geflecht von Austauschbeziehungen in der Stadtregion. Die Lösung der Konflikte um die Handelsansiedlungen ist also nur ein Aspekt in der Studie. Mit der Abhandlung dieses Aspektes in der Studie wird aber eine wesentliche Forderung der Regionalplanung an die Genehmigung von nicht integrierten Handelsflächen erfüllt. Diese Genehmigungsvoraussetzungen sind, dass die zentralen Funktionen des Obezentrums nicht beeinträchtigt werden und dass diese Einrichtungen im Rahmen einer gemeinsamen Entwicklungsplanung des obezentralen Siedlungsbereiches entstehen.

Insofern liefert die geplante Studie die Informations- und Entscheidungsgrundlage auch für die konsensorientierte Definition von Handels- und Versorgungsschwerpunkten. Damit wird auch eine interkommunale Abstimmung über die aktuellen Handelsflächenerweiterungen ermöglicht, die auch andere Aspekte der kommunalen Entwicklung einbezieht. Zielsetzung ist, dass eine weitergehende Zusammenarbeit in den Bereichen Siedlungsentwicklung. Gewerbeentwicklung, öffentliche Infrastruktur und Handel gefördet werden kann.

Frage 2: Wie lauten die Vorgaben der betreffenden Ausschreibung ?

Antwort

Zielsetzung der interkommunalen Studie ist es, die unterschiedlichen Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden in der Stadtregion zu definieren und konkrete Umsetzungsvorschläge für die weitere abgestimmte Zusammenarbeit von Fulda, Eichenzell, Künzell und Petersberg zu unterbreiten.

Methodisch werden zunächst die Austauschbeziehungen in der Stadtregion in einer Interdependenzanalyse ermittelt, Stärken, Schwächen, Entwicklungschancen und Konfliktpotentiale benannt. Die Analyse soll zusammengeführt werden in einem abgestimmten Leitbild, innerhalb dessen die Kommunen eigenständig die für die jeweils erfolgversprechenden Potentiate entwickeln können. Inhaltlich wird sich die Studie vorrangig mit folgenden Themenfeldern befassen: Siedlungsentwicklung, Gewerbeentwicklung, Einzelhandel und Versorgungsstrukturen sowie die infrastrukturelle Ausstattung des Oberzentrums und seiner Nachbargemeinden. Zu diesen Themenfeldern können auf der Grundlage des Gutachtens jeweils Vereinbarungen zwischen den Gemeinden der Stadtregion geschlossen werden.

Leitgedanke bei der Erstellung der Studie ist es, dass die Stadtregion Fulda mit ihren etwa 100.000 Einwohnern ihre Wettbewerbsposition als Standort für Wohnen, Widschaft, Gewerbe stärken kann und dass die Stadtregion auch zukünftig die Anforderungen an eine gute öffentliche Infrastruktur erfüllen kann.

Die Studie soll Grundlage für verbindliche Vereinbarungen der zukünftigen Zusammenarbeit sein. Dies werden zum einen Leitlinien für die gesamte Stadtregion, aber auch zur eigenständigen Weiterentwicklung der einzelnen Kommunen sein.

Es werden aber such konkrete Projektvorschläge definiert zur weiteren Zusammenarbeit. Dies kann z. B. die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur mit Kostenverrechnung sein oder die gemeinsame Außendarstellung als Wirtschaftsraum mit 100.000 Einwohnern. Die Gewerbeflächenentwicklung wird ein entscheidender Themenschwerpunkt der Studie mein. Aufgrund der Analyseergebnisse soll mit den Nachbargemeinden Fuldas ein Konsens gefunden werden, damit z. B. die Gewerbe- und Handelsansiedlung nicht ständig Konfliktfeld bleibt, sondern vielmehr gemeinsam Chancen genutzt werden können.

Frage 3: Was würde ein Mehr an planerischer Selbständigkeit bei Bebauungsplänen und Gebietsausweisungen bei erfolgreicher Profilentwicklung der Stadtregion konkret bedeuten?

Antwort: Tatsächlich werden in den vergangenen Jahren von der Regionalplanung zunehmend Genehmigungen für Sondergebiete davon abhängig gemacht, dass Oberzentren und ihre Nachbarkommunen eine gemeinsame Entwicklungsplanung betreiben. Auch die Städtebauförderung wird in Zukunft eng an das Vorhandensein regionaler Kooperationsprozesse gekoppelt sein.

In den Genehmigungsverfahren ist zu erwarten, dass vorwiegend der Konsens zwischen den Nachbarkommunen von der Regionalplanung eingefordert wird. Um diesen Konsens zukünftig zu fördern, ist zunächst eine Analyse der Stadtregion Fulda und der Austauschbeziehungen nötig. Bei nichtvorhandenen Konzepten sind neben den Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren Abweichungen von Regionalplanungen erforderlich. Eine Beteiligung der Regionalpläne ist somit unabdingbar. Integrierte Handlungskonzepte erleichtern und verschnellern spätere Verfahren und machen jeweilige Gutachten evtl. entbehrlich.


[Bearbeiten] 4. Anfrage der FDP-Stadtverordnetenfraktion betr. die Baugebiete "Bastion" und "Wohnpark Wäldchen" im Bereich Fulda Galerie

Antwort von Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage 1: Warum kommt es zu einer Überlagerung des Bauabschnitts "Bastion" mit dem Geltungsbereich des "Wohnpark Wäldchen" Fulda Galerie Nr. 6?

Antwort:

Die Überlagerung der Grenzen der Bebauungspläne "Wäldchen und "Bastion" entstand aufgrund der bautiefen des Baufensters nördlich der Werner-Schmid-Straße. In der überarbeiteten Fassung für die erneute Offenlage wird keine Überlagerung mehr vorhanden sein.

Frage 2: Diese Überlagerung ist lt. Bebauungsplan mit einer Stützmauer versehen. Wie hoch wird diese Mauer sein und wird diese die Anwohner des Wohnpark Wäldchen, speziell die Anwohner der Wassily Kandinsky-Straße beeinflussen?

Antwort:

Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird der Geltungsbereich und damit auch die geplante Mauer um ca. 6.00 m am nördlichen Rand zurückgenommen und kann damit auch niedriger ausgeführt werden. Im ungünstigsten Fall im Bereich der Eckausbildung wird die Mauer einschließlich Brüstung aus topographischen Gründen ca. 3,00 m Höhe aufweisen.

Im weiteren Verlauf Richtung Norden bzw. Süden verringert sich die Höhe der Mauer aufgrund des ansteigenden Geländes. Ein Einfluss der Mauer auf die angrenzenden Grundstücke in 20 - 25 m Entfernung ist nicht feststellbar.

Frage 3: Welche Art von Gebäuden sind speziell auf diesem Eckstück vorgesehen und welche Höhe werden diese voraussichtlich einnehmen?

Antwort: Das am nordöstlichen Rand vorgesehene Baufenster sieht eine Wohnbebauung mit dreigeschossiger Bauweise und Flachdach vor. Die Attikahöhe beträgt 9,50 m. Dieser Wert wird gemessen am Fahrbahnrand - Oberkante Bordstein - der an das Baugrundstück angrenzenden öffentlichen Erschließungsstraße.

[Bearbeiten] 5. Anfrage der CWE-Stadtverordnetenfraktion betr. die geplante Sanierung der ehemaligen Mülldeponien Bronnzell und Löschenrod

Antwort von Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage 1: Ist es bekannt um welche Art von Gewerbemüll es sich handelte?

Antwort:

Die ehemaligen Mülldeponien in Bronnzell und Eichenzell-Löschenrod wurden von Anfang der 60er bis Anfang der 70er Jahre vor allem mit Haus- und Gewerbeabfällen aus der Stadt Fulda, darunter auch Abfällen des Klinikums und der US-Streitkräfte, sowie Abfällen aus Kreisgemeinden verfüllt.

Wie seinezeit üblich erfolgte keine Getrenntsammlung, wir müssen daher davon ausgehen, dass sämtliche Abfälle, die in Fulda anfielen, in den ehemaligen Sandgruben deponiert wurden.

Frage 2: Wie ist der Zeit und Kostenrahmen?

Antwort:

Wegen der Beschaffung der erforderlichen großen Bodenmengen zur Gestaltung der Deponieabdeckung - insgesamt etwa 175.000 m3 - sollen die beiden Altlasten nacheinander gesichert werden. Die Deponiesicherungen warden voraussichtlich jeweils zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen. Mit der ersten baulichen Sicherung soll in 2007 begonnen werden.

Nach der vorliegenden Planung sind zur Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen für die Altlast Bronnzell ca. 3,1 Millionen € und für die Altlast Eichenzell-Löschenrod ca. 5,3 Millionen € erforderlich.

Nach der Altlastenfinanzierungsrichtlinie des Landes stehen für solche Maßnahmen Fördermittel zur Verfügung. Um die Altlastensicherung möglichst kurzfristig vornehmen zu können, verhandelten Frau Stadtbaurätin und Herr Oberbürgermeister persönlich mit der Landesregierung und erreichten Förderquoten von 85 % für Bronnzell und 90 % für Eichenzell-Löschenrod. Der städtische Eigenanteil wird daher voraussichtlich ca. 465.000,00 € für die Altlast Bronnzell und ca. 530.000,00 € für die Altlast Eichenzell-Löschenrod betragen.

