Stadtverordnetenversammlung Oktober 2006

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(=Anfrage SPD: Weiche finanziellen Auswirkungen hat das Familienprogramm der Hess. Landesregierung auf die Stadt Fulda)
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=====Anfrage SPD: Weiche finanziellen Auswirkungen hat das Familienprogramm der Hess. Landesregierung auf die Stadt Fulda=====
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(Auf Nachfrage wurde erläutert, dass mit dem Familienprogramm das Bambini-Programm gemeint sei).
(Auf Nachfrage wurde erläutert, dass mit dem Familienprogramm das Bambini-Programm gemeint sei).
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Im Bereich der Betreuung für Kinder unter drei Jahre läuft die Umsetzung ja bereits seit o.g. Magistratsbeschluss. Regelmäßig, d.h. jährlich wird der Bedarf mit den freien Trägem abgestimmt und das Angebot entsprechend angepasst.
Im Bereich der Betreuung für Kinder unter drei Jahre läuft die Umsetzung ja bereits seit o.g. Magistratsbeschluss. Regelmäßig, d.h. jährlich wird der Bedarf mit den freien Trägem abgestimmt und das Angebot entsprechend angepasst.
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'''Besucheranmerkung''': Diese Anfrage wurde seitens der SPD schon bei der [[Stadtverordnetenversammlung September 2006]] gestellt und beantwortet, dennoch wurde sie noch einmal behandelt. (?)

Version vom 20:40, 17. Nov. 2006

Die Unterschriftenlisten des Fuldaer Aktionsbündnis gegen Neonazis werden vor der Sitzung 17.30 Uhr in einem Empfang dem Oberbürgermeister Gerhard Möller überreicht. Die Teilnehmer des Bündnisses sind eingeladen. Nach der Übergabe überbringt Herr Thomas Bach (CDU Stadtverbandsvorsitzender) den Anwesenden die Nachricht vom Tode des beeindruckenden Redners Peter Gingold, der am Tag zuvor verstorben ist. Alle halten eine Weile inne und gedenken des Verstorbenen.

Bild:Unterschriftenokt06.jpg

Die Stadtverordnetenversammlung wird im Zeichen der Einbringung des Haushaltes 2007 stehen.

Einladung

Tagesordnung I

1. Haushaltsplan 2007 einschließlich des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes 'Parkstätten, Gas und Wasser Fulda"

2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Juni 2001 204/2006

3. Wahl von 7 sachkundigen Einwohnern in die Friedhofskommission 247/2006

4. Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge - SV 30.10.06 246/2006

Tagesordnung II

5. #Jahresrechnung 2004 94/2006

6. Satzung über die Grundschulbezirke - Ergänzungen 214/2006


Beiträge Die LINKE.Offene Liste

Die letzten Sitzungen hatte Die LINKE.Offene Liste ihren Schwerpunkt auf die Thematik Hartz IV und soziale Sicherung gelegt (bisherige Anfragen). In der heutigen Sitzung soll nachgefragt werden: zu den Fuldaer Seilschaften im Denkmalbeirat, den Sorglosigkeiten der Stadt Fulda wichtige Daten für jedermann im Internet zugänglich zu halten und als Pendant zur Haushaltsrede des OB die Nachfragen, warum in 2004 weiter Personaleinsparungen vorgenommen wurden, obwohl mehr Gewerbesteuereinnahmen zu verzeichnen waren, als geplant.

Der Denkmalbeirat der ja auch nichts gegen die adecco Vorhaben an der alten Stadtmauer und dem Eingangstor zum Dombereich hatte, äußerte auch Zustimmung zum Abriss der denkmalgeschützten Turnhalle. Interessant, wer dort den Vorsitz führt, und wer den Auftrag zur Gestaltung des Universitätsplatzes erhielt.

Anfrage Denkmalbeirat

Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 25. September 2006:

Betreff: Denkmalbeirat


Fulda, den 10.9.06

Die LINKE.Offene Liste fragt den Magistrat:

1. Welche Personen hat der Magistrat für den Denkmalbeirat der Stadt Fulda benannt, welche Qualifikationen haben sie?

2. Welche Personen nehmen seitens der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien und Wählergruppierungen als beratende Mitglieder teil?

3. Wann hat sich der Denkmalbeirat für die Zeit vom 2006 bis 2011 konstituiert?

4. Wer führt den Vorsitz des Denkmalbeirates?

Antwort von Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Antwort: Zu allen vier Fragen: die Neukonstituierung des Denkmalbeirates konnte aufgrund der noch ausstehenden Bennennung der entsandten Mitglieder mit beratendender Stimme noch nicht stattfinden. (geplant für die Sv 25.09.2006). Das Gremium tagt daher noch in der bekannten alten Besetzung unter dem Vorsitz von Manfred Reith und seinem Stellvertreter Michael Mott.


Links


Aktuelle Stunde

Die LINKE.Offene Liste fragt den Magistrat:

1.) Speichert das Verlagshauses Parzeller im Auftrage der Stadt personenbezogene Daten Fuldaer Bürger. Ggf.: welche Daten sind dies?

2.) Verarbeitet das Verlagshaus Parzeller im Auftrage der Stadt personenbezogene Daten Fuldaer Bürger. Ggf.: welche Daten sind dies?

3.) Wie stellt der Magistrat fest, ob durch die bekannt gewordenen Sicherheitslücken (www.fuldainfo.de berichtete [1]) die Daten, die der Verlag im Auftrag der Stadt Fulda speichert oder verarbeitet nicht durch sog. Hacker verändert worden sind, und welche Vorkehrungen trifft die Stadt, damit die jüngst auf Fulda Info bekannt gewordenen Sicherheitslücken sich nicht zum Nachteil der Fuldaer Bürger auswirken?

4.) Welche Konsequenzen zieht der Magistrat, bzw. die von dem Vorfall direkt betroffene Magistratspressestelle aus den Sicherheitslücken des genannten Verlagshauses?


Zur Ausprache zum Tagungsordnungspunkt Schlussbericht Jahresrechnung 2004“ Stadtverordnetensitzung am 30.10.2006

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Als frischgebackener Stadtverordneter habe ich das erste mal einen sogenannten Schlussbericht zu einer Jahresrechnung gelesen. Im beratenden Ausschuss war ich überrascht, wie die Abrechnung 2004 ohne jegliche Diskussion hingenommen wurde. Für mich als Neuling war es doch erstaunlich, wie sehr eine solche Abrechnung von dem Haushaltsplan abweicht, wie er ja heute auch für das Jahr 2007 vorgestellt werden soll.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Stadtverordnete, daher möchte ich versuchen, im Folgenden kurz auf die wesentlichen Unterschiede von Planung und tatsächlich getätigten Vorgängen aus dem Jahr 2004 eingehen.

Die LINKE.Offene Liste kann nicht sagen, bei welchen Posten in der Haushaltsplanung von 2003 auf 2004 zum Beispiel bei den Personalkosten bereits eingespart werden sollte. Aber zusätzlich zu diesen geplanten Personaleinsparungen weist der Schlussbericht weitere 2 Millionen Minderausgaben aus bei den Kollginnen und Kollegen, die bei der Stadt Fulda beschäftigt sind.

Zusätzlich zu den bereits geplanten Personalkürzungen wurde gestrichen in den Bereichen:

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Bürgerbüro
  • Feuerlöschwesen
  • Hausmeister
  • Betriebsamt
  • Reinigungskräfte
  • Kindergärten
  • Musikschule.

Also alles Arbeitsplätze, bei denen sowieso schon wenig verdient wird. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Kollegen, die zu einem Stundenpreis von 7-8 Euro bei der städtischen ausgegliederten ProCommunitas GmbH arbeiten müssen von 2003 auf 2005 mehr als verdoppelt.

Wissen sie, was Sie den Kollegen mit solchen außerplanmäßigen „Sparmaßnahmen“ antun? Eine Vollzeitstelle bei ProCommunitas bringt ca 1300 Euro brutto. Davon ab gehen Steuern, Sozialversicherung, Miete, Gas, Wasser, Müll. Was bleibt da noch zum Leben? Und dies bei einer Vollzeitstelle! Die meisten sind dort aber nach unserer Kenntnis Teilzeitkräfte.

Warum musste beim Personal überplanmäßig gestrichen „gespart“ und geknausert werden? Gab es anderweitig Einnahmeausfälle??

Was sagt dazu der Schlussbericht?

Es gab im Jahr 2004 4 Millionen Euro Mehreinnahmen durch die Gewerbesteuer. Also: 4 Millionen mehr als geplant. Das macht stutzig. Bei den Zinsen für verspätete Gewerbesteuereinahmen werden 150% Mehreinnahmen ausgewiesen.

Ausfälle gab es allerdings bei der Einkommensteuer, kein Wunder:

  • Die hohe Arbeitslosigkeit auch in Fulda schadet den Kommunen
  • der Ersatz von regulären Arbeitsplätzen durch Zeitarbeit, wie massenhaft bei Dura, Gummi und aktuell telekom lässt die Einkommen sinken und schadet den Kommunen.

Aber es kommt noch verrückter:

Fulda verhängt eine Personalsperre und kann 2004 wegen Stellenvakanzen weitere Außenstände und Forderungen der Stadt: von gesamt über 3 Millionen Euro nicht eintreiben, die Hälfte davon aus der Gewerbesteuer.

Beklagt werden Mindereinnahmen beim städtischen Geschäftsgrundstück City Haus, durch Leerstände. Dennoch soll noch mehr Geschäftsfläche am Uniplatz entstehen (Blockrandbebauung)

Bei der Gebäudeunterhaltung werden Minderausgaben von 3 Hundertausend Euro gefeiert, aber Mehrausgaben bei Energiekosten festgestellt. Eine Einsparung könnte Wärmedämmung und neue Fenster bringen, wird im Bericht vorgeschlagen. Warum gibt man das Geld für die Gebäudeunterhaltung nicht aus, wie es im Haushalt 2004 eingestellt war?

Fragen über Fragen... aber ich bin ja noch neu. ;-)

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hartmann, verehrte Kollegen, ich bedanke mich, dass ich auf die Differenzen von Planung und Wirklichkeit hinweisen konnte.

gez.

Günter Maul, Fulda 30.10.2006

Inhaltsverzeichnis


Bericht über den Verlauf

An dieser Stelle haben hier Besucher die Gelegenheit, den Verlauf der Stadtverordnetensitzung darzustellen und zu bewerten. So wird im Laufe der nächsten Tage ein Mosaik entstehen. Wer also hier noch nicht viel findet, bitte wiederkommen oder selbst ergänzen!


