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Kategorie:Wohnen

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Die Kosten für für das Grundrecht "Wohnen" setzen sich zusammen aus den "Kaltmieten" sowie den Nebenkosten Energie, Wasser, Abwasser, Umlagen wie Versicherungen, Schornsteinfeger, Grundsteuer.
Die Kosten für für das Grundrecht "Wohnen" setzen sich zusammen aus den "Kaltmieten" sowie den Nebenkosten Energie, Wasser, Abwasser, Umlagen wie Versicherungen, Schornsteinfeger, Grundsteuer.
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Eine Anhebung der Grundsteuer B bedeutet also höhere Umlagen und Nebenkosten bei den Mieten. Bei den Konsolidierungsbeschlüssen 2010 der Stadt Fulda ist eine Anhebung der Grundsteuer B vorgesehen.
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Eine Anhebung der Grundsteuer B bedeutet also höhere Umlagen und Nebenkosten bei den Mieten. Bei den [[Stadtverordnetenversammlung Juni 2010|Konsolidierungsbeschlüssen 2010 der Stadt Fulda]] ist eine Anhebung der Grundsteuer B vorgesehen.
Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem jeweils maßgebenden Hebesatz, der von der Stadt Fulda in der Haushaltssatzung festgelegt wird. Der Hebesatz betrug 1991 bis 2004 295 v.H, 2005 bis 2010 315 v.H. und soll auf 330 v.H. angehoben werden (fast 11,7% zu 2004)
Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem jeweils maßgebenden Hebesatz, der von der Stadt Fulda in der Haushaltssatzung festgelegt wird. Der Hebesatz betrug 1991 bis 2004 295 v.H, 2005 bis 2010 315 v.H. und soll auf 330 v.H. angehoben werden (fast 11,7% zu 2004)

Version vom 10:16, 3. Jul. 2010

Themen rund ums Wohnen.

Die Kosten für für das Grundrecht "Wohnen" setzen sich zusammen aus den "Kaltmieten" sowie den Nebenkosten Energie, Wasser, Abwasser, Umlagen wie Versicherungen, Schornsteinfeger, Grundsteuer.

Eine Anhebung der Grundsteuer B bedeutet also höhere Umlagen und Nebenkosten bei den Mieten. Bei den Konsolidierungsbeschlüssen 2010 der Stadt Fulda ist eine Anhebung der Grundsteuer B vorgesehen. Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem jeweils maßgebenden Hebesatz, der von der Stadt Fulda in der Haushaltssatzung festgelegt wird. Der Hebesatz betrug 1991 bis 2004 295 v.H, 2005 bis 2010 315 v.H. und soll auf 330 v.H. angehoben werden (fast 11,7% zu 2004)

Gleichzeitig plant die Bundesregierung eine Kürzung des Wohngeldes um 40%.

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