Frage 3: Wie hoch wird die Belastung Bronnzells durch den Baustellenverkehr?

Antwort: Der Stadtteil Bronnzell soll so wenig wie möglich durch Baustellenverkehr belastet werden. Die Abwicklung des Baustellenverkehrs bei der Sicherung der Altlast Bronnzell soll überwiegend von Süden erfolgen. Dazu wird der Anschluss der Alten Eichenzeller Straße an die L 3307, der an der Unterführung unter der B 27 beginnt, genutzt.

Frage 4: Ist die Absicherung des Grundwassers noch intakt? Es ist anscheinend lediglich eine Absicherung nach oben replant. Befindet sich eine Drainage im Boden?

Antwort:

Wie seinerzeit üblich, erhielten die zu verfüllenden Gruben in Bronnzell und Löschenrod keinerlei Untergrundabdichtung oder Grundwasserdrainagen. Über mögliche Auswirkungen auf das Grundwasser machte man sich bis in die 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts keine Gedanken. Im Vordergrund stand, mit den Abfällen die sogenannten "Landschaftsschäden, die der Abbau von Kies oder Sand hinterlassen hatte, zu beheben.

Da die abgelagerten Abfallmengen (Bronnzell ca. 224.000 m3, Löschenrod ca. 490.000 m3) bei Stilllegung der Deponien auch keine qualifizierte Oberflächenabdeckungen, sondern nur geringmächtige Übererdungen erhielten und zum Teil landwirtschaftlich genutzt wurden, kann Niederschlagswasser den Abfallkörper durchsickern und in das Grundwasser gelangen. Dies benötigt also eindringende Feuchtigkeit. Durch organische Umsetzungsprozesse entstehende Deponiegase könnten dariiber hinaus punktuell in explosiblen Konzentrationen entweichen.

Um Niederschlagseinträge und Deponieausgasung zu minimieren, sind qualifizierte Abdeckungen der Oberflächen mit definiertem Schichtenaufbau (Ausgleichs- bzw. Gasentladungsschicht aus Grobschotter, mineralische Dichtungsschicht, Drainschicht und Rekultivierungsschicht), Oberflächenmodellierung und Gaskamine vorgesehen.

Die Abfälle sollen so bald wie möglich durch Aufbringen dieser, bis zu 3 m mächtigen begrünten "Deckel vor Regenwasser geschützt und an unkontrollierter Ausgasung gehindert werden. Der aktuell teilbefestigte Lagerplatz der Firma Wende soll, um weiter genutzt werden zu können, eine Frostschutzschicht sowie eine vollständige Versiegelung durch Auftrag einer bituminösen Decke erhalten.


[Bearbeiten] 6. Anfrage der Wählergruppe DIE LINKE. Offene Liste betr. die Blockrandbebauung Rabanusstraße

Antwort von Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage 1: Entsprechen die Architektenentwürfe des Q-Park Preisgerichtes der Gestaltungssatzung der Stadt Fulda?

Antwort:

Ja, siehe Präambel :...über Erhalt und Entwicklung hinausgehende herausragende Struktur- und Architekturkonzepte sind dabei besonders erwünscht.

Dieser Zielstellung wurde mit dem Architektenwettbewerb Rechnung getragen.

Der in der Anfrage der linken Liste zitierte Abschnitt der Präambel bezieht auf (Neu-) Baugebiete mit Bebauungsplanverfahren, ist bei der Blockrandbebauung Rabanusstraße also nicht relevant.

Grundsätzlich sind durch das Beteiligungsverfahren im Rahmen der Auslobung auch die Voraussetzungen für die Anwendung des §14 (Verfahren) geben. Die entsprechende Priifung der Notwendigkeit wird im Baugenehmigungsverfahren abzuhandeln sein.


Kommentar:

Wie ist das also zu interpretieren? : weil ein Architektenwettbewerb stattgefunden hat, wurde der Gestaltungssatzung genüge getan, warum die Umgestaltung des Universitätsplatzes nicht dem Bebauungsplanverfahren mit festgelegter Bürgerbeteiligung unterliegt, könnte die nächste Frage sein. Das Baugenehmigungsverfahren für die Blockrandbebauung ist also noch gar nicht abgeschlossen, dennoch wird den Ausschüssen eine detaillierte Planung bezüglich Provisorien für die Schulen, Bauaublauf etc. vorgelegt siehe Haupt- und Finanzausschuss

[Bearbeiten] 7. Anfrage der Partei Die Republikaner betr. die Übersendung von Niederschriften der Sitzungen des Magistrats

Antwort von Oberbürgermeister Gerhard Möller

Frage: Ist es möglich, dass neben den Fraktionsvorsitzenden auch die Vertreter der Parteien und Wählergruppen in der Stadtverordnetenversammlung, die nicht einer Fraktion angehören, die Niederschriften des Magistrats erhalten?


Antwort:

§ 50 Hessische Gemeindeordnung (HGO) regelt Aufgaben und Befugnisse der Stadtverordnetenversammlung, u. a. das Kontrollrecht. Von Bedeutung ist, dass immer nur das Organ diese Funktion wahrnimmt, nicht aber das einzelne Mitglied des Gremiums. ln Abs. 2 ist festgelegt, dass die Stadtverordnetenversammlung verschiedene Instrumente zur Verfügung hat, um diese Kontrollfunktion wahrnehmen zu können.

Unter anderem kann die Kontrolle gem. § 50 Abs. 2 S. 4 durch die "Übersendung von Ergebnisniederschriften der Sitzungen des Magistrats an die Stadtverordnetenvorsteherin und die Vorsitzenden der Fraktionen erfolgen, sofern die Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Beschluss fasst. Die Tatsache, dass es der Stadtverordnetenversammlung freigestellt ist, einen solchen Beschluss zu fassen oder nicht, belegt eindeutig, dass, auch wenn er nicht gefasst wird und somit keine Niederschriften übersandt werden, die Kontrollfunktion des Organs insgesamt nicht in Frage gestellt ist.

Wenn ein solcher Beschluss gefasst werden soll, so ist nach dem Wortlaut des § 50 HGO der in Frage kommende Personenkreis klar umschrieben, nämlich die Stadtverordnetenvorsteherin und die Vorsitzenden der Fraktionen. Darüber hinaus sieht das Gesetz keine Adressaten vor. Dass es mit einem solchen Beschluss zu einer Ungleichbehandlung von Fraktionen und "Nichtfraktionen kommt, steht außer Zweifel. Dies ist jedoch nicht der einzige Regelungsbereich in der HGO, der zu einer Ungleichbehandlung führt.

Wir unterstellen dem Gesetzgeber allerdings, dass er sich dessen bei Änderung des § 36a HGO - Fraktionen - darüber im Klaren war und dies in Kauf nimmt bzw. dies so gewollt hat. Insofern ist aus der Sicht des Magistrats ein rechtmäßiger Beschluss gefasst worden. Für eine weitergehende Beschlussfassung im Sinne der Anfrage besteht nach Auffassung des Magistrats kein Raum.

[Bearbeiten] 8. Anfrage der CDU-Stadtverordnetenfraktion betr. der Kreisumlage der Sonderstatusstädte

Antwort von Oberbürgermeister Gerhard Möller

Frage 1: Wie Ist der Stand des Überbrückungsverfahrens? Antwort:

Mit Artikel 5 des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2006 (GVBI. 1, S. 22) vom 30.01.2006 wurde das Finanzausgleichsgesetz neu geregelt.

Zum Ausgleich für die erst ab dem 01. Januar 2007 geltende Reduzierung des Ermäßigungssatzes für die Kreisumlage der Sonderstatusstädte von 50 % auf 43,5 % muss die Stadt Fulda an den Landkreis Fulda bis zum 30. September 2006 596.000 Euro zahlen.

Diese Einmalzahlung der Stadt Fulda an den Landkreis Fulda wird mit einem Zuschuss des Landkreises an die Stadt für die Erneuerung der Klimatechnik des Schlosstheaters, für die Schaffung neuer Aufenthalts- und Cafeteriabereiche in den städt. Gymnasien, für den Anbau einer KfzWerkstatt an der Ferdinand-Braun-Schule sowie einer Nachforderung aus der Abrechnung des Schullastenausgleichs verrechnet.

Frage 2: Welche Einschätzung gibt es, wie die Landesregierung den Finanzausgleich künftig gestalten will?

Antwort:

Die Antwort auf diese Frage kann nur spekulativ sein.

Adressat für diese Frage müsste richtigerweise die Hessische Landesregierung sein. Anlässlich der diesjährigen Kommunalkonferenz hat der Hessische Finanzminister Karlheinz Weimar Problembereiche des Kommunalen Finanzausgleichs wie folgt erläutert:

Unzureichende Einbeziehung der Abundanz in das Ausgleichssystem:

Die Kommunen in Hessen, die über besonders hohe Steuer- oder Umlageeinnahmen verfügen, erhalten eine sog. Mindestschlüsselzuweisung, die je nach Gemeindetyp zwischen 5 € und 48 € pro Einwohner liegen. Zusätzliche Steuereinnahmen führen so zu keinen Einbußen bei den Schlüsselzuweisungen.