Die Stadtverordnetenvorsteher Frau Margarete Hartmann eröffnet die Sitzung.

Als Zuschauer begrüßt sie den ehemaligen Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Hamberger und den ehemaligen Stadtverordnetenvorsteher und Stadtältesten Gellings als Zuschauer. Weiterhin begrüßt sie die Lehrgangsteilnehmer der Verwaltungsschule. Sie stellt fristgerechte Ladung und Beschlussfähigkeit fest, Entschuldigungen liegen keine vor.

Der Antrag des Stadtverordneten Günter Maul den Punkt Jahresrechnung von Tagesordnung II auf TagesordnungI wird einstimmig übernommen.


Tagesordnung I

Haushaltsplan 2007 einschließlich des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes "Parkstätten, Gas und Wasser Fulda"

Oberbürgermeister Möller stellte die Grundzüge des Haushaltsplanes 2007 vor. Ein erster Bericht hierzu findet sich in der Fuldaer Zeitung [2] Die komplette Haushaltsrede von 15 Seiten ist hier als PDF eingestellt [3]

Die Rede setzte an der im Frühjahr gezeigten Ausstellung "Alles für Fulda" vom Wiederaufbau ab 1945 an und führte durch die Stadtgeschichte über die Integration der Flüchtlinge, die neuen Stadteile, neue Schulen, erwähnte die Gebietsrefom, den Anschluss an das überegionale Verkehrsnetz, die Wiedervereinigung.

"Der Haushalt als in Zahlen gefasste Stadtpolitik reiht sich immer in einen längeren Zyklus von Grundentscheidungen ein, die vom langen Atem, langfristigen Zielen und ihrer Umsetzung geprägt sein müssen."

Im Folgenden beschreibt er die Rahmenbedingungen: Die Entscheidungen der großen Koalition und die Vorgaben der Landespolitik. Er liefert Argumente für ein weiteres Wirtschaftswachstum und den Rückgang der Arbeitslosigkeit. "unsere Region ist gut aufgestellt."

Wird fortgesetzt...

Folgende Termine zur Haushaltsberatung wurden genannt:

Abgabetermin für Anfragen und Anträge zur nächsten Stadtverordnetenversammlung im Dezember ist der 10.11.06

Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Juni 2001

Die Gschäftsordnungsänderung war erforderlich durch Änderung Hessischen Gemeindeordnung, bei dieser Gelegenheit wurden gleich weitere Änderungen vorgenommen.

Ute Riebold meldete sich vor der Abstimmung zu Wort:

Die Änderungen seien "nicht geeignet das Vertrauen in die Demokratie zu fördern". Es sei zwar erfreulich, dass alle Stadtverordneten Anfrage und Antragsrecht hätten, sie kritisierte jedoch folgende Punkte:

  • Zuvor konnte der Magistrat eigenständig über 12500 Euro entscheiden, nun 25000 Euro über die Köpfe des Stadtparlaments hinweg.
  • merkwürdig mutet an, daß Bild und Tonaufnahmen genehmigt werden müßten, Wer zählt zur Presse, wer nicht, wer legt das fest? Es sei nicht sinnvoll diese von vorne herein auszugrenzen.
  • Die Vorschrift, dass sich Zuschauer im festgelegten Zuschauerbereich aufhalten müßten, karikiert sie: schon oft habe es Übergriffe von Bürgern im Saal gegeben und stellt fest: Wer fürchtet sich vor den Wählern?

Die Grünen werden dagegen stimmen

Herr Alt (CDU) kritisiert, dass die Grünen im Ältestenrat nicht teilgenommen hätten, aber jetzt nachträglich kritisieren würden. Ernst Sporer (Grüne) antwortet: Das sei unredlich, im heutigen Ältestenrat sei die Änderung der Geschäftsordnung gar nicht Thema gewesen.

Abstimmung:

Pro Änderung: CDU, SPD, REP, FDP, CWE

Contra Änderungen: Grüne, Die LINKE.Offene Liste


Wahl von 7 sachkundigen Einwohnern in die Friedhofskommission

Nach der Wahl meldet sich ein CDU Stadtverordneter zu Wort in die Satzung müsste aber eigentlich auch die Ortsbeiräte Mitspracherecht haben.

Alles ist erschrocken und peinlich berührt, denn die Erweiterung der Friedhofskommission wurde bereits in den Ausschüssen im Sommer besprochen und im September die Satzung verändert, nun sollte eigentlich nur die Wahl nach dieser geänderten Satzung erfolgen.

Die Stadtverordnetenvorsteherin Margarete Hartmann ist leicht verwirrt ob dieser vollkommenen Orientierungslosigkeit des CDU Stadtverordneten: "Das letzte Mal haben wir die Änderungen besprochen, das geht jetzt nicht mehr".

Lüth (SPD) zum CDU Stadtverodneten: "Sie unterliegen einem sachlichen Irrtum", Er verspricht, es wird im Magistrat nochmal überprüft, das sei der einzige Weg, die Kommission sei schließlich einstimmig gewählt.

Die Stadtverordnetenvorsteherin informiert noch, dass Frau Döring den Sitz in der Schulkommission Fulda niedergelegt habe und Dagmar Kallen nachrückt.

Aktuelle Stunde, Anfragen und Anträge

Aktuelle Stunde

Erlebnisgaststätte in der Florengasse

Die FDP fragt nach, warum die Städtischen Gremien nicht über die Einrichtung einer neuen Erlebnisgaststätte in der Florengasse informiert wurden.

Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke antwortet: Es gibt dieses Vorhaben und de Protest der Anlieger, es gelte Investor und Anlieger zusammenzubringen und Transparenz herzustellen. Es habe ein Bauanfrage gegeben über den Bauantrag sei noch nicht entschieden. Es gehe um den Schutz von "angestammten" Klientel, der Investor soll Nachweise bringen.

Nachfrage Mühr (FDP): Wie ist die Haltung zu Außenbestuhlung?

Antwort Frau Zuschke: In dem Bereich ist schon Außenbestuhlung, es dulde keine Vergößerung, ein Anträge auf vorgeschlagene Alternativflächen seien abgelehnt.


Kommentar Hintergrund: Es handelt sich bei der Anfrage um den Konflikt Investor am Gebäude "Sport Mack", der hier zusammen mit dem gegenüberliegenden Hotel Konferenzräume und eine Brauerei dort einrichten will. Von den Anliegern war befürchtet worden, dass der hinter dem Gebäude liegende Platz (Schlachthausgasse) für einen Biergarten mit den damit verbundenen Belästigungen eingerichtet würde.

Es verwundert, dass die Anfrage zur Aktuellen Stunde zugelassen wurde, denn der Pressebericht erfolgte weit vor der Abgabefrist der Anfragen.


Sicherheitslücke auf den Servern des städtischen Internetauftrittes

Eine weitere vorliegende Frage war die der Die LINKE.Offene Liste

Die LINKE.Offene Liste fragt den Magistrat:

1.) Speichert das Verlagshauses Parzeller im Auftrage der Stadt personenbezogene Daten Fuldaer Bürger. Ggf.: welche Daten sind dies?

2.) Verarbeitet das Verlagshaus Parzeller im Auftrage der Stadt personenbezogene Daten Fuldaer Bürger. Ggf.: welche Daten sind dies?

3.) Wie stellt der Magistrat fest, ob durch die bekannt gewordenen Sicherheitslücken (www.fuldainfo.de berichtete [4]) die Daten, die der Verlag im Auftrag der Stadt Fulda speichert oder verarbeitet nicht durch sog. Hacker verändert worden sind, und welche Vorkehrungen trifft die Stadt, damit die jüngst auf Fulda Info bekannt gewordenen Sicherheitslücken sich nicht zum Nachteil der Fuldaer Bürger auswirken?

4.) Welche Konsequenzen zieht der Magistrat, bzw. die von dem Vorfall direkt betroffene Magistratspressestelle aus den Sicherheitslücken des genannten Verlagshauses?


Die Anfrage zum Datenschutz wurde aufgerufen, während der Stadtverordnete Günter Maul ans Rednerpult geht, erhebt sich ein Murmeln, Raunen und Lachen im Saal, wurde der Stadtverordnete Die LINKE.Offene Liste doch in der letzten Stadtverordnetenversammlung im September beschuldigt vertrauliche Unterlagen veröffentlicht zu haben. In der Ältestenratssitzung vor der eigentlichen Stadtverordnetenversammlung wurde ihm eine offizielle Rüge erteilt, dass er die Konditionen der Grundstücksvergabe am Uniplatz veröffentlicht hatte. Doch während die Linken Dinge veröffentlichen, die den Bürgern verheimlicht werden sollten, lag die Internetpräsenz der Stadt Fulda mit Eingabeformularen zum Passwesen, Veröffentlichungen u.a. ungeschützt für jedermann les- und veränderbar im Internet.

Die Anfrage wird vom Oberbürgermeister Gerhard Möller beantwortet:

Zunächst stellt Möller die "Dringlichkeit und Zulässigkeit" in Frage, antwortet jedoch wie folgt:


Die Stadt speicht selbst auf dem Server, die Daten seien verschlüsselt, bis auf die Passabfrage in der Passnummern eingegeben werden müssen, können online formulare ausgedruckt werden, die dann aber wegschickt werden müssen.

Was die Kundendaten von Parzeller angehe, würden wohl peronenbezogen Daten gespeichert, das sei aber nicht Sache der Stadt.

Im Contentmanagementsystem der Partner wurden alle Passwörter geändert.


Frau Hartmann bestätigt, dass "die Aktualität gegeben" sei, da fulda info nach Anfragefrist von der Sache berichtet habe.

Herr Lüth (SPD) bedauert, die Sache sei wichtig und sollte als Antrag eigebracht werden, so sei leider keine Diskussion möglich.




Anfrage bezgl Unterschriftenübergabe

Der Stadtverordnete der REP fragt nach, zu der vor der Sitzung erfolgten Übergabe der Unterschriftenlisten Aufruf für "Demokratie und Menschlichkeit" (siehe Fuldaer Aktionsbündnis gegen Neonazis, er will weiterhin wissen, ob das Netzwerk gegen Rassismus finanzielle Unterstützung von der Stadt bekomme.

Oberbürgermeister Gerhard Möller antwortet:

Das Netzwerk gegen Rassismus sei teil des Fuldaer Aktionsbündnis gegen Neonazis und bekomme keine finanzielle Unterstützung.




