Videoüberwachung

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*4.7.08 Datenschutzbeauftragte: Drei Kameras bei Rübsam & Co. sind unzulässig [http://www.osthessen-news.de/beitrag_A.php?id=1152103]
*10.4.08 „Kein Film fürs Kino“ - IG Metall kritisiert Videokameras bei „Rübsam & Co.“ Bericht mit Videointerview [http://www.osthessen-news.de/beitrag_A.php?id=1148565]
*10.4.08 „Kein Film fürs Kino“ - IG Metall kritisiert Videokameras bei „Rübsam & Co.“ Bericht mit Videointerview [http://www.osthessen-news.de/beitrag_A.php?id=1148565]
* Presseerklärung der [[IG Metall]] Rübsam & Co. Metallwaren GmbH bespitzelt Mitarbeiterhttp://www.igmetall-hanaufulda.de/index.php?option=com_content&task=view&id=61&Itemid=42
* Presseerklärung der [[IG Metall]] Rübsam & Co. Metallwaren GmbH bespitzelt Mitarbeiterhttp://www.igmetall-hanaufulda.de/index.php?option=com_content&task=view&id=61&Itemid=42

Version vom 22:38, 5. Jul. 2008

Aktuelles

Der Stern brachte eine Serie zur Videoüberwachung von Mitarbeitern bei LIDL, kurz darauf berichtete der Spiegel zu Überwachungsmaßnahmen von Betriebsräten und Mitgliedern der DKP durch ein Detektivbüro. Die SIEMENS Cheftage hat die Überwachung beauftragt.

Auch im Landkreis Fulda gibt es Firmen, die ihre Mitarbeiter beschnüffeln. Einen krassen Fall deckte die IG Metall bei der Firma Rübsam & Co in Sargenzell auf. In dem am 30 Juli 2007 ausgeängten Text am schwarzen Brett heißt es: „Ab sofort wird der gesamte Betrieb mit Kameras überwacht!“,

Medien

  • 4.7.08 Datenschutzbeauftragte: Drei Kameras bei Rübsam & Co. sind unzulässig [1]
  • 10.4.08 „Kein Film fürs Kino“ - IG Metall kritisiert Videokameras bei „Rübsam & Co.“ Bericht mit Videointerview [2]
  • Presseerklärung der IG Metall Rübsam & Co. Metallwaren GmbH bespitzelt Mitarbeiterhttp://www.igmetall-hanaufulda.de/index.php?option=com_content&task=view&id=61&Itemid=42


Anfang 2001 begann die Diskussion um die Überwachungskammera auf dem Fuldaer Bahnhofplatz, laut Fuldaer Zeitung vom 13.06.2003 "Modellcharakter in Hessen". Grund genug für uns hier einiges an Material zum Thema Videoüberwachung in und um Fulda sowie Videoüberwachung allgemein zusammen zu tragen.

Inhaltsverzeichnis

April 2006 - Kamera im Magistratssitzungszimmer des Stadtschlosses

Am 22.03.2006 wurde von einer Delegation des hessischen Datenschutzbeauftragten eine Kamera im Stadtschloss entfernt. Dieser Vorfall wurde zunächst von der FZ mit der gebotenen Kritik, die bei Verletzung eines Grundrechts (Informationelle Selbstbestimmung) angebracht ist, berichtet und kommentiert. Das letzte Wort aber hatte dann doch unser Oberbürgermeister Möller, dessen Unmutsbekundungen über die mangelnde Bereitschaft zur freundschaftlichen Zusammenarbeit seitens der Landesdatenschützer bereitwillig abgedruckt wurden.