2. Wegen der Finanzkraftgarantie kein Anreiz, sich um eigene Steuerquellen zu bemühen:

Durch zusätzliche Schlüsselzuweisungen wird den hessischen Kommunen garantiert, dass sie zusammen mit ihrer Steuerkraft/Umlagekraft 80 % ihrer Bedarfszahl erreichen. Durch diese Vollauffüllung fehlt die Anreizfunktion, sich um eigene Steuerquellen zu kümmern.

3. Historisch gewachsene Veredelung der Einwohner - bei unzureichender Berücksichtigung der zentralörtlichen Funktion im ländlichen Raum:

Die Einwohner der kreisangehörigen Gemeinden werden im KFA bei den Schlüsselzuweisungen in Abhänigkeit der Gemeindegrößen gewichtet. Dieser Hauptansatzstaffel wurde später noch die Berücksichtigung der zentralörtlichen Funktion nach der Festlegung im Landesentwicklungsplan in Form einer Mindestgarantie übergestülpt. Das historisch gewachsene System benachteiligt kleinere Mittelzentren im ländlichen Raum, deren Einwohner zwar wegen der zentralörtlichen Funktion mindestens zu 125 % angesetzt, damit aber nur um 1 % höher gewichtet werden, als die der Gemeinden mit Einwohnern zwischen 10.000 und 15.000 ohne zentralörtliche Funktionen. Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern erhalten schon über die Größenklassenzuschläge eine höhere Gewichtung als 125 %, so dass die Einwohner der meisten Mittelzentren im siidhessischen Verdichtungsraum höher bewertet werden, als die der kleineren Mittelzentren im ländlichen Raum.

4. Eingeschränkte Ausgleichswirkungen durch die Vorabaufteilung der Schlüsselmasse auf die drei kommunale Gruppen (Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden):

Die Vorabaufteilung fiihrt bei einer unterschiedlichen Entwicklung der städtischen Steuereinnahmen wegen der geringen Anzahl der kreisfreien Städten zu starken Verwerfungen bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen innerhalb dieser Gruppe. Außerdem unterbricht die Vorabaufteilung der Schlüsselmassen den Ausgleich zwischen den Gemeinden und kreisfreien Städten.

5. Umstrittene Besserstellung der Landkreise mit einer Sonderstatusstadt: Zur Zeit wird die Finanzkraft der Sonderstatusstädte ihren Landkreisen bei der Umlagekraftmesszahl night volt angerechnet, senders nur soweit sie zur Kreisumlage herangezogen wird. Der Ermäßigungsbetrag, der den Sonderstatusstädten bei der Kreisumlage gewährt wird, wird somit auch bei der Umlagekraft ihrer Landkreise berücksichtigt. Dadurch erhalten die Landkreise mit Sonderstatusstädten mehr Schlüsselzuweisungen, als sie bei gleicher Finanzkraft der Städte ohne das Sonderstatusprivileg bekommen hätten.


[Bearbeiten] 9. Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion betr. die Verlagerung der Adecco Hauptverwaltung nach Düsseldorf

Antwort von Oberbürgermeister Gerhard Möller

Frage: Seit wann ist dem Magistrat Verlagerung der Adecco-Hauptverwaltung nach Düsseldorf bekannt?

Antwort:Ich habe am frühen Abend des 30. März 2006 durch Medienanfragen von der geplanten Unternehmensentscheidung erfahren. Dies konnte man bereits am 31. März 2006 burch die aktuelle Ausgabe von Osthessen-News erfahren (gleiches durch die FZ). Die Osthessen-News hat Folgendes geschrieben:

"Auch Fuldas Oberbürgermeister Gerhard Möller (CDU) erfuhr durch die Redaktion von Osthessen-News am Spätnachmittag von den geplanten Veränderungen und wollte es erst gar nicht glauben. Die Stadt Fulda ist betroffen und enttäuscht. Wenn die Informationen zutreffen, bedeutet das einen herben Verlust.

Er fühle sich "wie vor den Kopf geschlagenl", denn Fulda habe für den Verbleib von Adecco alles gegeben - und sogar Konflikte mit dem Denkmalschutz in Kauf genommen, sagte Möller. Er wolle jetzt mehr Informationen sammeln und versuchen, mit den bescheidenen Möglichkeiten für den Standort viel zu retten ....."

Am 01. April 2006 hat die SPD in Osthessen-News Folgendes veröffentlicht: "Zudem könne man auf böse Gedanken kommen, wenn man noch einmal Revue passieren lasse, dass zu Beginn des Kommunalwahlkampfs unter großer Beteiligung der örtlichen CDU eine pompöse Einweihung gefeiert wurde und unmittelbar nach durchgeführter Wahl die Verlagerungsabsicht herauskomme. Die SPD werde such bei der Stadtregierung kritisch nachfragen, seit wann die Verlagerungsabsichten dort bekannt waren. Diese Angelegenheit werde ein parlamentarisches Nachspiel haben....."

Am 03. April 2006 haben DIE GRÜNEN in Osthessen-News Folgendes formuliert: "Bleibt die Frage, wie lange der OB wirklich schon von der geplanten Verlegung des Hauptsitzes von Adecco Deutschland weiß."

In Osthessen-News wie auch in fulda-info.de habe ich am 06. April und in der FZ am 10. April 2006 den Zeitpunkt der Erstinformation vom 30. März bekräftigend klargestellt. Am Dienstag, 11. April, hat die FZ Geschäftsführer Uwe Beyer von Adecco wie folgt zitiert:

"Das heißt aber nicht, dass die Stadt Fulda entscheidende Fehler gemacht hätte oder Standortnachteile hat", sagte Beyer. Er verteidigte zudem Oberbürgermeister Gerhard Möller (CDU) gegen den Vorwurf der Opposition, im Februar mit der Adecco-Zentrale Wahlkampf betrieben zu haben. Er selbst, so Beyer, sei zu diesem Zeitpunkt noch davon ausgegangen, "den Standort langfristig beizubehalten.

Ich muss jetzt die Frage stellen: Was soll am 10.07.2006 die erneute Frage nach einer längst gegebenen Antwort?

[Bearbeiten] 10. Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN betr. die Gestaltungssatzung

Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage 1: lnwiefern sind die vier grellbunten, großformatigen Werbebanner (Bonifatiusmusical) an der Außenseite der Schlossgartenmauer (Affengalerie) mit der neuen Gestaltungssatzung - insbesondere mit ihrer Präambel und dem § 1 vereinbar?

Antwort:

Es handelt sich um eine zeitlich befristete Werbung, die insofern nicht anschließend von §11 der Gestaltungssatzung berührt ist, sondern als Einzelfall greift.

Frage 2: Wie lange muss die bereits seit vielen Monaten andauernde Beeinträchtigung dieser historischen Ansicht noch hingenommen werden?

Antwort:

Bis zum Ende der Spielzeit September 2006 letztmalig.

Frage 3: Inwiefern ist die Verunstaltung des Gebäudes Peterstor 14/Ecke Gutenbergstrafße (Gasthof Gambrinushalle/Albert Hodes) mit 12 großformatigen Werbebannern der Haargalerie mit der Gestaltungssatzung vereinbar (im Erdgeschoss und in den oberen beiden Stockwerken sind je 4 Fenster vollständig mit Fotoplakaten zugehängt)?

Antwort:

Gar nicht, für die Werbeanlage wurde keine Genehmigung beantragt. Die Eigentümer wurden nach Anbringung der Werbeanlage von der Unteren Denkmalschutzbehörde im Beisein des Bezirkskonservators auf den auch denkmalrechtlichen Verstoß aufmerksam gemacht und eine befristete Duldung der Werbeanlage bis zum 31.07.06 ausgesprochen. Die Eigentümer haben dies im Gespräch akzeptiert

Frage 4: Ist die von einigen Ladengeschäften praktizierte Außenbeschallung mit Musik, Vogelgezwitscher (von Tonträgern) o.ä. zulässig?

Antwort:

Grundsätzlich könnte eine Untersagung der Beschallung vor einigen Ladengeschäften mit Musik, Vogelgezwitscher o. ä. untersagt werden.

Da bisher keine Beschwerden vorliegen, haben wir diese Maßnahmen im Sinne der Innenstadtförderung, in Absprache mit den Geschäftsinhabern, mit der Maßgabe geduldet, dass, sofern es zu Beschwerden kommt, die Außenbeschallung sofort einzustellen ist. Derzeit liegen keine Beschwerden hierzu vor.


[Bearbeiten] 11. Anfrage der CWE-Stadtverordnetenfraktion betr. Planungsstand zum welteren Ausbau der Frankfurter Straße

Antwort von Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage: Die CWE-Stadtverordnetenfraktion fragt den Magistrat nach dem Planungsstand des weiteren Ausbaues der Frankfurter Straße im Rahmen der Anbindung des Westumfahrung. Welche Zeitplanung ist vorgesehen? Wie erfolgt die weitere Beteiligung der Gremien? Wird ab Anbindung die Frankfurter Straße vierspurig stadtauswärts?