Alle Anfragen

Anfrage der CDU-Fraktion betr. die Vermarktung der Gewerbeflächen in Fulda

Wie entwickelt sich die Vermarktung der Gewerbeflächen in Fulda für die Bestandsentwicklung heimischer Betriebe bzw. Ansiedlung neuer Betriebe?

Anfrage der CDU-Fraktion betr. das „Bambini-Programm“ der Hessischen Landesregierung

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

mit dem sogenannten"Bambini-Programm" beabsichtigt die hessische Landesregierung eine beitragsfreie Betreuung im letzten Kindergartenjahr zu ermöglichen und notwendige Betreuung für unter dreijährige Kinder zu erleichtern. Fulda verfügt bereits seit langem über eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen und setzt das Tagesbetreuungsausbaugesetz planmäßig um.

Noch stehen nicht alle Details der Ausführung des Bambini-Programms fest.

Die CDU-Stadtverordnetenfraktion fragt den Magistrat:

1. Welche Auswirkungen kann das geplante Programm auf die Betreuungsangebote in Fulda haben?

2. Wie könnte ein zeitlicher Fahrplan aussehen?

3. Welche Umsetzungsschritte plant die Stadt, ggfs. welche Vorbereitungen wurden bereits getroffen?


Anfrage SPD: Welche finanziellen Auswirkungen hat das Familienprogramm der Hess. Landesregierung auf die Stadt Fulda

(Auf Nachfrage wurde erläutert, dass mit dem Familienprogramm das Bambini-Programm gemeint sei).


Anfrage CDU: Mit dem sogenannten "Bambini-Programm" beabsichtigt die hessische Landesregierung eine beitragsfreie Betreuung im letzten Kindergartenjahr zu ermöglichen und notwendige Betreuung für unter dreijährige Kinder zu erleichtern. Fulda verfügt bereits seit langem über eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen und setzt das Tagesbetreuungsausbaugesetz planmäßig um. Noch stehen nicht alle Details der Ausführung des Bambini-Programms fest. Die CDU-Stadtverordnetenfraktion fragt den Magistrat:

1. Welche Auswirkungen kann das geplante Programm auf die Betreuungsangebote in Fulda haben?

2. Wie könnte ein zeitlicher Fahrplan aussehen?

3. Weiche Umsetzungsschritte plant die Stadt, ggf weiche Vorbereitungen wurden bereits getroffen?

Die hessische Landesregierung hat im Sommer 2006 das "Bambini-Programm" angekündigt. Der Entwurf der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wurde durch Rundschreiben des Hessischen Sozialministeriums vom 10. 10.2006 an die Verbände im Rahmen der Anhörung versandt. Die Verordnung soll zum 01.01.2007 in Kraft treten. Danach ist geplant, dass sich die Landeszuwendung an der Bundesstatistik der Bevölkerungsbewegung orientiert, d.h. nicht an den tatsächlich eine Einrichtung besuchenden Kinderzahlen. Ebenso sollen Anträge nur von einer Gebietskörperschaft gestellt werden können, was voraussetzt, dass auch alle freien Träger in dieser Gebietskörperschaft der Beitragsfreistellung zustimmen müssen. Anträge können frühestens zum 01.01.2007 gestellt werden. Aufgrund der aufwendigen Abstimmung und Umsetzung auf kommunaler Ebene ist eine lange Antragsfrist, d.h. bis zum 15.10.2007 vorgesehen. (Anträge gelten auch für die Folgejahre.)

Vor dem Hintergrund, dass sich der Verordnungstext noch in der Anhörung der Verbände befindet, können auch die Fragen zur Umsetzung des Bambini-Programms nur eingeschränkt und unter Vorbehalt beantwortet werden:

1. Finanzielle Auswirkung

Der Elternbeitrag in Kindertagesstätten beträgt in Fulda derzeit 90 - 115 €/Monat. Da ca. 1/3 aller Eltern von einer teilweisen Übernahme ihres Beitrags gemäß § 90 SGB VIII profitieren, die aus dem städtischen Haushalt aufzubringen ist, kann man durchschnittlichen von einem realen Elternbeitrag in Höhe von ca. 75 € ausgehen. Dies gilt sowohl für die kommunalen Einrichtungen wie die Einrichtungen freier Träger. Somit wird die Stadt bei ca. 600 Kindern im letzten Kindergartenjahr durch die Landeszuwendung einen höheren finanziellen Beitrag erhalten als durch die Elternbeiträge und dadurch vermutlich eine geringfügige Entlastung des städtischen Haushalts erfahren.

Die Zuweisungen für Betreuungsplätze unter 3 Jahren wird jeweils für tatsächlich betreute Kinder in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege gewährt. Der Antrag ist von der Gemeinde bis spätestens 30.06. eines Jahres zu stellen. Dabei wird zunächst von der Bedarfsplanung ausgegangen - mit dem Antrag des Folgejahres erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Betreuungsplätze die Spitzabrechnung.

Bei einer monatlichen Zuweisung zwischen 200 und 100 Euro pro Betreuungsplatz unter 3 Jahren (abhängig von der Betreuungszeit) ergibt sich aufgrund der enormen finanziellen Belastung der Kommunen durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (siehe MAG 13/2006: 1,65 Mio. €/jährlich ab 2010 im Verwaltungshaushalt und ca. 1,85 Mio. € in den Vermögenshaushalten der kommenden Jahre) durch die Landesförderung höchstens eine leichte Reduzierung.

2. Auswirkung auf die Betreuungsangebote

Derzeit gehen wir davon aus, dass bereits über 95% der Kinder im Jahr vor der Einschulung eine Kindertageseinrichtung besuchen. Dies bedeutet, dass mit einer deutlichen Zunahme der Nachfrage nicht zu rechnen ist.

Im Bereich der Kinder unter drei Jahre wird die Landesförderung keine Nachfrageveränderung auslösen, da hier die Landeszuwendung nicht den Eltern unmittelbar zugute kommt. Wir halten daher an unserem Ausbauplan gemäß Magistratsbeschluss vom 23.01.2006 (MAG 13/2006) fest.

3. Umsetzungsschrifte und zeitlicher Fahrplan

Für die Umsetzung der Beitragsfreistellung bedarf es zum einen des Einvernehmens mit allen freien Trägern in der Stadt Fulda; hierzu haben bereits erste Abstimmungen stattgefunden. Die Umsetzung soll zeitgleich erfolgen. Zum anderen ist für die städtischen Einrichtungen (12 städtische und 19 freie Träger) eine Satzungsänderung erforderlich, die in Kürze erfolgen wird. Das erforderliche Beteiligungsverfahren soll so weit beschleunigt werden, dass die Beitragsfreistellung möglichst zeitnah umgesetzt wird, spätestens zum 1. April 2007. Die Möglichkeit einer rückwirkenden Beitragsfreistellung zum 1.1.2007 wird derzeit noch inhaltlich und rechtlich geprüft.

Im Bereich der Betreuung für Kinder unter drei Jahre läuft die Umsetzung ja bereits seit o.g. Magistratsbeschluss. Regelmäßig, d.h. jährlich wird der Bedarf mit den freien Trägem abgestimmt und das Angebot entsprechend angepasst.



Besucheranmerkung: Diese Anfrage wurde seitens der SPD schon bei der Stadtverordnetenversammlung September 2006 gestellt und beantwortet, dennoch wurde sie noch einmal behandelt. (?)



Anfrage der Wählergruppe Die Linke. Offene Liste betr. die personelle Besetzung des Denkmalbeirates

Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 25. September 2006:

Betreff: Denkmalbeirat


Fulda, den 10.9.06

Die LINKE.Offene Liste fragt den Magistrat:

1. Welche Personen hat der Magistrat für den Denkmalbeirat der Stadt Fulda benannt, welche Qualifikationen haben sie?

2. Welche Personen nehmen seitens der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien und Wählergruppierungen als beratende Mitglieder teil?

3. Wann hat sich der Denkmalbeirat für die Zeit vom 2006 bis 2011 konstituiert?

4. Wer führt den Vorsitz des Denkmalbeirates?

Antwort von Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Antwort: Zu allen vier Fragen: die Neukonstituierung des Denkmalbeirates konnte aufgrund der noch ausstehenden Bennennung der entsandten Mitglieder mit beratendender Stimme noch nicht stattfinden. (geplant für die Sv 25.09.2006). Das Gremium tagt daher noch in der bekannten alten Besetzung unter dem Vorsitz von Manfred Reith und seinem Stellvertreter Michael Mott.


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Anfrage der CDU-Fraktion betr. die Sanierung innerstädtischer Straßen

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

die innerstädtischen Straßen befinden sich in einem teilweise dringend emeuerungsbebedürftigen Zustand.

Die CDU-Stadtverordnetenfraktion fragt deshalb den Magistrat:

1 . Welche Prioritäten haben sich aufgrund der aktuellen Bausituation im Stadtgebiet ergeben und in welchem Verhältnis stehen diese Sachzwänge zur Haushaltssituation?

2. Sieht der Magistrat die Möglichkeit, zumindest einen Teil des Straßennetzes anstelle einer grundlegenden Erneuerung mit vertretbaren Mitteln so wiederherzustellen, dass sie sich für einen längeren Zeitraum in einem ordentlichen und funktionstüchtigen Zustand präsentieren?

Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke


Frage 1:

Welche Prioritäten haben sich aufgrund der aktuellen Bausituation im Stadtgebiet ergeben und in welchem Verhältnis stehen diese Sachzwänge zur Haushaltssituation?

Antwort:

Die Handlungsgrundlage der Fachverwaltung im Bereich Straßenunterhaltung wird durch die im Jahre 2004 erstellte und in regelmäßigen Abständen fortgeschriebenen Prioritätenliste definiert. Eine Reihe der Maßnahmen, die in der Listenfortschreibung vom 15.11.2005 enthalten sind, konnten im laufenden Haushaltsjahr bereits abgearbeitet werden oder wurden im Einklang mit den Schwerpunkten der GVFG-Förderung neu getaktet. Zu diesen Maßnahmen zählen der grundhafte Ausbau der Mainstraße, der grundhafte Ausbau der Lilienstraße, die Teilsanierung der Istergieseler Straße, Teilsanierungen in der Kurfürstenstraße, die Grundsanierung der Sturmiusstraße sowie diverse Reparaturmaßnahmen im Bereich der weiteren verkehrlichen Schwerpunkte innerhalb der Kernstadt und den Ortsteilen.