Eine Kamera im Magistratssitzungszimmer, das ist schon ein starkes Stück. Auch wenn sie beim überraschenden Besuch des hessischen Datenschutzbeauftragten nicht eingeschaltet, wohl aber am Stromnetz angeschlossen war - es fehlte zumindest der öffentlich sichtbare Hinweis auf ihr Vorhandensein. Mag sein, dass die Dome-Kamera [4] so eingerichtet war, dass sie nur Einzelbilder lieferte und keine Videoaufzeichnungen. Aber die Blauäugigkeit gegenüber den technischen Möglichkeiten schützt vor Tadel nicht: Schließlich weiß niemand, wohin die unter Putz verlegten Kabel tatsächlich führten. Die im Stadtschloss vorgefundene Dome-Kamera ist schon von der feineren Sorte - schließlich sollte sie auch detaillierte Baupläne o.ä. projezieren helfen. Dass dies nicht wie vorgesehen funktionierte, dürfte den angeschlossenen Geräten, nicht aber ihrer eingeschränkten Funktionalität anzulasten sein. Eines aber kann keine Kamera der Welt: nämlich unterscheiden, was sie gerade aufzeichnet. Sei es das Bild des gähnenden Stadtvertreters oder die exakte Aufzeichnung des vor ihm liegenden privaten Adressbuches: wer kann wissen, worauf die Linse gerade fokussiert? Nicht ohne Grund befindet sie sich in einer Kuppel aus getöntem Glas: das Auge kann überall und nirgends sein.

Niemand hat davon gewusst - wenn auch so manchem "diese komische Kuppel" aufgefallen sein mag. Wer mit offenen Augen durch seine ordentliche Stadt geht, kann das Pendant zu der vermeintlich harmlosen "Dokumentenkamera" im Stadtschloss auf dem Bahnhofsvorplatz bewundern. Sicher sind in diesem Exemplar die Funktionalitäten zur Videoüberwachung eingeschaltet. Damit erfüllt sie ihre Funktion zur Verbesserung der Stadtkosmetik (unliebsames Volk trifft sich nun an anderen Orten) bereits durch ihre pure Anwesenheit und das Wissen darum. Man weiß, man wird beobachtet und verhält sich entsprechend unauffällig oder eben ausweichend. Es ist nun einmal so: Wer sich beobachtet fühlt, ist in der Freiheit seiner Verhaltensweisen bereits eingeschränkt, ob ihm das bewusst wird oder nicht.

Dem trug auch das Bundesverfassungsgericht Rechnung in seinem Urteil zum Volkszählungsgesetz bereits vor mehr als 20 Jahren: "Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten.

Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist." Jede Kamera ist ein subtiler Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit! Keine Kameras im öffentlichen Raum - Beachtung der Informationspflicht! Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht! (BG)

Und immer sind da Spuren...

Die Recherchen zu diesem Thema sind noch nicht abgeschlossen. Wir hoffen, in der Endfassung oder in der nächstes Ausgabe an dieser Stelle mit einem sehr interessanten Interview aufwarten zu können.

Aus Fulda Echo Nr. 1#Videokamera im Stadtschloss



Das Fulda Echo stellte folgende Fragen an den Leiter der Magistratspressestelle der Stadt Fulda, die am 1.11.06, ca. 150 Tage nach dem Einreichen der Fragen beantwortet wurden:


1.Seit wann befand sich die Kamera im Sitzungssaal?

Die Kamera befand sich seit dem Jahr 2001 im Magistratssitzungzimmer.


2.War das Steuerpult im gleichen Raum angebracht?

Ja


3.Um was für einen Kameratyp (Modell) handelt es sich?

Panasonic Combin. Camera Modell No. WV-CS 850/G


4.Wo befindet sich die Kamera jetzt?

Abmontiert in einem Lagerraum


5.Hat sich Herr XXXXXXX auch an den Datenschutzbeauftragten der Stadt gewendet? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

Er hat sich nicht an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Fulda gewendet.


6.War der Datenschutzbeauftragte beim Abbau der Kamera anwesend?

Nein.


7.Sind im Stadtschloss noch weitere Kameras im Einsatz?

Zur Sicherung der historischen Räume.