Antwort:

Über den Planungsstand zur Frankfurter Straße südlich der Mainstraße haben wir in den städtischen Gremien kontinuierlich berichtet. Die Planung des ASV Fulda sieht vor, unter Berücksichtigung der anliegenden Grundstücke zwei Fahrstreifen durchgehend stadtauswärts zu bauen und stadteinwärts einen überbreiten Fahrstreifen, der das Vorbeifahren an wartenden Linksabbiegern ermöglicht. Wir haben diese Planungen auch im Ortsbeirat Kohlhaus und bei einer Informationsveranstaltung für Anlieger zur Diskussion gestellt. Zentraler Problempunkt ist die Einmündung der Kohlhäuser Straße. Das ASV favorisiert hier einen Wegfall der Linksabbieger in Richtung Kohlhäuser Straße, was die Leistungsfähigkeit der Kreuzung enorm erhöhen würde (sie stellt heute schon ein Nadelöhr im Verkehrsablauf dar). Gegen diese Lösung gibt es aber eine Reihe von Bedenken, insbesondere wegen der Verlagerungseffekte, die sich zwangsläufig auf Mainstraße und Kohlhäuser Straße erstrecken werden. Wir haben deshalb Ende letzten Jahres das ASV gebeten, noch einmal detailliert zu untersuchen, ob hier doch eine Kompromisslösung möglich ist, die nach wie vor alle Verkehrsbeziehungen gewährleistet und trotzdem ausreichend leistungsfähig ist. Wir haben diese Untersuchungen durch Beistellung unserer Verkehrsgutachter unterstützt. Erste Zwischenergebnisse liegen vor und werden zurzeit vom ASV Fulda geprüft.

Sobald die Untersuchungsergebnisse vom ASV freigegeben sind, wird eine Information der städtischen Gremien erfolgen, dabei wird auch ein Grundsatzentscheid zur optimalen Variante im Knotenpunkt Kohlhäuser Straße erforderlich werden. Die dazu notwendigen Beteiligung Betroffener haven wir durch möglichst frühzeitige Information der Ortsbeiräte Kohlhaus und Bronnzell, durch eine Anliegerversammlung und zahlreiche Gespräche mit Anliegern bzw. Anliegergruppen begonnen und werden diese auch fortsetzen.

Die derzeit laufenden Abstimmungen und Planungen des ASV stellten die Vorstufe zum Baurechtsverfahren dar. Das ASV strebt an und hat seine Finanzplanung auch daraufhin abgestellt, dass der Baubeginn in der Frankfurter Straße möglichst unmittelbar im Anschluss an die Fertigstellung des Westrings erfolgen kann. Angesichts der erheblichen Eingriffe in den Verkehrsablauf durch die Großbaustellen Westring und Mainstraße muss bis zur Fertigstellung dieser Großmaßnahmen ein möglichst reibungsloser Verkehrsfluss auf der Frankfurter Straße gewährleistet werden.

Der gewählte Bauablauf ist deshalb sinnvoll und folgerichtig.

[Bearbeiten] Schriftlich beantwortete Anfragen

Aus Zeitgründen konnten nicht alle Anfragen beantwortet werden. Manche wie z.B. Kreisumlage (CDU) und Mainstraße (SPD) wurden enorm in die Länge gezogen. Die Beantwortung erfolgte schriftlich am 13. Jili 2006

[Bearbeiten] Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. die Anliegerversammlungen „Entwicklung südliche Innenstadt“

Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.06.2006 zu den Anliegerversammlungen "Entwicklung Südliche Innenstadt"

Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke


Frage 1:

Die Hauseigentümer und Geschäftsleute welches Areals genau sind in der Vergangenheit eingeladen worden bzw. werden in Zukunft eingeladen.

Alle Eigentümer/innen eines Grundstücks im Bereich der "Südlichen Innenstadt" Fuldas welche das Areal südlich der Petersberger-, Dalberg- und Rangstraße zusammenfasst, wurden eingeladen und über Ziele und Inhalte der Masterplanung informiert (3-stufig).

Die genau Abgrenzung ergibt sich aus dem Untersuchungsbereich der Masterplanung, die in den Gremien ja bereits vorgestellt und beschlossen wurde. Auf die Abgrenzung in der Broschüre zur Masterplanung auf Seite 11 wird hingewiesen.

Im Rahmen des Beteiligungskonzeptes erfolgte die Öffentlichkeitsarbeit über - Bürgerinformation z. B. über Bericht in "Fulda informiert"

  • Flächeneigentümer in Anlaufveranstaltung + Folgeveranstaltungen
  • Einzelgespräche mit Grundstückseigentümern, Vermarktern, Verwaltern, Investoren, Gemeinschaften und einzelnen Mietern.


Frage 2: Werden auch die dort wohnenden Menschen eingeladen?

Mit der Aufnahme in das Programm Stadtumbau in Hessen am 02.11.2005 greifen nun die formellen Voraussetzungen gemäß §§ 171 a-d BauGB, wonach auch die Beteiligung von Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen vorgeschrieben wird. Bei allen künftigen Planungen und Verfahren werden diese von uns im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben beteiligt. Eine Strukturvorlage in Abstimmung mit dem Fördergeber ist in Arbeit und schließt an die Grundsatzvorlage "Stadtumbau West - Gebietsfestlegung" an. Dabei wird auch ein Beteiligungskonzept erarbeitet und vorgestellt.

Fulda, 10. Juli 2006

[Bearbeiten] Anfrage der Wählergruppe DIE LINKE. Offene Liste betr. den Einsatz von Arbeitslosen mit Mehraufwandsentschädigung (1 Euro-Jobs) bei Stellen in städt. Verantwortung

Anfrage: Einsatz von Arbeitslosen mit Mehraufwandsentschädigung ( 1 Euro Jobs) bei Stellen in städtischer Verantwortung

Fulda, den 23.6.06

Die LINKE.Offene Liste fragt den Magistrat:

1. In welchen Verwaltungen, Betriebsamt, Schulen in Trägerschaft der Stadt Fulda wurden bis zum Stichtag 1.6.06 wieviele Arbeitsgelegenheiten für sog. 1 Euro Jobber geschaffen?

2. Wieviele Personen waren zum Stichtag 1.6.06 an der Bardoschule als Arbeitslose mit Mehraufwandsentschädigung eingesetzt? Was genau umfasst deren Aufgabenbereich?


Wir bitten neben der mündlichen Beantwortung die datailierten Zahlen in der Niederschrift festzuhalten.


Schriftliche Antwort

Der Oberbürgermeister beantwortet folgende Fragen:

1 . In welchen Verwaltungen, Betriebsamt, Schulen in Trägerschaft der Stadt Fulda wurden bis zum Stichtag 1.06.2006 wie vieviele Arbeitsgelegenheiten für sog. 1 Euro Jobber geschaffen?

Im Bereich der Stadt Fulda werden vornehmlich in den städtischen Schulen Arbeitsgelegenheiten zur Unterstützung im Reinigungsbereich bzw. für Hilfstätigkeiten im Hausmeisterbereich geschaffen.

Daneben gibt es Einsätze im Betriebsamt und vereinzelt auch in der Verwaltung wie z.B. im Stadtarchiv und im Schlosstheater sowie in einigen Kindertagesstätten für Reinigungs- und Ordnungsarbeiten.

In der Anlage sind die zum 1.06.2006 eingesetzten Hilfskräfte aufgeführt.

2. Wieviele Personen waren zum Stichtag 1.06.2006 an der Bardoschule als Arbeitslose mit Mehraufwandsentschädigung eingesetzt? Was genau umfasst deren Aufgabenbereich ?

In der Bardoschule waren zum Stichtag insgesamt sechs Arbeitslose eingesetzt. Hiervon wurden zwei Personen zur Unterstützung von Hausmeistertätigkeiten und vier Personen im Reinigungsbereich der Schule beschäftigt.


Bild:Anfrage1eurotab1.png Bild:Anfrage1eurotab2.png

[Bearbeiten] Links


[Bearbeiten] Anfrage der CDU-Fraktion betr. die Kürzungen der Regionalmittel für den ÖPNV

Anfrage der CDU-Stadtverordnetenfraktion vom 22.06.2006 betr. die Kürzung der Regionalisierungsmittel und deren Auswirkung auf den Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Frage 1:

Teilt der Magistrat die von verschiedenen Seiten geäußerten Befürchtungen, wonach es durch die Kürzung der Regionalmittel für den ÖPNV durch den Bundesminister der Finanzen im Bereich des RMV zu einer erheblichen Einschränkung der regionalen Verkehrsanbindungen im Raum Fulda kommen könnte. Wären hiervon insbesondere die Bahnstrecken zwischen Fulda und Gersfeld sowie zwischen Fulda und Gießen betroffen?

Das vom Bundestag am 19.05.2006 beschlossene Haushaltsbegleitgesetz 2006 ist vom Bundesrat am 16.06.2006 bestätigt worden. Es kommt somit zu den von der Bundesregierung auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung angestrebten Kürzungen der Regionalisierungsmittel. Allerdings konnte aufgrund der massiven Interventionen der kommunalen Spitzenverbände, der Verbände der Nahverkehrswirtschaft und der Länder erreicht werden, dass

  • der Bund den Ländern für die Jahre 2008-2010 als "Kompensation "500 Mio. Euro zur Verfügung stellt und
  • ab dem Jahr 2009 die nach dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 festgelegten Regionalisierungsmittel in Höhe von 6.609,9 Mio. Euro wieder mit 1,5 % dynamisiert werden.

Durch die Kürzungsmaßnahmen werden dem Öffentlichen Personennahverkehr in den Jahren 2006 bis 2010 bundesweit Finanzmittel in Höhe von bis zu ca. 2,8 Mrd. Euro entzogen.