Teilweise bedingt durch die relativ lang andauernde Frostperiode waren Anfang des Jahres 2006 in weiten Teilen des nachrangigen Straßennetzes verstärkte Schäden zu verzeichnen. Da auf diese Situation im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2006 noch nicht reagiert werden konnte, besteht für 2006 und 2007 ein gestiegener Mittelbedarf zur Reparatur der aus der Frostperiode resultierenden Schäden.

Die Ermittlung der nun aufgrund der geschilderten Situation neu hinzu gekommenen Sanierungsschwerpunkte wird seitens der Fachverwaltung mit der Bestandserfassung im Rahmen der Doppik durchgeführt. Aus praktischen Erwägungen erfolgt diese Bestandserfassung jeweils stadtteilbezogen. Bisher konnte der Bestand für Bernhards, Dietershan, Haimbach, Rodges sowie Bronnzell vollständig erhoben werden. Für 2006 ist als weiterer Schritt die Bewertung der Straßen im Stadtteil Harmerz vorgesehen. Ein größerer Leistungsumfang ist derzeit aufgrund der laufenden Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Personalbestand bei Amt 66 und Finanzausstattung nicht möglich.

Nach Auswertung der bereits erfolgten Erfassungen ist davon auszugehen, dass im Jahre 2006 der derzeit im Rahmen der 10 %igen Haushaltssperre gebundene Kostenansatz benötigt wird, um die schwerwiegendsten Straßenschäden in angemessener Form zu beseitigen. Die Vorplanungen für das Jahr 2007 gehen davon aus, dass Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb des bestehenden Budgets abgewickelt werden müssen, jedoch auch hier voraussichtlich der Rückgriff auf Reservemittel aus der Haushaltssperre unumgänglich sein wird. Grundsätzlich bleibt als Fazit festzustellen, dass das verfügbare Unterhaltungsbudget nicht ganz ausreicht, um den Substanzverlust vollständig auszugleichen. Die Situation wird grundsätzlich dadurch verschärft, dass eine Reihe von Straßen bereits bei ihrer Herstellung in den 50er und 60er Jahren in Anbetracht der heutigen Verkehrssituation so unzulänglich aufgebaut wurden, dass eine Instandsetzung nur bedingt möglich ist. Als Beispiel seien hier die Einhardstraße und die Sturmiusstraße angeführt, die einen durchschnittlichen Asphaltaufbau von 6-7 cm aufweisen, wodurch Instandsetzungen an den bituminösen Tragschichten von vorn herein nicht in Frage kommen und eine grundhafte Erneuerung ansteht.

Frage 2:

Sieht der Magistrat die Möglichkeit, zumindest einen Teil des Straßennetzes anstelle einer grundlegenden Erneuerung mit vertretbaren Mitteln so wiederherzustellen, dass sie sich für einen längeren Zeitraum in einem ordentlichen und funktionstüchtigen Zustand präsentieren?

Wie bereits bei der Antwort zu Punkt 1 angemerkt wurden weite Teile des Straßennetzes der Stadt Fulda in den 50er und 60er Jahren hergestellt. Die damals geltenden technischen Regelwerke legten Verkehrsbelastungen zugrunde, die heute hinsichtlich Verkehrsmenge und Belastung weit überschritten werden. Hieraus ergibt sich, dass gerade diese Straßen mit den Mitteln einer turnusmäßigen Instandhaltung nur kurzfristig in einem fachlich vertretbaren Zustand gehalten werden können. Dennoch werden durch die Fachverwaltung verschiedene Verfahren eingesetzt, die unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit geeignet sind, grundhafte Sanierungen auf planbare, mittelfristige Zeitabschnitte zu strecken. Anwendung fand hierbei sowohl das so genannte "Patch-System" (Sturmiusstraße, Überbrückung eines Zeitraumes von ca. 2 Jahren) und der Einbau von Dünnschichtasphalt (Dr.-Antoni-Straße). Während das so genannte Patch-Verfahren" nur zur Überbrückung eines relativ kurzen Zeitraumes geeignet ist, können durch das Dünnschicht-Verfahren tatsächliche Sanierungserfolge erzielt werden. Voraussetzung ist jedoch hierbei eine nicht zu hohe Verkehrsbelastung und ein geringer Vorschädigungsgradgrad der Sanierungsstrecke. Hier wird differenziert geplant und eingestellt.

Eine weitere unerlässliche Komponente der Straßenunterhaltung bildet der Einsatz des Zeitvertragsunternehmens. Durch die zweijährige Ausschreibung ist die preisgünstige Vergabe der Arbeiten bei gleichzeitig hoher Qualität gesichert und ein kurzfristiges Reagieren auf Schäden möglich.

Zur sukzessiven Verbesserung des Netzes und zur Schaffung eines Straßenzustandes, der regelmäßige und zielführende Instandhaltungsarbeiten ermöglicht, ist es unbedingt erforderlich, alle Synergien, von der Nutzung von Landesförderprogrammen sowie der Heranziehung fachlich beteiligter Dritter (Versorgungsunternehmen) zu nutzen. Nur durch diese Drittfinanzierung ist es derzeit möglich, umfangreiche, dafür jedoch auch dauerhafte Grundsanierungen durchzuführen. Als Beispiel seien hier die Mainstraße und die bereits erwähnte Einhardstraße angeführt. Aufgrund der Gesetzeslage und zur teilweise Refinanzierung ist darüber hinaus die Veranlagung der Anwohner zu Straßenbeiträgen unterlässlich. Hierzu wird seitens der Fachverwaltung gegenüber den Betroffenen umfangreich informiert, sodass in der Regel bei den zahlungspflichtigen Anliegern Akzeptanz für die Maßnahmen erzeugt werden kann.

Fulda, 30. Oktober 2006



Anfrage der SPD-Fraktion betr. Personal-/Planstellen beim Polizeipräsidium Osthessen

Die osthessische Polizei soll nach dem Willen der Landesregierung Planstellen für Polizeivollzugsbeamte verlieren.

Die SPD-Fraktion fragt den Magistrat der Stadt Fulda,

1. In welchem Umfang ist mit einem Abbau zu rechnen?

2. Ist die Sicherheit der osthessischen Bürger gewährleistet?

3. Beabsichtigt der Magistrat bei der Hessischen Landesregierung zu intervenieren?

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Müllgebühren

Die Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt den Magistrat:

1. Welcher Anteil der höheren Kosten für die Müllentsorgung wird dadurch verursacht, dass Abfall zur Entsorgung nach Thüringen transportiert werden muss?

2. Sind in die künftigen Müllgebühren auch die Kosten kalkuliert, die durch die Entsorgung des zur Zeit auf der Deponie Kalbach zwischengelagerten Mülls entstehen werden?

3. Wer trägt die politische Verantwortung dafür, dass auf die absehbare Pleite der Firma Herhof nicht rechtzeitig reagiert wurde?

Katja Schmirler


Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. die Personalausstattung des Jugendamtes

Die Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt den Magistrat:

1. Hat das Jugendamt eine bedarfsgerechte Personalausstattung im Bereich der Familienhilfe?

2. Wie entwickeln sich die Zahlen der zu betreuenden Familien/Kinder?

3. Wie viele Familien/Kinder werden von einer (Vollzeit)-MitarbeiterIn betreut, wie hoch war der entsprechende Personalschlüssel in den vergangenen Jahren?

4. Wie entwickeln sich die Zahlen der in Obhut genommenen Kinder (Heimbetreuung, Pflegefamilie?) und der Kinder, die in ihren Familien vom Jugendamt betreut werden?

Ute Riebold


Antwort von Bürgermeister Dr. Wolfgang Dippel


Personalausstattung

Die Personalausstattung im Bereich der Sozialen Dienste des Amtes für Jugend und Familie, insbesondere des Allgemeinen Sozialen Dienstes, ist von den Kürzungen im Personalbereich der Verwaltung in den letzten Jahren nicht betroffen gewesen.

Leider sind in diesem Bereich die Zahlen der Personalausstattungen anderer Jugendämter wegen der sehr unterschiedlichen Aufgabenerfüllung/organisation nicht vergleichbar.

Im Allgemeinen Sozialen Dienst des Amtes für Jugend und Familie werden 9 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bezirkssozialarbeit beschäftigt, die sich auf 7,0 Vollzeitstellen verteilen.


Hinzu kommen noch folgende Fachgebiete:

  • Trennungs- und Scheidungsberatung mit 0,5 Stellenanteilen
  • das Netzwerk Schule für Erziehungshilfe mit 0,5 Stellenanteilen
  • und der Bereich Clearing/Krisenintervention/Sozialpädagogische Familienhilfe mit 2,0 Vollzeitstellen

Insgesamt stehen somit 10,0 Vollzeitstellen im Bereich der Familienhilfe zur Verfügung.

Die Bereiche Trennungs- und Scheidungsberatung, Netzwerk Schule für Erziehungshilfe und Clearing/Krisenintervention/SPFH wurden im Jahr 2005 als neue Projektstellen eingerichtet. Insofern hat ein Personalzuwachs von 3 Stellen stattgefunden.

Ergänzt wird diese Personalausstattung durch die vielen präventiven Angebote der Stadt Fulda wie Kindertageseinrichtungen, Jugendeinrichtungen, Streetwork, Schulsozialarbeit etc. Diese tragen wesentlich in "Netzwerken" dazu bei, Familien durch niedrigschwellige Hilfen im Vorfeld zu unterstützen und somit Problemkonstellationen frühzeitig entgegenzuwirken. Neben den über 80 beschäftigten Fachkräften in Kindertageseinrichtungen sind hier die 21 Sozialpädagog/innen auf 15 Stellen in der Kinder- und Jugendförderung zu nennen.


Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Fulda

In den Jahren 2000 bis 2005 hat sich die Zahl der Einwohner der Stadt Fulda von ca. 59.500 auf ca. 64.500 erhöht. Dies entspricht 8,4 %. Gleichzeitig ist die Anzahl der Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren um 11,1 %, die Anzahl der Kinder zwischen 4 und 13 Jahren aber lediglich um 2,1 % und die Anzahl der Kinder zwischen 0 und 3 Jahren ebenfalls nur um 2,1 % gestiegen.

Das bedeutet auf eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes entfallen statistisch heute ca. 314 Jugendliche, 1.043 Kinder über 3 und 272 Kinder unter 3 Jahre. Dies sind nur geringfügig mehr als im Jahr 2000.