Videoüberwachung des Fuldaer Bahnhofsvorplatzes

Hünfeld

  • Vandalismus im Stadtgebiet Hünfeld. HÜNFELD. Durch Auswertung der Videoaufzeichnung und intensive Ermittlungen konnten 4 junge Männer... [3]

weitere Kameras in Fulda und Umgebung

Private Realschule
  • VideoKamerasCenthof (unterseite noch umziehen)
  • Videokamera Tunnel Weimaer Str
  • Videokamera Freibad Flieden
  • Videokamera Vonderau Museum
  • Videokamera Parkhäuser von Q-Park
  • Videokamera an den Ampelanlagen Kreuzungen Schildeckstr./Rangstraße, Frankfurter/Schildeckstr., Bardostraße
  • Mc Donalds Frankfurter Straße
  • Kaufhaus Kaufhof Galeria
  • Private Realschule


  • Im Tunnel des Milseburgradweges [4]

weitere Informationen zum Thema Videoüberwachung

Vorratsdatenspeicherung.de

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Mehr Info hier: http://www.vorratsdatenspeicherung.de

Alles zur Demonstration April 2007 (Fotos, Reden, Presse) hier: [[5]]

Auch Fuldaer waren an der Demo in Frankfurt im April 2007 beteiligt


rechtliche Grundlagen

Politik

Hessen plant massive Ausweitung der Videoüberwachung: Die hessische Innenstaatssekretärin Oda Scheibelhuber (CDU) forderte auf einem Nahverkehrs-Fachkongress in Frankfurt jetzt ein dauerhaftes Zugriffsrecht der Polizei auf das Videonetz der Verkehrsbetriebe in Hessen. Es sei zwingend notwendig, dass die Polizei auch Bilder aus privaten Überwachungsanlagen auswerten kann, erklärte Scheibelhuber. Zudem müsse die Videoüberwachung "deutlich ausgebaut werden". [6]


  • Roland Koch - Regierungsprogramm 2003-2008 Auszüge: "Wir wollen das Straßenkriminalität und Wohnungseinbrüche im Jahr 2015 nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Bis dahin sollen Videoanlagen auf öffentlichen Plätzen überall dort wo es notwendig ist, installiert und alle Wohnungen in Hessen technisch gesichert sein; gestohlende Autos sollen mit Hilfe eines weiterentwickelten wieder gefunden werden können.", "Wir werden Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten mit kommunaler Beteiligung weiter ausbauen. Zudem sollen weitere mobile und temporär einsetzbare Videoanlagen zur Beobachtung von Kriminalitätsschwepunkten eingesetzt werden."

Datenschützer

"Der oberste hessischer Datenschützer warnte auch vor einer Ausweitung der Videoüberwachung. An gewissen Stellen sei der Einsatz von Kameras sinnvoll, verhindere aber nicht unbedingt Verbrechen, erklärte Ronellenfitsch. «Die richtigen Verbrecher werden sich der Kameraüberwachung entziehen.» Auch der jüngste Fall in Leipzig, als ein neunjähriger Junge vermutlich von einem Kinderschänder getötet wurde, habe sich mit Videoüberwachung nicht verhindern lassen." (Der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch)

sonstiges Material

Überwachung im Wohnzimmer

Durch den Verfall der Preise ist auch die Überwachung von Privat zu Privat immer mehr ein Thema...

TKG 2004 § 90 Missbrauch von Sendeanlagen (pdf)

(1) Es ist verboten, Sendeanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. Das Verbot, solche Sendeanlagen zu besitzen, gilt nicht für denjenigen, der ......

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel [8] des wiki der Linux User group Fulda [9] und steht unter CC Lizenz [10]. Auf dem LUG wiki ist eine Liste der Autoren [11] verfügbar.

Weblinks

  • http://www.foebud.org Seite mit ausführlichen weblinks: "Technische Entwicklung ist kein Naturereignis, nichts Unabwendbares. Wir alle haben Handlungsfreiheit - wir sollten also genau überlegen, wie wir möchten, daß die Welt von morgen aussieht und dann Medien und Technologie so gestalten, daß sie hilft, unsere Wünsche umzusetzen."
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