Auswirkungen für den RMV:

Da Hessen einen Anteil von 7,4 1 % an den Kürzungen und der RMV einen Anteil von 80,08% (19,92% NVV) an dem Hessenwert hat, ergibt sich anteilig eine Kürzung bezogen auf den Bundeswert von rd. 6%. Die Auswirkungen betragen danach:

2006 6,3 Mio. Euro
2007 33,4 Mio. Euro
2008 42,0 Mio. Euro
2009 42,6 Mio. Euro
2010 43,3 Mio. Euro
insgesamt =167,6 Mio. Euro = rd. 6% von 2,8 Mrd. Euro

Fulda- Gießen/ Gießen - Fulda (Linie 35):

Die insgesamt 41 Abfahrten, davon 19 in Fulda und 22 in Gießen, sollen um 2 Abfahrten, davon -3 in Fulda und + 1 in Gießen, auf 39 gekürzt werden, s. Anlage.

-3 Fulda: 4.31 h, 8.30 und 10.30 h, alle RB

+1 Gießen: 11.43 (R.B nach Fulda)

Aus der Fahrplangegenüberstellung Gießen - Fulda ergibt sich, dass alle RE-Verbindungen (6) erhalten bleiben. Desweiteren ergibt sich durch interne Verschiebungen ein + von 3 RB Fahrten auf jetzt 4 Fahrten gegenüber nur 1 Fahrt nach dem jetzigen Fahrplan.

Die Gesamtsumme der Zugkm/Jahr beträgt z.Zt. 1.377.059 Zugkm und soll sich um 111.671 Zugkm (das sind 8,1%) auf 1.265.388 Zugkm reduzieren. Von den 111.671 Zugkin entfallen 9.302 auf die Stadt Fulda und 17.136 auf den Landkreis Fulda. Bei der Stadt und dem Landkreis Gießen werden die Zugkm um 9.141 bzw. 13.606 Zugkm = 22.747 Zugkm aufgestockt. Der Vogelsbergkreis erfährt eine Kürzung um 107.980 Zugkm.

Die AG Nahverkehr Vogelsbergbahn hat sich am 6.07.2006 getroffen und die beigefügte Resolution verabschiedet.


Frage 2:

Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, eine gravierende Verschlechterung der Verkehrsverbindungen auf diesen Strecken zu verhindern?

Der Aufsichtsrat soll am 12.07.2006 die Geschäftsführung des RMV beauftragen, die entsprechenden Verhandlungen mit den Gebietskörperschaften zu führen. Die Ergebnisse werden in entsprechenden bilateralen Vereinbarungen festgehalten und erlangen erst damit Gültigkeit.

Bei diesen Verhandlungen muss besonders auf folgendes geachtet werden:

  • Pendlervertaktung
  • Schülerbeförderung
  • Anschlußbindungen an den Stadtbusverkehr
  • Anschlußbindungen an den Fernverkehr

Der RMV möchte die Kompensation des Kürzungsanteils wie folgt erreichen:

Der Kürzungsanteil von 33,4 Mio. Euro in 2007 soll

  • durch außerordentliche Tariferhöhung (5,9%),
  • durch Leistungskürzungen bei der Regionalbahn (rd. 450.000 Zugkm) und bei der S-Bahn

(rd. 150.000 Zugkm),

  • aus Reduzierungen der Regiekosten sowie
  • durch Verzicht auf Kooperationsförderungsmittel

kompensiert werden.

(Anmerkung: Bei den Kooperationsförderungsmitteln handelt es sich um Verluste, die seinerzeit durch das Einführen einheitlicher Fahrpreise auf der Einnahmenseite der Verkehrsunternehmen entstanden sind. Diese Verluste werden zu 85% durch das Land Hessen und zu 15% durch die kommunalen Gebietskörperschaften getragen.)

Zur AR-Sitzung am 12.07.2006 liegt ein Beschlußvorschlag zur "Anpassung des Leistungsangebotes im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) eingedenk der Kürzungen des Regionalisierungsmittel" vor.

Danach soll der AR die Geschäftsführung beauftragen, das Leistungsangebot im Hinblick auf die Kürzung der Regionalisierungsmittel unter Berücksichtigung der Sicherung des Gesamtnetzes, eines effizienteren Mitteleinsatzes und zur Vermeidung einer negativen Umlage im SPNV anzupassen.

Nach entsprechender Beschlussfassung muß die Geschäftsführung des RMV dann in Verhandlungen mit den einzelnen Gebietskörperschaften treten und bilaterale Vereinbarungen abschließen. D.h., dass das Ganze erst dann zu Verbindlichkeiten führen kann.

Einzelne Kürzungen:

Fulda - Gersfeld/ Gersfeld - Fulda (Linie 52):

Die insgesamt 74 Abfahrten, davon 36 in Fulda und 38 in Gersfeld, sollen um 17 Abfahrten, davon 8 in Fulda und 9 in Gersfeld., auf 59 Abfahrten gekürzt werden, s. hierzu Anlage.

Die Kürzung von 17 Abfahrten betrifft im wesentlichen den Samstag, nämlich mit 12 Abfahrten. Die restlichen 5 Abfahrten verteilen sich auf 3 Abfahrten Montag-Freitag (Fulda 10.18 h, Gersfeld 4.55 h und 11.16 h) sowie 2 Abfahrten auf Sonn- und Feiertag (Fulda 7.18 h und Gersfeld 8.16 h).

Die Gesamtsumme der Zugkm/Jahr beträgt z.Zt. 287.870 Zugkm und soll sich um 39.469 Zugkm (das sind rd. 14%) auf 243.401 Zugkm reduzieren. Von den 39.469 Zugkm entfallen 9.266 (=23,5%) auf die Stadt Fulda und 30.203 (= 76,50%) auf den Landkreis Fulda.


Frage 3:

Besteht die Gefahr, dass bei einer Aufrechterhaltng der jetzigen Verkehrsfrequenz auf diesen Nebenstrecken die Kommunen zu einer höheren Mitfinanzierungsquote herangezogen werden?

Hierbei muss man 2 Finanzierungsarten unterscheiden:

Zum einen die Umlagenfinanzierung durch alle Gesellschafter des RMV bei Vorliegen eines defizitären Schienenpersonennahverkehrs. Z.Zt. wird keine Umlage erhoben, da der SPNV bisher nicht defizitär war. Sollte die Kürzung der Regionalisierungsmittel ausschließlich durch eine Umlage finanziert werden, müsste eine solche von 4,50 Euro pro Einwohner ab 2007 erhoben werden. Das würde für die Stadt Fulda einen Betrag von 64.000 x 4,50 Euro 288.000 Euro ergeben. Dies soll jedoch auf jeden Fall vermieden werden, deshalb wird zur Kompensation der Kürzung der Regionalisierungsmittel das o.a. Maßnahmenpaket vorgeschlagen.

Zum anderen die Partnerschaftsfinanzierung, die dann zum Zuge kommt, wenn über das Grundangebot hinaus Zusatzbestellungen vorgenommen werden. Da die Betriebsleistungen sowohl auf der Rhönbahn als auch auf der Vogelsbergbahn verringert werden und alle bisherigen Leistungen zum Grundangebot gehören, wird dies nicht eintreten. Es muss jedoch bei den Verhandlungen darauf geachtet werden, dass das Betriebskonzept so schlüssig ist, dass keine "Nachbesserungen" in den nächsten Jahren erforderlich werden. Diese Zusatzbestellungen wären dann zu 50% vom Land Hessen und zu 50% von den sie betreffenden kommunalen Gebietskörperschaften zu finanzieren. Der jeweilige kommunale Anteil der Gebietskörperschaft berechnet sich dann aus einem Umlagequotienten, der sich wie folgt zusammensetzt: Einwohner 16,67 %, Haltestellen-Halte 66,67 % und Betriebsleistung 16,67%.

In der Vergangenheit hat die Stadt Fulda auf diesen Linien keinerlei Zusatzbestellungen vorgenommen, so dass derzeit auch keine Finanzierungsleistungen erfolgen.

Anlage Resolution aus dem Vogelsberg

Anlieger der Vogelsbergbahn fühlen sich vom RMV im Stich gelassen

Bürgermeister Matthias Weitzel (Mücke) als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Nahverkehr (AGNV) für die Vogelsbergbahn hatte alle betroffenen Städte, Gemeinden und die Landkreise zu einer Zusammenkunft eingeladen, um über die bekannt gewordenen Streichungen vieler Zugverbindungen auf der Bahnstrecke zwischen Gießen - Alsfeld - Lauterbach - Fulda zu beraten. Vor dem Hintergrund der anstehenden Kürzungen von Regionalisierungsmitteln des Bundes, die teilweise zur Finanzierung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bereit gestellt werden, muss der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zahlreiche Schienenverbindungen auf mehreren Strecken kürzen. Die für das Jahr 2007 fehlenden Regionalisierungsmittel belaufen sich für den RMV auf 33 Millionen Euro; hiervon sollen ca. 10 Millionen Euro durch Leistungsreduzierung im SPNV eingespart werden. Der Zwang zu Einsparungsmaßnahmen durch die Kürzungen der Regionalisierungsmittel wird von den Mitgliedern der AGNV durchaus akzeptiert. Allerdings wenden sich die Beteiligten entschieden gegen die eklatanten Ungerechtigkeiten, die der RMV bei der Zuordnung von Fahrplanreduzierungen auf den einzelnen Strecken vorsieht. So sollen für das Fahrplanjahr 2007 ca. 780.000 Zugkilometer auf 23 Strecken gestrichen werden. Auf die Vogelsbergbahn entfallen davon allein 111.000 Zugkilometer, also ca. 1/7 der vorgesehenen Reduzierungen.