Fallzahlen der ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung

In den Jahren 2000 bis 2005 ist die Zahl der ambulanten Hilfen zur Erziehung (Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe, ambulante Eingliederungshilfe) kontinuierlich gestiegen:

So waren im Jahre

  • 2000 77 Fälle

und im Jahr

  • 2005 140 Fälle


zu verzeichnen.

Die stationären Hilfen der Erziehung sind: Vollzeitpflege in Pflegefamilien und Erziehungsstellen, Heimerziehung und stationäre Eingliederungshilfe.

Hier waren im Jahr

  • 2000 136 Fälle

und im Jahr 2005

  • 185 Fälle

zu verzeichnen. Der Anstieg erfolgte ebenfalls kontinuierlich.


Auf eine Vollzeitstelle des Allgemeinen Sozialen Dienstes (7,0 Vollzeitstellen entfielen somit im Jahr

  • 2000 30,4 Fälle der Hilfe zur Erziehung

und im Jahr

  • 2005 46,4 Fälle.


Gleichzeitig erfolgte jedoch in 2005 für den Allgemeinen Sozialen Dienst eine Entlastung durch die Realisierung der separaten Trennungs- und Scheidungsberatung, des Netzwerks Schule für Erziehungshilfe und des Bereichs Clearing/Krisenintervention/Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) im Umfang von insgesamt 1,0 Vollzeitstellen. Rechnet man dies hinzu,

entfielen in

  • 2005 40,6 Fälle auf 1 Vollzeitstelle.

Weiterhin wurde im Herbst letzten Jahres das Projekt "Eva - Erziehung von Anfang an" unter Beachtung der besonderen Zielgruppe der Risikofamilien ins Leben gerufen. Ziel ist es, Angebote für junge Familien zu vernetzen und gleichzeitig Modellprojekte für den Raum Fulda zur Stärkung der Eltern- und Erziehungskompetenz zu realisieren. Eine sogenannte "Vernetzungskonferenz" unter Beteiligung von Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen, Gesundheitsdienste und Familienbildungsstätten findet im November 2006 statt.

Jüngste Entwicklung

Aus verschiedensten Gründen (politische Diskussion, Einführung des § 8a SGB VIII "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung" zum 01.10.2005, Medieninteresse, stärkere Vernetzung zwischen Jugendamt und Schule) ist die Wachsamkeit in der Bevölkerung für Kindeswohlgefährdungen erheblich gestiegen. Im Zeitraum vom 01.01. bis 15.10.2006 gab es 90 Kindeswohlgefährdungsmeldungen (KWG). Dies entspricht mehr als einer Verdoppelung im Vergleich zu früher (wobei eine systematische Erfassung erst im letzten Jahr eingeführt wurde). Heute gibt es durchschnittlich somit ca. 10 Meldungen pro Monat.

Die Projekte Trennungs- und Scheidungsberatung sowie Clearing und Krisenintervention sind zunächst auf drei Jahre angelegt/befristet.



Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. das Personal von ProCommunitas

Die Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt den Magistrat:

1. Wie viele Menschen/ wie viele Stellen leiht die Stadtverwaltung von Pro Communitas aus (bitte unterteilt nach Berufsgruppen)?

2. Wie unterscheidet sich die Bezahlung dieser Menschen von denen mit vergleichbar tätigen, regulären MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung?

3. Welche weiteren Unterschiede gibt es, wie z. B. Urlaubsansprüche u. ä.?

Ute Riebold


Antwort von Herrn Oberbürgermeister Gerhard Möller

Die Stadt Fulda hat zum 01.05.2003 eine Dienstleistungsgesellschaft gegründet, die unter "proCommunitas GmbH Fulda"' firmiert; die Stadt Fulda ist alleiniger Gesellschafter. Zielsetzung war es, ein innovatives Dienstleistungsunternehmen zu gründen, das flexibel auf die sich verändernden Anforderungen in der Stadt reagiert und handelt.

Die proCommunitas GmbH ist ein Unternehmen, das im Auftrag der Stadt Fulda Dienstleistungen in den Bereichen - Jugend- und Sportförderung, Kultur, Seniorenbetreuung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Grundstücks- Grünflächen und Immobilienbetreuung - erbringt. Gerade unter dem gesamtwirtschaftlichen Kostendruck ist es wichtig, dass die Stadt Fulda wirtschaftliche und gute Leistungen für ihre Bürger erbringt.

Die Gesellschaft hat derzeit rund 290 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen der weit überwiegende Teil in geringem Umfang im Rahmen der Grenzen des Minijobs tätig sind. Nachfolgende sind die Haupt - Einsatzbereiche aufgeführt:


  • 28 Aufsichtspersonal Museum
  • 39 Erzieherinnen / Betreuungskräfte / Vertretungspersonal
  • 19 Hausmeister / Veranstaltungsbetreuer / Vertretungspersonal
  • 11 Küchenhilfen
  • 29 Manuelle Dienste / Saisonarbeit
  • 48 Organisationshilfen / Aushilfen
  • 10 Parkaufsicht
  • 18 Planetarium Vorführer
  • 39 Reinigungsdienst
  • 38 Stadtteilarbeiter
  • 11 Sonstiges

Hinsichtlich der Vergütungsstruktur orientiert sich die proCommunitas an den einschlägigen Tarifen aus Handel, Wirtschaft und Dienstleistungen. Insofern dienen diese Tarife als Maßstab der Entgeltstruktur der proCommunitas GmbH Fulda; anerkannte Spartentarife wie beispielsweise im Reinigungsdienst liegen unter den Entgelten der proCommunitas. Darüber hinaus hat die Gesellschaft ein leistungsorientiertes und erfahrungsabhängiges Entgeltsystem.

Die Urlaubsansprüche der städtischen Beschäftigten richten sich nach dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) in Verbindung mit der hessischen Urlaubsverordnung. Die Urlaubsregelung der proCommunitas basiert auf den einschlägigen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Insofern unterscheiden sich die Ansprüche auf der Basis verschiedener tarifrechtlicher / gesetzlicher Regelungen.

Fulda, 30.10.2006



Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. die Baumaßnahme auf dem Gelände des ehemaligen Zentralbades

Die Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt den Magistrat:

1. Gibt es Änderungen in der baulichen Konzeption des geplanten Neubaus der Firma Lebensart GmbH & Co. KG im Schlossgarten?

2. Gibt es Änderungen des geplanten Nutzungskonzeptes?

3. Gibt es Änderungen bei der Zeitplanung?

4. Rechtfertigen die horrenden Kauf- und Mietpreise der Wohnungen (2500 – 2950 Euro/qm bzw. ca. 9 Euro/qm) den günstigen Grundstückspreis, den die Stadt gewährte?

Ute Riebold


Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke

Frage 1:

Gibt es Änderungen in der baulichen Konzeption des geplanten Neubaus der Firma LebensART GmbH & Co.KG im Schlossgarten?

Antwort:

Die bauliche Konzeption, die Grundlage für den Kauf- und Durchführungsvertrag war und im Grundstücksverkauf an die Firma LebensART GmbH & Co.KG mündete, wird unverändert realisiert.


Frage 2:

Gibt es Änderungen des geplanten Nutzungskonzeptes?

Antwort:

Eine Änderung des ursprünglichen Nutzungskonzeptes, welches ebenfalls in den Verträgen fixiert wurde, ist nicht vorgesehen.


Frage 3: Gibt es Änderungen bei der Zeitplanung

Antwort:

Die Zeitplanung beginnend mit dem Abbruch des alten Hallenbades, den daran anschließenden Arbeiten des Abwasserverbandes und des geplanten Baubeginns für bauoffenes Wetter im Jahr 2007 hat sich nicht verändert. Zur besseren Abwicklung der Gesamtbaumaßnahme soll sogar die Errichtung des sogenannten Rampenbauwerks vorgezogen werden.


Frage 4:

Rechtfertigen die horrenden Kauf- und Mietpreise der Wohnung (2.500 bis 2.950 Euro/qm bzw. ca. 9 Euro/qm) den günstigen Grundstückspreis, den die Stadt gewährte?

Antwort:

Es ist nicht Angelegenheit des Magistrats, Kauf- und Mietpreisvorstellungen für Wohnungen eines Investors zu bewerten. Der Grundstückskaufvertrag ist durch die Stadt in einem wettbewerblichen Verfahren erfolgt und der Grundstückskaufpreis ist nicht als günstig, sondern als angemessen zu bezeichnen.

Fulda, 30. Oktober 2006


Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Straßenbaumaßnahmen in Lehnerz

Die Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt den Magistrat:

1. Werden zeitnah im selben Abschnitt fällige Straßenbaumaßnahmen gebündelt?

2. Warum wurde eine Baumaßnahme der ÜWAG in Lehnerz an der Steinauer Straße in der Nähe der Querungshilfe (Firma Küllmer, vom 25.7. – 9.8.2006) nicht mit dem noch ausstehenden Absenken der Bürgersteige in diesem Bereich zusammengelegt?

3. Wie teuer würde diese Absenkung der Bürgersteige voraussichtlich sein, wann ist geplant, sie umzusetzen?

4. Wie kommt es zu der Auskunft aus der Stadtverwaltung an eine Bürgerin, das Bündeln dieser Maßnahmen (Absenkung und Verlegung von ÜWAG-Kabeln) hätte zu keiner Ersparnis geführt?

Ute Riebold

Anfrage der BÜNDNIS 90 1 Die Grünen Stadtverordnetenfraktion vom 13.10.2006 bezüglich Querungshilfe Steinauer Straße

Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke


Frage 1: Werden zeitnah im selben Abschnitt fällige Straßenbaumaßnahmen gebündelt?

Zur Koordinierung von Straßenbaumaßnahmen der Stadt Fulda mit anderen Baulastträgern wie z. B. der Landes- bzw. Bundesstraßenverwaltung sowie den Versorgungsunternehmen, finden regelmäßige Abstimmungsgespräche statt. Beispielhaft seien hier die AG-Verkehr sowie die turnusmäßigen so genannten "Kapellengespräche" mit den Versorgungsunternehmen genannt. Durch diese regelmäßigen Abstimmungen ist sichergestellt, dass Einsparungs- und Synergieeffekte bestmöglich genutzt werden können


Frage 2:

Warum wurde eine Baumaßnahme der ÜWAG in Lehnerz an der Steinauer Straße in der Nähe der Querungshilfe (Firma Küllmer, vom 25.07.-09.08.2006) nicht mit dem noch ausstehenden Absenken der Bürgersteine in diesem Bereich zusammengelegt?

Antwort:

Durch die Überlandwerk AG wurde im vorgenannten Zeitraum in der Steinauer Straße eine Kabelverlegung durchgeführt. Im Sinne der bereits unter 1 gegebenen Antwort wurde durch die Stadt Fulda die verbleibende Restfläche des Gehweges im Arbeitsbereich instandgesetzt Unweit der Arbeitsstelle der ÜWAG befindet sich eine Mittelinsel in der Fahrbahn, deren Ausbau zur Querungshilfe von einer Anliegerin seit geraumer Zeit gefordert wird. Der Ausbau dieser Mittelinsel zu einer ordnungsgemäßen Querungshilfe ist aus verkehrstechnischen Gründen problematisch und wird von Ordnungsamt und Polizei nur unter bestimmten Voraussetzungen gebilligt. Eine bloße Absenkung der Bordsteine kommt aufgrund der Stellungnahmen von Polizei und Ordnungsamt daher nicht in Frage. Seitens der Stadt Fulda wird das Ansinnnen der Anliegerinnen jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sodass durch das zuständige Fachamt eine Anmeldung der entsprechenden Kosten für den Haushalt 2007 vorgelegt wurde. Diese Haushaltsanmeldung liegt den Gremien zur Entscheidung vor.

Aus vorgenannten Gründen war eine freihändige Vergabe an die Firma Küllmer im vorliegenden Fall weder vergaberechtlich zulässig, noch aus den bereits angesprochenen verkehrstechnischen Gründen möglich.


Frage 3:

Wie teuer würde diese Absenkung der Bürgersteige voraussichtlich sein. Wann ist geplant, sie umzusetzen?

Die Herstellung der Querungshilfe konform zu den Forderungen von Polizei und Ordnungsamt kostet nach Schätzungen des Tiefbauamtes ca. 7.000,00 Euro. Hierzu wird auch auf die bereits erwähnte Mittelanforderung für den Vermögenshaushalt 2007 verwiesen.


Frage 4:

Wie kommt es zu der Auskunft aus der Stadtverwaltung an eine Bürgerin, das Bündeln dieser Maßnahmen (Absenkung und Verlegung von ÜWAG-Kabeln) hätte zu keiner Ersparnis geführt?

Aus den zu den Fragen 1-3 gegebenen Antworten ergibt sich, dass sowohl aus vergaberechtlicher wie auch fachlicher Sicht eine freihändige Vergabe der Bürgersteigabsenkung an die Firma Küllmer nicht zulässig gewesen wäre. Die Durchführung der gewünschten Maßnahme kommt nur dann in Frage, wenn verbindliches Einvernehmen mit den für die Verkehrssicherheit zuständigen Fachstellen hergestellt wurde. Für den speziellen Fall war die Aussage der Fachverwaltung an die anfragende Bürgerin somit auch nicht zu beanstanden.

Fulda, 30. Oktober 2006



Anfrage der CDU-Fraktion betr. verkaufsoffene Sonntage

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

der Sonntag genießt den Schutz des Grundgesetzes. Nach den gesetzlichen Regelungen können daher maximal vier Sonntage im Jahr in Verbindung mit besonderen Anlässen als verkaufsoffene Sonntage zugelassen werden.

Die CDU-Fraktion fragt den Magistrat:

1. Inwieweit besteht für die Stadt Fulda die Notwendigkeit, den gesetzlich zulässigen Rahmen stets auszuschöpfen und zu welchen Anlässen werden verkaufsoffene Sonntage zugelassen?

2. Welchen Stellenwert hat bei Abwägung im Rahmen der Erlaubnis der Schutz der Beschäftigten und ihrer Familien?

3. Welche Möglichkeiten einer interkommunalen Koordinierung der verkaufsoffenen Sonntage in der Stadtregion Fulda sieht der Magistrat, damit nicht durch versetzte Termine eine Komulierung mit den angrenzenden Kommunen stattfindet und man sich gegenseitig die Begründung für die Notwendigkeit zur Öffnung liefert?


Antwort von Herrn Oberbürgermeister Gerhard Möller


1. Inwieweit besteht für die Stadt Fulda die Notwendigkeit, den gesetzlich zulässigen Rahmen stets auszuschöpfen und zu welchen Anlässen werden verkaufsoffene Sonntage zugelassen?

Das Ladenschlussgesetz beschränkt die maximal zulässige Anzahl an verkaufsoffen Sonntagen auf vier je Kommune. Die Stadt Fulda hat den zulässigen Rahmen erstmals im Jahr 2002 ausgeschöpft. Der Grund für die Ausschöpfung der Höchstgrenze von vier Sonntagen war der Wettbewerb mit dem Gewerbestandort Petersberg. In 2002 wurden in Petersberg erstmals zwei verkaufsoffene Sonntage genehmigt. Die Interessenvertretungen der Gewerbegebiete Kohlhäuser Feld / Heidelsteinstraße und insbesondere das Fuldaer Möbelhaus Buhl forderten die Stadt auf, diesen Wettbewerbsnachteil für die Fuldaer Betriebe zu beseitigen. Insbesondere in der Möbelbranche entstünde im Wettbewerb der beiden großen Häuser Buhl und Somerlad ein Ungleichgewicht. Die Stadt Fulda hat sich daraufhin unter Hinzuziehung der IHK, intensiv um eine einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten bemüht. Ziel war es, dass beide Wettbewerber an einem Sonntag im Jahr öffnen dürfen. Die Gemeinde Petersberg sah jedoch keine Möglichkeit, dem Druck der Gewerbetreibenden zu widerstehen und ein Kompromiss kam daher nicht zustande.

Die Gewerbetreibenden außerhalb der Kernstadt (Kohlhäuser Feld, Rangstrasse und Heidelsteinstraße) stellten daraufhin den Antrag auf den für ihren Bereich zweiten verkaufsoffenen Sonntag zu einer Festveranstaltung, die sie gemeinsam organisierten. Da der Magistrat der Stadt Fulda den Wettbewerbsnachteil der Fuldaer Betriebe bestätigt sah, wurde diesem Antrag stattgegeben. Zusammen mit den beiden innerstädtischen Verkaufssonntagen ergaben sich erstmals vier Sonntage.

Ursprünglich, als verkaufsoffene Sonntage auf der "Grünen Wiese"' noch nicht üblich waren, gab es nur höchstens zwei Sonntagsöffnungen zu traditionellen Veranstaltungen zum Bahnhofstrassenfest und zum Stadtfest.

Im Jahr 2004 erhöhte Petersberg die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage auf drei. Im laufenden Jahr 2006 hat Petersberg die Anzahl der Genehmigungen auf vier erhöht und damit die Maximalgrenze ausgeschöpft.

Aus dieser Praxis ergibt sich für Fulda die Tendenz, dass zu den bisher auf die Innenstadt beschränkten verkaufsoffenen Sonntagen auch Anträge von Werbegemeinschaften von außen gestellt werden und in 2006 erstmals zum Bahnhofstraßenfest die Genehmigung für das gesamte Stadtgebiet galt.

Da das Ladenschlussgesetz im Kern ein Gesetz zum Schutz der Mitarbeiter ist, hat die Stadt Fulda keine Handhabe gegen Nachbarkommunen. Das Gesetz macht zudem keinen Unterschied zwischen kleinen und großen Kommunen, bzw. zwischen Innenstadt und Stadtrandkommunen.

Zum 1. Dezember 2006 soll das neue hessische Ladenöffnungsgesetz in Kraft treten, das von der CDU-Fraktion als Gesetzentwurf eingebracht wird. Die Höchstgrenze von vier Sonntagen bleibt demnach im Gesetz verankert. Zudem wird erstmals eindeutig geregelt, das an allen vier Adventssonntage die Läden geschlossen bleiben.

Die wesentlichen Neuerungen im Gesetz sind außerdem folgende:

• An Werktagen wird die Ladenöffnung rund um die Uhr erlaubt. Der Name lautet daher auch Ladenöffnungsgesetz statt Ladenschlussgesetz

• Es erfolgt eine Ausweitung des verkaufsoffenen Sonntags von 5 auf 6 Stunden, z. B. 13-19 Uhr. Gottesdienstzeiten bleiben weiterhin geschützt.

• Die Stadt Fulda bleibt Genehmigungsbehörde für die Sonntagsöffnung.

• Die alleinige Bindung des verkaufsoffenen Sonntags an einen festgesetzten Markt entfällt, auch Feste aller Art können jetzt Anlass sein.

Im Gesetzgebungsverfahren hat der Magistrat der Stadt Fulda eine Stellungnahme abgegeben und darin insbesondere auch kritisiert, dass für Kommunen, die Verantwortung für eine Innenstadt tragen die gleichen Bedingungen gelten wie für Stadtrandgemeinden.


2. Weichen Stellenwert hat bei Abwägung im Rahmen der Erlaubnis der Schutz der Beschäftigten und ihrer Familien?

Das Ladenschlussgesetz ist ein Gesetz zum Schutz der Beschäftigten. Dies bleibt auch in der Neufassung des Gesetzes so. Zukünftig bleibt jedoch nur für den Sonntag eine Restriktion bei den Öffnungszeiten bestehen, während der Woche dürfen Mitarbeiter rund um die Uhr im Handel arbeiten.

Die Höchstgrenze der vier verkaufsoffenen Sonntage behält der Gesetzentwurf bei, um den besonderen Schutz des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe nach den Bestimmungen des Grundgesetzes Art 140 und der Hessischen Verfassung Art. 53 zu gewährleisten.

Die Stadt Fulda hat bei der Umsetzung der Gesetzgebung stets auch den Schutz des Sonntags als Tag der Familien, der sozialen Kontakte und die religiöse Bedeutung des Sonntags zu berücksichtigen. Bestrebungen den ersten Adventssonntag verkaufsoffen zu erklären, hat der Magistrat der Stadt Fulda daher stets abgelehnt. Auch in der Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat die Stadt Fulda stets auch das Argument des Beschäftigtenschutzes eingebracht.

3. Welche Möglichkeiten einer interkommunalen Koordinierung der verkaufsoffenen Sonntage in der Stadtregion Fulda sieht der Magistrat, damit nicht durch versetzte Termine eine Komulierung mit den angrenzenden Kommunen stattfindet und man sich gegenseitig die Begründung für die Notwendigkeit zur Öffnung liefert?