Die Anliegerkommunen der Vogelsbergbahn, vertreten durch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Herrn Landrat Rudolf Marx (Vogelsbergkreis) fassten gemeinsam eine Resolution, die den RMV-Aufsichtsratsmitgliedern und der RMV-Geschäftsführung noch vor der anstehenden Aufsichtsratssitzung unterbreitet wird:

Resolution der AGNV Vogelsbergbahn

Die Vogelsbergbahn ist die wichtigste Ost-West-Schienenverbindung im mittelhessischen Raum und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Daseinsvorsorge der Bevölkerung. Sie bindet die Region an die Oberzentren Fulda und Gießen an. Darüber hinaus bestehen in Gießen gute Anschlussverbindungen mit schnellen Zügen ins Rhein-Main-Gebiet und in Richtung Köln. In Fulda wird die Vogelsbergbahn an den Fernverkehr (IC, ICE) angebunden.

Für den Vogelsbergkreis ist sie die einzige Schienenstrecke. Hier bildet die Vogelsbergbahn mit ihrer hohen Flächenerschließung das Rückgrat des ÖPNV, da eine alternative ÖPNV-Erschließung mit dem Bus aufgrund der topographischen und siedlungsstrukturellen Gegebenheiten (keine Parallelstraßen zur Bahn vorhanden) nur unter großen finanziellem Aufwand zu gewährleisten ist.

Die Vogelsbergbahn stellt ein zuverlässiges Angebot für die Berufs- und Ausbildungspendler entlang der Strecke bis hinein ins Rhein-Main-Gebiet dar. Es bestehen vielfältige Verkehrsbeziehungen zu den Schulstandorten Gießen, Grünberg, Amöneburg und Kirchhain (über Nieder-Gemünden), Alsfeld, Lauterbach und Fulda. Darüber hinaus übernimmt die Vogelsbergbahn während der Woche und am Wochenende ("Vulkan-Express") eine Zu- und Abbringerfunktion zu den vorhandenen Lokal- und Regionallinien.

Wir fordern:

1. Frühzeitige Einbeziehung der AGNV bei Planungen zu Neukonzepten auf der Vogelsbergbahn durch Offenlegung der Basisdaten

2. notwendige Einschränkungen des Fahrplanangebots auf alle Strecken im Verbundsgebiet zu verteilen und Strecken in ländlichen Gebieten nicht über Gebühr zu belasten

3. eine Ausschreibung der nachgefragten Leistungen um eine dauerhafte Sicherung der Strecke und marktgerechte Konditionen durch Wettbewerb zu erreichen


Darüber hinaus sollten bei der weiteren Planung die folgenden für die Attraktivität des Angebots wesentlichen Punkte beachtet werden:

1 . Erhalt der zurzeit vorhandenen Umstiegsknoten in Lauterbach und in Mücke, und den damit gut darauf abgestimmten Anschlüssen des Busnetzes und des AST zur Vogelsbergbahn.

2. Zeitnahe Sicherstellung der Schülerbeförderung an den Schulstandorten Gießen, Grünberg, Alsfeld, Lauterbach und Fulda durch Anfahrten zur 1. Std., 2. Std. und nach der 4., 6., Std. und 8. Std.

3. Bereitstellung von Schienenersatzverkehrsleistungen in Tagesrandlagen und Zwischenlagen

4. Durchbindung der Züge von Gießen nach Mücke und von Fulda nach Alsfeld

5. Integrale Taktverkehre unter Berücksichtigung der geeigneten Kreuzungsbahnhöfe

6. Zwei Verbindungen auf der Relation Alsfeld - Frankfurt mit einer Fahrzeit unter zwei Stunden in der morgendlichen Hauptverkehrszeit (Ankunft Frankfurt zwischen 7:30 Uhr und 8:15).

7. Zusätzliche RE-Halte in Nieder-Gemünden und in Gießen Licher Straße.

8. Verbesserung der Anschlusssituation von und zur Vogelsbergbahn an die Linie 51 Fulda Bad Hersfeld.

9. Generelle Verbesserung der Anschlusssituation von und zur Vogelsbergbahn am Bahnhof Fulda

'Anlage 2

Es folgen Auszüge aus dem aktuellen Fahrplan und die angezeichneten Streichungen

[Bearbeiten] Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. die geplante Novellierung des Hess. Naturschutzgesetzes

Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. Juni 2006 zu der von der Hessischen Landesregierung geplanten Novelle des Hessischen Naturschutzgesetzes'

Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke


Frage 1:

Welche Auswirkungen auf den Natur und Landschaftsschutz - auch auf die Ausgleichsmaßnahmen - wird in Fulda der geplante Wegfall des Schutzes für Streuobstwiesen, Alleen, Feldgehölze, Hohlwege und Trockenmauern haben?

Antwort:

Die Hessische Landesregierung hat am 10 Mai 2006 den Entwurf zur Neufassung des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) in den Landtag eingebracht. Ein wesentliches Ziel der Gesetzesnovelle besteht darin, den gesetzlichen Biotopschutz auf die bundes- und europarechtlichen Vorgaben zu beschränken. Dies wird unterstützt.

Es handelt sich bei der oben angefragten Gesetzesnovelle um eine sehr komplexe Angelegenheit. In der Anfrage können nur exemplarische Hinweise gegeben werden:

Bisher sind z. B. gemäß HENatG einige für das Land Hessen wichtige und regionaltypische Biotoptypen wie Hohlwege, Alleen sowie im Außenbereich Trockenmauern, Feldgehölze, Streuobstbestände und landschaftsprägende Einzelbäume über die rahmenrechtlichen Vorgaben hinaus gesetzlich geschützt. Dies wird künftig nur noch auf kommunaler Ebene zu regeln sein.

Allerdings bestehen weiterhin Schutzmöglichkeiten im Rahmen des Artenschutzes, soweit in den betreffenden Lebensräumen seltene oder gefährdete Tier- oder Pflanzenarten vorkommen. Ferner gilt auch weiterhin, dass für die Beseitigung der vorgenannten Biotoptypen im Rahmen der Bauleitplanung über die Eingriffsregelung ein entsprechender Ausgleich oder Ersatz geschaffen werden muss. Im Gegensatz zur bisherigen gesetzlichen Regelung kann die Stadt Fulda jedoch künftig aufgrund der grundgesetzlichen Planungshoheit selbst entscheiden, ob sie die betreffenden Biotoptypen erhalten möchte. In Fulda werden im Rahmen von Verfahren Bewertungen durchgeführt und Ausgleiche angeboten.

Verschiedene Entbürokratisierungen werden von den Kommunen positiv aufgenommen, z. B. dass die Bauleitplanung nicht mehr jeweils eine eigenständige Landschaftsplanung erhält, sondern diese künftig Teil der Flächennutzungspläne zu sein hat. Insbesondere in der Stadt Fulda wird dies begrüßt, da die Stadt über einen besonders qualifizierten Landschaftsplan verfügt. Somit wird das Bebauungsplanverfahren eigenständiger und schneller. Darüber hinaus werden künftig hin Bebauungspläne der Umweltprüfung unterliegen und somit eine komplexere Behandlung von Umweit- und Naturfragen im Kontext möglich sein. Auch die Frage der entbehrlichen Teillöschungsverfahren in Landschaftsschutzgebieten wird begrüßt, da die naturschutzrechtlichen Belange trotzdem gegeben sind. Ob der Grundsatz der möglichen Bekämpfung sogenannter innovativer Arten (Herkulesstauden etc). Wirksamkeit entfaltet, sei dahingestellt. Auch die Bündelung naturschutzrechtlicher Entscheidungen in Grund- und Rechtsverordnungen ist sinnvoll, wie auch andere bürokratische Hürden im baulichen und gestalterischen Vollzug. Die Verschiebung des Rechtsvollzugs zum Schutze bestimmter Biotope in gemeindliche Satzungen ist ambivalent. Hier wird zumindestens der Vollzug auf die gemeindliche Ebene verlagert, siehe oben. Es ergeben sich bei den Städten und Gemeinden noch Unsicherheiten über die rechtliche Ausfüllung dieses Tatbestandes, wie wohl diese in Absatz 1, Satz 2 in Anlehnung an § 29, Absatz 1, Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz nunmehr näher definiert ist. Auch die Beteiligung der Naturschutzverbände wird folgendermaßen neu definiert:

1 . im Rahmen der Rechtssetzung bei Vorbereitung von Verordnung und anderen im Rang unter dem Gesetz stehenden Vorschriften

2. bei der Vorbereitung des Landschaftsprogrammes und der Landschaftsplanung

3. bei Vorbereitung von Plänen nach § 35 Absatz 1, Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz

4. bei der Vorbereitung öffentlicher Programme zur Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen

5. bei der Befreiung von Verboten und Geboten zum Schutz von Naturschutzgebieten usw.