Eine Koordinierung der verkaufsoffenen Sonntage ist, wie dargestellt unter Einbindung der IHK Fulda bereits mehrfach vorgeschlagen worden. In der Praxis hat sich diese Abstimmung jedoch nicht umsetzen lassen. Die Kommune kann nur über die Anträge auf verkaufsoffene Termine entscheiden, die von den Veranstaltern eingereicht werden. Die Veranstalter setzen ihre Termine derzeit bewusst im Wettbewerb zum Nachbarstandort. Der feststellbare Publikumserfolg aller verkaufsoffenen Sonntage in der Stadtregion (4 in Petersberg, 4 in Fulda, weitere in Eichenzell) bestätigt zudem offenbar die Strategie der konkurrierenden Händler, denn für immer mehr Menschen ist der Sonntagseinkauf eine akzeptierte Art der Freizeitgestaltung. Was im Stadtgebiet Fulda gelungen ist, nämlich im Konsens Termine zu finden und eine gemeinsame Werbung der Werbegemeinschaften zu organisieren, bleibt für die Stadtregion weiterhin ein Ziel, an dem zu arbeiten ist.

Fulda, 30.10.2006



Anfrage der CDU-Fraktion betr. die Müllgebühren

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

in der Fuldaer Zeitung und im Marktkorb wurden Zahlen genannt, die von einer drastischen Steigerung der Müllgebühren (30% bis 40%) zum 01.01.02007 ausgehen. Die CDU-Stadtverordnetenfraktion fragt den Magistrat:


1. Worauf beziehen sich diese Zahlen?

2. Wodurch wird eine Steigerung nötig?

3. Wann wird die Beschlussfassung vorgelegt?


Antwort von Frau Stadtbaurätin Cornelia Zuschke


Frage 1:

In der Fuldaer Zeitung und im Marktkorb wurden Zahlen genannt, die von einer drastischen Steigerung der Müllgebühren (30% bis 40%) zum 01.01.2007 ausgehen.

Worauf beziehen sich diese Zahlen?

Frage 2: Wodurch wird diese Steigerung nötig?

Antwort:

Die geplante Anpassung der Abfallgebühren in der Stadt Fulda zum 1. Januar 2007 wird erforderlich, weil der Landkreis Fulda in seiner Funktion als entsorgungspflichtige Körperschaft eine Erhöhung der Entsorgungsgebühren von zur Zeit 90 € auf 185 € pro Tonne Abfall angekündigt hat. Die seit 2005 geltenden niedrigeren Entsorgungsgebühren konnten trotz realer Entsorgungskosten von 195,00 bis 205,00 € nur durch Nutzung der Gebührenausgleichsrücklage des Landkreises gehalten werden. Diese ist nun weitgehend aufgebraucht.

Durch die Verdoppelung der Entsorgungsgebühren müssen die aktuellen städtischen Abfallgebühren, die ursprünglich für den Zeitraum 01.01.2005 bis 31.12.2007 kalkuliert waren, angehoben werden. Dafür wurde eine detaillierte Neukalkulation für den Zeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2009 durchgeführt. Als Kalkulationsgrundlage dienten u. a. vertraglich geregelte Entgelte für die Leistungen der beauftragten Entsorgungsunternehmen, geschätzte Steigerungen von Treibstoff- und Personalkosten, voraussichtliche Einnahmen (Erstattung DSD für Reinigung öffentlicher Wertstoffplätze, Einnahmen Wertstoffhof) sowie die Entsorgungsgebühren des Landkreises. Aus der Gesamtsumme wurden die kostendeckenden Gebühren je Behälterart und Entleerungsintervall ermittelt. Aus dem Vergleich dieser Kosten mit den aktuellen Gebühren ergeben sich die in der Presse genannten Steigerungsraten. Die am häufigsten genutzte 120 l-Tonne mit 4-wöchentlicher Entleerung wird künftig 31 % Mehrkosten verursachen (aktuell 87,00 € geplante Gebühr 114,00 €). Die relativ selten eingesetzte 240 l-Tonne mit 14-täglicher Leerung wird 41 % Mehrkosten verursachen (aktuell 327,00 € geplante Gebühr 462,00 €).

Übersicht über die Gebührenentwicklung

Behälterart heutige Gebühr

2005 bis 2006

geplante Gebühr

2005 bis 2007

Erhöhung im Vergleich

zu heutiger Gebühr

€/Jahr €/Jahr %
120l 14 tägige Entleerung 177,00 246,00 38,98
120l 4 wöchige Entleerung 87,00 114,00 31,03
240l 14 tägige Entleerung 327,00 462,00 41,28
240l 4 wöchige Entleerung 165,00 222,00 34,55
1100l 14 tägige Entleerung 1683,00 2166,00 28,70
1100l 4 wöchige Entleerung 804,00 976,00 21,64
2500l 14 tägige Entleerung 3963,00 4992,00 25,70
5000l 14 tägige Entleerung 7926,00 9984,00 25,97
Müllsack 4,00 5,00 25,00

Frage 3: Wann wird die Beschlussfassung vorgelegt?

Antwort: Eine umfassende Vorlage zur Anpassung der Abfallgebühren zum 01. 01.2007 aufgrund von Kostensteigerungen und geänderten gesetzlichen Anforderungen wird der Stadtverordnetenversammlung in der kommenden Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Fulda, 30. Oktober 2006



Anfrage der CDU-Fraktion betr. Straßenbaumaßnahmen im Stadtteil Haimbach

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

angesichts der bereits erfolgten Teilöffnung des Westringes fragt die CDU-Fraktion den Magistrat:

1 . Wann ist mit dem Beginn der Arbeiten für den geplanten Rückbau der Rodgeser Straße zwischen den Stadtteilen Haimbach und Rodges zu rechnen?

2. Besteht die Möglichkeit, dass seitens der Stadt bereits jetzt kurzfristig Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Eichhornstraße in Haimbach und der Rodgeser Straße in Rodges umgesetzt werden wie zum Beispiel:

  • Beschränkung auf Anliegerverkehr.
  • Hinweistafeln, insbesondere für den Schwerlastverkehr zur Nutzung des Westringes.

Aus unserer Sicht hätten diese Maßnahmen, neben der Verkehrsberuhigung in den genannten Bereichen, auch den Vorteil, dass die Autofahrer bereits jetzt zur Nutzung des Westringes bewogen werden.

3. Welche weiteren Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind im Stadtteil Haimbach geplant?


Anfrage der CDU-Stadtverordnetenfraktion vom 13. Oktober 2006 bezüglich der bereits erfolgten Teilöffnung des Westringes

Antwort von Stadtbaurätin Cornelia Zuschke


Frage 1:

Wann ist mit dem Beginn der Arbeiten für den geplanten Rückbau der Rodgeser Straße zwischen den Stadtteilen Haimbach und Rodges zu rechnen?

Antwort: Gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan ist der Rückbau der Rodgeser Straße K 110 Bestandteil der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen für den Westring. Hierbei ist vorgesehen, die Fahrbahn auf eine Breite von 3,00 m zu reduzieren. Auf dem gesamten Streckenverlauf sind daher 3 Ausweichbuchten anzulegen.

Der bereits in Betrieb genommene Teilabschnitt des Westringes ist die Ersatztrasse für die K 110 zwischen den Stadtteilen Haimbach und Rodges und wurde somit vom Landkreis Fulda in Verbindung mit dem ASV Fulda finanziert und gebaut. Der Rückbau der Rodgeser Straße K 110 ist dementsprechend vom Landkreis Fulda, als noch zuständigen Baulastträger, durchzuführen.

Nach Auskunft des ASV Fulda ist der Rückbau der Rodgeser Straße K 110 für das nächste Jahr vorgesehen.


Frage 2:

Besteht die Möglichkeit, dass seitens der Stadt bereits jetzt kurzfristig Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Eichhornstraße in Haimbach und in der Rodgeser Straße in Rodges umgesetzt werden wie zum Beispiel:

- Beschränkung auf Anliegerverkehr.

- Hinweistafeln, insbesondere für den Schwerlastverkehr zur Nutzung des Westringes.

Antwort:

Eine verkehrsrechtliche Beschränkung der Eichhornstraße in Haimbach und der Rodgeser Straße in Rodges für ein- und mehrspurige Kraftfahrzeuge (Zeichen 260 StVO) mit Ausnahme des Anliegerverkehrs ist zwar grundsätzlich möglich, aber aufgrund der Größe des gesperrten Gebietes praktisch wirkungslos und nur mit erheblichem personellen Aufwand zu kontrollieren.

Ferner ist zu beachten, dass bei einer ausschließlichen Sperrung der o.g. Straßen für alle Kraftfahrzeuge mit Ausnahme des Anliegerverkehrs, die Straßen nur noch zum Erreichen von Zielen in den Straßen benutzt werden dürfen. Die innerörtliche Erschließungsfunktion der Straßen ist nicht mehr gegeben.

Weitet man die Sperrung auf die benachbarten Straßen aus, um den innerörtlichen Erschließungsverkehr auch weiterhin zu ermöglichen, müssten alle Straßen in Rodges und nahezu das gesamte Wohngebiet nördlich der Merkurstraße in die Sperrung einbezogen und somit auch beschildert werden.

Die Anbringung von zusätzlichen Hinweistafeln ist aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde nicht erforderlich, da die wegweisende Beschilderung zum Industriegebiet West an der Kreuzung Merkurstraße / Eichhornstraße bereits geändert wurde. Darüber hinaus wird auch die überörtliche Wegweisung zur den Stadteilen Besges, Malkes und Rodges in den nächsten Wochen abgeändert und zukünftig über den Westring geführt.

In Abstimmung mit der Polizei und den Straßenbaulastträgern wird die Straßenverkehrsbehörde prüfen, ob eine Sperrung der o.g. Straßen für den überörtlichen Schwerlastverkehr möglich und umsetzbar ist.


Frage 3:

Welche weiteren Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind im Stadtteil Haimbach geplant?

Antwort:

Die städtischen Gremien haben bereits eine Reihe von Folgemaßnahmen des Westringes im nachgeordneten Straßennetz" beschlossen (Beschlüsse 256/2003 Mag und BW). Für den Stadtteil Haimbach sind dies:

1. Ortsdurchfahrt Haimbach, Bereich Gärtnerei

Ziel: Fußgängersicherung in einem Bereich mit Straßenkreuzung, Bushaltestelle, bei hohem Verkehrsaufkommen

Maßnahme: Überprüfung der Einsatzgrenzen unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung, darauf aufbauend Bau einer Fußgänger-LSA

Bemerkung: Die Abstimmung mit Verkehrsbehörde/ Polizei hat ergeben, dass zunächst eine Zählung durchzuführen ist, bevor über Genehmigung einer Fußgänger- LSA entschieden wird. Verwiesen wurde darauf, dass die prognostizierten Verkehrssteigerungen erst nach und nach auftreten. Die Verkehrserhebung wurde in diesem Monat durchgeführt. Es folgt nun die Auswertung und Abstimmung mit Verkehrsbehörde/ Polizei.