6. bei den Behörden des Landes durchzuführenden Planfeststellungsverfahren von Vorhaben, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind.

In Fällen, in denen keine oder nur geringfügige Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu erwarten sind, kann von einer Mitwirkung nunmehr abgesehen werden. Hier ist eine Definition der oberen Naturschutzbehörde erforderlich. Bei uns im Hause wird weiterhin integrativ gearbeitet.

Konkrete Auswirkungen auf den Natur und Landschaftsschutz durch die geplante Gesetzesnovelle sind derzeit nicht absehbar. Klar ist jedoch, dass Zuständigkeiten auf die kommunale Ebene abgeschichtet werden.

Konsequenzen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind durch die Neufassung des HENatG nicht zu erwarten, da deren Schutz und Erhalt über die Instrumente wie die Eingriffsgenehmigung oder entsprechende Festsetzung in Bebauungsplänen weiterhin sichergestellt ist.


Frage 2:

Wird der Magistrat versuchen seinen Einfluss auf die Landesregierung dahingehend nutzen, dass von dieser geplanten Aushöhlung des Naturschutzes Abstand genommen wird?

Antwort:

Die Hessische Landesregierung ist in der Gesetzgebung souverän. Im Vorfeld von Gesetzesvorhaben werden jedoch grundsätzlich von den Vorhaben Betroffene und ihre Interessenvertretungen informiert und um Stellungnahme gebeten. Magistrat und Stadtverwaltung sind durch den Hessischen Städtetag und das Regierungspräsidium Kassel seit Mitte des Jahres 2005 über die geplante Novelle, mit der das Naturschutzrecht "verschlankt" und der "Vollzug vereinfacht" werden soll, informiert. Über diese Institutionen wurden der Landesregierung bereits in verschiedenen Gremien Anregungen und Bedenken zu dem Vorhaben übermittelt. Dazu gehörte u. a. der Wunsch der Unteren Naturschutzbehörden die in § 15d, Abs. 1, Satz 6 des geltenden Gesetzes genannten schützenswerten Biotoptypen (Hohlwege, Alleen sowie im Außenbereich Trockenmauern, Feldgehölze, Streuobstbestände und landschaftsprägende Einzelbäume) in § 31 "Gesetzlich geschützte Biotope" der Novelle zu übernehmen nehmen, aber auch Hinweise auf Zuständigkeiten und sinnvolle Regelungsansätze.

Im Rahmen des Hessischen Städtetages hat sowohl der Arbeitskreis Umwelt- und Natur getagt, als auch der Planungsausschuss. In den ersten Empfehlungen sind sich die Ausschüsse bisher einig. Eine abschließende Stellungnahme ist noch nicht erarbeitet, sondern derzeit in Abstimmung mit den beteiligten Fachleuten in Arbeit. Grundsätzlich wird die Vereinfachung von Gesetzesgrundlagen im Sinne von mehr Handlungsfreiheiten der Städte und Gemeinden begrüßt. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass ein ausgepegeltes Verhältnis zwischen inhaltlichen Setzungen und formellem Vollzug bestehen bleibt und nicht allein zu Lasten der Gemeinden - vor allem im Vollzug - geht. Dies im Sinne sowohl der Sache, des Schutzes von Natur und Landschaft, aber auch im Sinne des Konnexitätsprinzipes.


Fulda, 10. Juli 2006

[Bearbeiten] Anfrage der Wählergruppe DIE LINKE. Offene Liste betr. Veröffentlichung von Niederschriften und Beschlüssen

Anfrage: Veröffentlichung von Niederschriften und Beschlüssen Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 10. Juli 2006:

Betreff: Veröffentlichung von Niederschriften und Beschlüssen

Fulda, den 23.6.06

Die LINKE.Offene Liste fragt den Magistrat:

1. Wo und wann sind die Niederschriften und Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung des letzten halben Jahres veröffentlicht worden?

2. Welche Gründe sprechen gegen die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen auf den Webseiten der Stadt?


In vielen hessischen Städten können Bürger die Protokolle der Stadtverordnetensitzung auf Verlangen/Nachfragen einsehen. In anderen Städten wie z.B. Marburg, Frankfurt und in kürze auch Gießen sind diese sogar auf der städtischen Internetpräsenz für jeden abrufbar.


Anfrage der Wählergruppe DIE LINKE. Offene Liste betr. die Veröffentlichung von Niederschriften der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung

Antwort von Oberbürgermeister Gerhard Möller

Frage 1 :

Wo und wann sind die Niederschriften und Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung des letzten halben Jahres veröffentlicht worden?

Antwort:

Hinsichtlich der Veröffentlichung der Niederschriften der Stadtverordnetenversammlung gelten die Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. der Geschäftsordnung der Stadterordnetenversammlung der Stadt Fulda.

Gem. § 61 Abs. 3 HGO i. V. m. § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Iiegt die Niederschrift drei Tage vor der nächsten Sitzung im Büro der Stadtverordnetenversammlung und während der nächsten Sitzung zur Einsicht aus. Darüber hinaus wird gem. § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung allen Stadtverordneten eine Abschrift der Niederschrift zugeleitet.

Eine weitere, über die gesetzliche Vorgabe hinausgehende Veröffentlichung erfolgt nach derzeitigem Stand nicht.

Darauf hinzuweisen ist, dass die Veröffentlichung von Niederschriften in Internetauftritten anderer Städte in der Regel mit der Software zur Abwicklung des Sitzungsdienstes verknüpft ist.

Frage 2:

Welche Gründe spechen gegen die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen auf den Webseiten der Stadt?

Antwort:

Die Stadt Fulda führt derzeit eine neue Version des bislang eingesetzten Sitzungsdienstprogramms - SD-office - ein. Das neue Programm - SD-Net - beinhaltet die Möglichkeit, per Internet die Einladungen, Tagesordnungen und Niederschriften der städtischen Gremien einzusehen.

Sobald die Einführungsphase abgeschlossen ist, kann über eine Verknüpfung mit den Webseiten der Stadt entschieden und damit auch eine Veröffentlichung der o. g. Daten ermöglicht werden.

Fulda, 03.07.2006

[Bearbeiten] Links


[Bearbeiten] Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Bibliotheken für ganztägig arbeitende Schulen

Antwort von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel auf die Anfrage der Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betr. Bibliotheken für ganztägig arbeitende Schulen in der Stadtverordnetenversammlung am 10.07.2006

Nach den Richtlinien für ganztägig arbeitende Schulen soll den Schülerinnen und Schülern eine ergänzende Förderung und ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot geboten werden. Zu den Bedingungen einer ganztätig arbeitenden Schule zählen

  • das Angebot eines warmen Mittagsessens
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Aufenthaltsräume
  • Förderunterricht und Wahlangebote
  • Betreuungsangebote.

Der Schulträger hat hierfür die räumlichen und sachlichen Voraussetzungen sicherzustellen.

Entsprechend den pädagogischen Konzepten der Astrid-Lindgren-Schule und der Bardoschule werden vom Schulträger die Voraussetzungen geschaffen, um zum Schuljahresbeginn 2006/07 mit der pädagogischen Mittagsbetreuung zu beginnen.

Für die Grundschüler der Bardoschule ist eine kleine Bibliothek vorhanden, die im Zuge der Einrichtung des Ganztagsangebotes erweitert und in den Folgejahren sukzessiv ausgebaut werden soll.

Im Rahmen des Neubaues der Schule auf der Fulda-Galerie werden die Räume für die pädagogische Mittagsbetreuung geschaffen. Ferner wird dort eine Stadtteilbibliothek eingerichtet, die auch den Schülerinnen und Schülern der Schule zugänglich sein wird. An der Astrid-Lindgren-Schule ist bereits eine kleine Bibliothek vorhanden, die von allen Schülern genutzt werden kann.

[Bearbeiten] Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. die Unterrichtsaufnahme in der neuen Schule in der Fulda Galerie

Antwort von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel auf die Anfrage der Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betr. die Unterrichtsaufnahme in der neuen Schule in der Fulda-Galerie in der Stadtverordnetenversammlung am 10.07.2006

Die städtischen Körperschaften haben sich im vergangenen Jahr einstimmig dafür ausgesprochen, im neu entstehenden Stadtteil Fulda-Galerie eine neue Schule zu bauen. Der Entwicklung entsprechend wird die Schule zunächst als zweizügige, d. h. 8 Klassen, im Endstadium der Bebauung des Stadtteils als dreizügige Zweigstelle, d. h. 12 Klassen, der Astrid-Lindgren-Schule geführt.

Im August des vergangenen Jahres wurde mit dem Bau der Schule begonnen. Trotz des langen und strengen Winters konnte am 03. Mai 2006 das Richtfest gefeiert werden. Die Innenausbauarbeiten gehen derzeit zügig voran. Von der Projektgesellschaft Fulda-Galerie wird versichert, dass der Schulbetrieb in der neuen Schule pünktlich zum Schuljahresbeginn 2006/07 aufgenommen werden kann; d.h. die benötigten Klassen, Turnhalle und Betreuungsräume stehen dann zur Verfügung.

Unabhängig davon sind noch Restarbeiten im Gebäude, die den Schulbetrieb nicht stören, durchzuführen. Die Außenanlagen der Schule werden zum Schuljahresbeginn 2006/07 leider noch nicht fertiggestellt sein.