2. Wegastraße, Ortseingang Haimbach

Ziel: Übergang von der freien Strecke in die Ortslage verdeutlichen

Maßnahme: Schaffung einer Ortseingangssituation ( Baumtor, Einbauten)

Bemerkung: Es handelt sich um die freie Strecke einer Landesstraße. Das ASV wird seine Zustimmung erst geben, wenn der Westring weitestgehend im Bau und der Übergang der Baulast absehbar ist.

3. Ortsdurchfahrt Haimbach/ Merkurstraße

Ziel: Verkehrssicherung, Geschwindigkeitsdämpfung

Maßnahme: Erhaltung der Mittelinseln, Markierung von Parkstreifen, resultierende Fahrbahnbreite 5,50 m

Bemerkung: Die Maßnahme wurde in Abstimmung mit dem Ortsbeirat bereits im Jahr 2005 durchgeführt.

Fulda, 30. Oktober 2006



Anfrage der Partei Die Republikaner betr. Parksituation im Bereich des Klinikums Fulda

Ist er dem Magistrat bekannt, daß es ab dem 1. Dezember 2006 zur einer Verknappung der Kurzzeitparkplätze um das Klinikum Fulda herum kommen wird?

Ist es dem Magistrat bekannt, daß es ab duz 1. Dezember 2006 zum Wegfall von Langzeitparkplätzen um das Klinikum Fulda herum kommen wird?

(Beispiel: ein "Kunde" kommt mittels Auto in den Ambulanz und wird gleich dabehalten oder "Kunde" hat kleineren Eingriff und möchte mittels eigenem Auto an- bzw. abreisen)

Gibt es eine Planung daningehend, daß auf dem Klinikum-Gelände bereits vorhandene Parkhaus aufzustocken?


Begründung/Bezugnahme

Bürgerinformation im Marktkorb am Sonntag, Nr. 39 vom Sonntag den 24. September 2006 mit Artikel "Parkungelung für Anwohner rund ums Klinikum kommt!"

Anfrage der Partei Die Republikaner betr. Antragsformalitäten für Harz IV-Leistungen

Ist es richtig, daß es der Dolmetscherkosten wegen eine Unterscheidung bei den Harz IV-Antragssteller gibt, welche sich z.B. 160,- EUR im Monat hinzuverdienen, wenn die ihren "Status" monatlich belegen bzw. verlängern wollen?

D.h., diejenigen die der deutschen Sprache mächtig sind, sollen ihre Daten monatlich aktualisieren bei den anderen Personen hingegen solle es ausreichen, wenn der Datenabgleich halbjährlich bzw. jährlich geschähe.

Wäre dies so, wären die deutschsprechenden Harz IV - Empfänger benachteiligt!

(Schreibfehler aus Original)

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Antrag der SPD-Fraktion betr. Planungen für eine Ganztags- und Gesamtschule im Süden der Stadt

Die SPD- Stadtverordnetenfraktion beantragt,

der Magistrat möge prüfen, in wie weit im Süden der Stadt Fulda eine weiterführende Schule entwickelt werden kann. Hierbei ist insbesondere eine Ganztags- und Gesamtschule zu planen.


Begründung:

Mit dem Wegfall der Hauptschule an der Sturmiusschule Fulda verliert der Süden der Stadt die letzte weiterführende Schule. Schülerinnen und Schüler aus dem Süden müssen entweder in das Schulviertel im Osten, nach Neuenberg oder in das Zentrum gefahren werden. Dieser morgendliche und nachmittagliche Schülertourismus könnte durch ein attraktives Bildungsangebot im Süden oder Südwesten der Stadt verringert werden.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. die vorübergehende Verlegung der Bushaltestelle Haderwaldsiedlung

Die Stadtverordnetenfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt:

Die Bushaltestelle Haderwaldsiedlung wurde vorübergehend verlegt. Dieses Provisorium muss so gesichert werden, dass die Wartenden, insbesondere die Schulkinder, nicht gefährdet sind.

Begründung:

Am provisorischen Haltepunkt ist nicht einmal ein schmaler Gehweg. Selbst die Schulkinder müssen morgens auf der Straße warten. Ein solches Gefahrenpotential ist auch vorübergehend nicht verantwortbar.

Prof. Dr. Thomas Göller

Antrag der Partei Die Republikaner betr. Tonaufzeichnungen während der Stadtverordnetenversammlungen

Übertragung des Textes wegen mangelnder Vorlagenqualität nicht möglich

Antrag der Partei Die Republikaner betr. Erweiterung des Parkplatzangebotes im Bereich Klinikum Fulda

Übertragung des Textes wegen mangelnder Vorlagenqualität nicht möglich




Jahresrechnung 2004

Nach der Überweisung der Anträge an die jeweiligen Ausschüsse wurde der Tagesordnungspunkt Schlussbericht 2004 aufgerufen.

Die LINKE.Offene Liste hatte beantragt, diesen Punkt von der Tagesordnung II, die ohne Aussprache abgestimmt wird, in die Tagesordnung I zu übernehm. Dem wurde stattgegeben, somit waren Wortmeldungen zu dem Thema möglich.

Günter Maul von der Die LINKEn.Offene Liste ergriff am Rednerpult das Wort. Schon nach den einleitenden Sätzen wurde ihm vom stellvertretenen Stadtverordnetenvorsteher Lüth (SPD) das Mikrophon abgedreht, und ihm das Verlesen seiner vorbereiteten Stellungnahme untersagt. Was den Stadtverordneten und Bürgern bei der Sitzung vorenthalten blieb, obwohl die Aussprache eröffnet war, soll nicht verschwiegen werden:


Zur Ausprache zum Tagungsordnungspunkt Schlussbericht Jahresrechnung 2004“ Stadtverordnetensitzung am 30.10.2006

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Als frischgebackener Stadtverordneter habe ich das erste mal einen sogenannten Schlussbericht zu einer Jahresrechnung gelesen. Im beratenden Ausschuss war ich überrascht, wie die Abrechnung 2004 ohne jegliche Diskussion hingenommen wurde. Für mich als Neuling war es doch erstaunlich, wie sehr eine solche Abrechnung von dem Haushaltsplan abweicht, wie er ja heute auch für das Jahr 2007 vorgestellt werden soll.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Stadtverordnete, daher möchte ich versuchen, im Folgenden kurz auf die wesentlichen Unterschiede von Planung und tatsächlich getätigten Vorgängen aus dem Jahr 2004 eingehen.

Die LINKE.Offene Liste kann nicht sagen, bei welchen Posten in der Haushaltsplanung von 2003 auf 2004 zum Beispiel bei den Personalkosten bereits eingespart werden sollte. Aber zusätzlich zu diesen geplanten Personaleinsparungen weist der Schlussbericht weitere 2 Millionen Minderausgaben aus bei den Kollginnen und Kollegen, die bei der Stadt Fulda beschäftigt sind.

Zusätzlich zu den bereits geplanten Personalkürzungen wurde gestrichen in den Bereichen:

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Bürgerbüro
  • Feuerlöschwesen
  • Hausmeister
  • Betriebsamt
  • Reinigungskräfte
  • Kindergärten
  • Musikschule.

Also alles Arbeitsplätze, bei denen sowieso schon wenig verdient wird. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Kollegen, die zu einem Stundenpreis von 7-8 Euro bei der städtischen ausgegliederten ProCommunitas GmbH arbeiten müssen von 2003 auf 2005 mehr als verdoppelt.

Wissen sie, was Sie den Kollegen mit solchen außerplanmäßigen „Sparmaßnahmen“ antun? Eine Vollzeitstelle bei ProCommunitas bringt ca 1300 Euro brutto. Davon ab gehen Steuern, Sozialversicherung, Miete, Gas, Wasser, Müll. Was bleibt da noch zum Leben? Und dies bei einer Vollzeitstelle! Die meisten sind dort aber nach unserer Kenntnis Teilzeitkräfte.

Warum musste beim Personal überplanmäßig gestrichen „gespart“ und geknausert werden? Gab es anderweitig Einnahmeausfälle??

Was sagt dazu der Schlussbericht?

Es gab im Jahr 2004 4 Millionen Euro Mehreinnahmen durch die Gewerbesteuer. Also: 4 Millionen mehr als geplant. Das macht stutzig. Bei den Zinsen für verspätete Gewerbesteuereinahmen werden 150% Mehreinnahmen ausgewiesen.

Ausfälle gab es allerdings bei der Einkommensteuer, kein Wunder:

  • Die hohe Arbeitslosigkeit auch in Fulda schadet den Kommunen
  • der Ersatz von regulären Arbeitsplätzen durch Zeitarbeit, wie massenhaft bei Dura, Gummi und aktuell telekom lässt die Einkommen sinken und schadet den Kommunen.

Aber es kommt noch verrückter:

Fulda verhängt eine Personalsperre und kann 2004 wegen Stellenvakanzen weitere Außenstände und Forderungen der Stadt: von gesamt über 3 Millionen Euro nicht eintreiben, die Hälfte davon aus der Gewerbesteuer.

Beklagt werden Mindereinnahmen beim städtischen Geschäftsgrundstück City Haus, durch Leerstände. Dennoch soll noch mehr Geschäftsfläche am Uniplatz entstehen (Blockrandbebauung)

Bei der Gebäudeunterhaltung werden Minderausgaben von 3 Hundertausend Euro gefeiert, aber Mehrausgaben bei Energiekosten festgestellt. Eine Einsparung könnte Wärmedämmung und neue Fenster bringen, wird im Bericht vorgeschlagen. Warum gibt man das Geld für die Gebäudeunterhaltung nicht aus, wie es im Haushalt 2004 eingestellt war?

Fragen über Fragen... aber ich bin ja noch neu. ;-)

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hartmann, verehrte Kollegen, ich bedanke mich, dass ich auf die Differenzen von Planung und Wirklichkeit hinweisen konnte.

gez.

Günter Maul, Fulda 30.10.2006

Tagesordnung II

Satzung über die Grundschulbezirke - Ergänzungen

Bericht folgt

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