[Bearbeiten] Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Straftaten während der Fußballweltmeisterschaft

Antwort von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel auf die Anfrage der Stadtverordnetenfraktion Bündnis 901 Die Grünen betr. Straftaten während der Fußballweltmeisterschaft am 10.07.2-006

Im Rahmen des ordnungsrechtlichen Zuständigkeitsbereiches der Stadt Fulda sind keine Verfahren mit einem rechtsradikalen oder ausländerfeindlichem Hintergrund bekannt.

Straftaten im Zusammenhang mit rechtsradikalen oder ausländerfeindlichem Hintergrund sind Aufgabe der Polizei, die nach unserem Kenntnisstand entsprechend präventiv entgegenwirkt.

Neben den präventiven Maßnahmen führt die Polizei derzeit Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang durch.

[Bearbeiten] Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. den Bewuchs im Rand des Schlossgartenspielplatzes

Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtverordnetenfraktion vom 26.06.2006 bezüglich den Schlossgartenspielplatz im Bereich der Neubaumaßnahme Lebensart Wohnen + Am Schlossgarten


Antwort von Stadtbaurätin Cornelia Zuschke


Frage 1:

Wird die Spielplatzfläche eingeschränkt, wo genau verläuft die Grenze zu der verkauften Fläche?

Antwort:

Die heutige Spielplatzfläche, die im Westen mit einem Klettergerüst und einer Rutsche den Endpunkt des heutigen Spielplatzes markiert, wird durch den geplanten Neubau nicht eingeschränkt. Die Spielplatzfläche ist von der neuen Grundstücksgrenze ca. 5 m entfernt, so dass auch der vorhandene Baumbestand im diesem Bereich noch erhalten werden kann. Der geplante Neubau wird in diesem Bereich ca. 10 m Abstand zur heutigen Spielplatzfläche einhalten.


Frage 2:

Wie werden diese beiden Nutzungen (Spielen und Wohnen) optisch (und akustisch) voneinander getrennt?

Antwort:

Das Neubauvorhaben umfassend muss aus feuerpolizeilichen Gründen eine Feuerwehrumfahrt zur Sicherung eines Feuerwehreinsatzes im Notfall angelegt werden. Diese Fläche wird zwischen dem Spielplatz und dem Baukörper liegen. Angrenzend an diese Fläche soll eine Randeingrünung erfolgen, so dass hier eine optische Trennung zwischen dem Spielplatzbereich und den angrenzenden Freiräumen des Neubauvorhabens entstehen wird. Eine "akustische" Trennung stellen die Außenwände des Bauvorhabens mit ihren Fensteröffnungen dar. Wohnen am Schlossgarten heißt auch Kontakt mit erholungsbedürftigen Menschen, mit Großen und Kleinen.


Frage 3:

Ist gewährleistet, dass bei der Vermarktung der Wohnflächen deutlich herausgestellt wird, dass sich in unmittelbarer Nachbarschaft ein öffentlicher Spielplatz befindet, damit bereits im Vorfeld Interessenkonflikte vermieden werden?

Antwort:

Die Käufer von Eigentumswohnungen im Projekt der Firma Lebensart GmbH & Co.KG werden über umfangreiches Prospektmaterial sowie die im Rahmen der bisherigen Planungen erstellten Modelle über die Lage und das Umfeld der Wohnungen informiert. Der öffentliche Kinderspielplatz ebenso wie die benachbarte Minigolfanlage und die restlichen Bereiche des Schlossgartens werden auch in Zukunft nach der Realisierung des Projekts der Bevölkerung uneingeschränkt im Rahmen der bisherigen Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass in diesem Projekt nicht nur Wohnungen für ältere Menschen angeboten werden, sondern auch Familien mit Kindern sich für Wohnungen in dem Projekt bereits interessiert haben, so dass die mit einer bestimmungsgemäßen Nutzung eines Kinderspielplatzes verbundenen Beeinträchtigungen oder Geräuschentwicklungen durchaus bekannt sind. Darüber hinaus hat auch die höchstrichterliche Rechtsprechung in mehreren Entscheidungen bezüglich der bestimmungsgemäßen Nutzung eines Kinderspielplatzes ausgeführt, dass die Geräusche, die von spielenden Kindern ausgehen, zu den sogenannten sozialadäquaten Geräusche gehören, die grundsätzlich sowohl in Reinen als auch in Allgemeinen Wohngebieten zu dulden und hinzunehmen sind.

Insofern sieht der Magistrat in der Nachbarschaft zwischen vorhandenem öffentlichen Kinderspielplatz und den künftigen Bauprojekten kein Konfliktpotenzial.

Fulda, 10. Juli 2006

[Bearbeiten] Anträge

1. Antrag der SPD-Fraktion betr. die Sicherung von Interessen der Stadt durch städtebauliche Verträge in den Haupt- und Finanzausschuss und Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr

2. Antrag der SPD-Fraktion betr. die Sanierung von Straßen im Stadtgebiet Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr

3. Antrag der SPD-Fraktion betr. die Einrichtung einer Ampelanlage an der Kreuzung Mainstraße/Ronsbachstraße Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr

4. Antrag der SPD-Fraktion betr. die flächendeckende Einrichtung von "DSL" Haupt- und Finanzausschuss und Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr

5. Antrag der CDU-Fraktion betr. die Hinweisbeschilderung auf der A 66 von Frankfurt nach Fulda Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr

6. Antrag der CDU-Fraktion betr. die Beleuchtung der Fußgängerunterführung unter der Bardostraße Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr

7. Antrag der CWE-Fraktion betr. den Grundsatzbeschluss zur Randbebauung und Gestaltung des Universitätsplatzes Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr

8. Antrag der Wählergruppe Die LINKE. Offene Liste betr. Nichtbefassung bezüglich des Änderungsantrages zur Satzung des Denkmalbeirates

Der Antrag wird unmittelbar in der Sitzung behandelt!

9. Antrag der Partei Die Republikaner betr. die Einrichtung einer "Blauen Papiertonne" Umweltausschuss

10. Antrag der Fraktion Biindnis 90/Die Grünen betr. die Radwegelücken zwischen der Innenstadt und der Auffahrt zum Milseburg-Radweg Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr

11. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Gefahrstellen der in das Schulviertel führenden Radwege Schul-, Kultur- und Sportausschuss und Ausschuss für Bauwesen, Stadtplanung, Wirtschaft und Verkehr

12. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Öffnung des Pausenhofes der Domschule zu unterrichtsfreien Zeiten

Schul-, Kultur- und Sportausschuss

13. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Bürgerversammlungen zur Umgestaltung des Universitätsplatzes und angrenzender Bereiche

Haupt- und Finanzausschuss

Zur Kenntnis genommen

[Bearbeiten] Beschlüsse

[Bearbeiten] Ergänzungssatzung der Stadt Fulda, Stadtteil Lehnerz "Am Blumenweg"

64/2006 SVV

Ergänzungssatzung der Stadt Fulda, Stadtteil Lehnerz ,,Am Blumenweg gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches

  • Beschluss über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3(1) BauGB;
  • Beschluss über die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden gemäß § 4(1) BauGB;
  • Beschluss über die Offenlegung gemäß §§ 3(2) u. 4(2) BauGB.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Offenlegung der Ergänzungssatzung im Stadtteil Lehnerz "Am Blumenweg" mit integriertem Landschaftsplan gemäß §§ 3(2) u. 4(2) BauGB.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst den bisherigen Sportplatz (Flurstück 240/19) und einen Teilbereich der Flurstücke 19/22 und 19/31 (alle Flur 12, Gemarkung Lehnerz). Die Größe des Plangebietes umfasst eine Fläche von ca. 0,72 ha.

52 Ja-Stimmen), 4 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

[Bearbeiten] Bebauungsplan Nr. 31, Änd. 1 "Verlängerte Buttlarstraße"

139/2006 SVV

Bebauungsplan Nr. 31, Änd. 1 "Verlängerte Buttlarstraße" der Stadt Fulda im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

Aufstellungsbeschluss, Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (1), 3 (2) u. 4 (2) BauGB.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Herz-Jesu Krankenhaus als Änderung Nr. 1 im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB und die Offenlegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen.

Der Änderungsbereich hat eine Größe von 660 qm und betrifft das Flurstück 9 / 5, Flur 9 in der Gemarkung Fulda.

36 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 8 Stimmenthaltung(en)

[Bearbeiten] Bebauungsplan Industriepark Fulda West

144/2006 SVV

Bebauungsplan Nr. 102, Änderung Nr. 7 'Industriepark Fulda - West' im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

Aufstellungsbeschluss, Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (1), 3 (2) u. 4 (2) BauGB.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.1O2 'Industriepark Fulda - West' als Änderung Nr. 7 im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB, sowie die Offenlegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen.

Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 4,8 ha und umfasst rund 30 Flurstücke in der Gemarkung Malkes, Flur 2 und Flur 4. Die einzelnen Flurstücke sind in der Begründung zur Bebauungsplanänderung aufgeführt.

47 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)



Fortsetzung der Berichterstattung über Diskussionen zu den einzelnen Punkten wird noch ergänzt




siehe auch



[Bearbeiten] Weblinks

Beispiel eines im Internet veröffentlichten Wortprotokolls einer Sitzung der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung [19]

Persönliche Werkzeuge